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Montabaur-12-

Und so können wir voll Stolz rufen:

Wem ist die Kirmes? Uns!

Ihr Ortsbürgermeister Lambert Stahlhofen

Wir gratulieren!

Frau Hermine Merz zur Vollendung des 77. Lebensjahres am 30.6.1974,

Frau Franziska Müller zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 30.6.1974

Herrn Heinrich Dietz zur Vollendung des 74. Lebensjahres am 3.7.1974.

gez. L. Stahlhofen

Früschoppenkonzert des MGVEintracht

An Kirmesmontag, dem 1.7.1974 10 Uhr veranstaltet der

MGV "Eintracht Welschneudorf sein traditionelles Früh­schoppenkonzert mit Unterhaltungsmusik in unserem Ver­einslokal.

Zu diesem Konzert laden wir alle Freunde der Musik und des Gesangs recht herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihren Be­such.

Die Sänger werden gebeten am Freitag, dem 28.6.1974 al­le zur Probe zu erscheinen. Es ist die letzte Probe vor der Sommerpause. Es geht wieder weiter am 2. August 1974.

HOLLER UND NACHBARGEMEINDEN

HOLLER

Wir gratulieren!

Frau Josefine Kilian, Niederelberter Str. 6, wird am 1.7.1974,77 Jahre alt.

Die Gemeinde überbringt Ihnen hiermit die herzlichsten Glückwünsche und wünscht Ihnen weiterhin Gesundheit und einen zufriedenen Lebensabend.

gez. Molsberger, Ortsbürgermeister

DAUBACH

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Däubach am 24. Mai 1974

Der Gemeinderat hat den Entwurf der öffentlich-rechtli­chen Vereinbarung mit den Ortsgemeinden Holler, Stahlho­fen und Untershausen zugestimmt. In Ausführung des Land­esgesetzes über die öffentlichen Grund-, Haupt- und Sonder­schulen werden die Schüler der Grundschule Stahlhofen mit Wirkung vom 1.2.1974 in die Grundschule Holler überführt. Das Schulgebäude in Stahlhofen wird mitbenutzt. Der Schul­bezirk der Grundschule Holler/Stahlhofen umfaßt das Gebiet der Ortsgemeinden Holler, Stahlhofen, Daubach und Unters­hausen. Schulträger ist die Ortsgemeinde Holler bei Ab­schluß einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung mit den übri­gen Ortsgemeinden. Die Grundschule Stahlhofen wird mit Wirkung vom 1.2.1974 aufgehoben. Gern, den Bestimmun-' gen des GHSSchG können in besonderen Fällen die Ortsge­meinden vereinbaren, daß eine der beteiligten Körperschaf­ten die Schulträgerschaft für die gemeinsame Grund- oder Hauptschule gegen angemessene Kostenbeteiligung seitens der übrigen Ortsgemeinden übernimmt.

Der Gemeinderat hat aufgrund der Stellungnahme des Ka­tasteramtes und der damit von der Bezirksregierung Koblenz zurückgenommenen planerischen Bedenken die westlich der verlängerten Hochstraße gelegenen Grundstücke 1547 bis 1550 und 1557 bis 1559 in das Plangebiet einzubeziehen. Aufgrund der vorgebrachten Bedenken der Kreisverwaltung werden die Feldwege 1497/4 und 1747 im Bereich des Be­

bauungsplanes "Auf dem Neufeldchen n einb Gleichzeitig wurde die Offenlage des Bebauungsplanes 8 ! IL n schlossen.

Der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das R«* ^ nungsjahr 1974 wurde in der vorgelegten Form zugestir : *

Der Haushaltsplan wird im ordentlichen Haushalt in Ein men auf 305.900,00 DM und in Ausgaben auf 305.9oooo] festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemein 0 steuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Aj 22 o v

b) für Grundstücke (B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und -kapital 320 v. H.

3. Hundesteuer jährlich

1. Hund 12 DM, 2. Hund 18 DM, jeder weitere Hu J DM. '

Neben den alljährlich wiederkehrenden Ausgaben ent der Haushaltsplan folgende Investitionsmaßnahmen:

a) Ausbau von Wirtschaftswegen 80.000,00 DM

b) Teilerneuerung der Kanalisation (Hauptsti 27.000,00 DM

c) Straßenbauarbeiten (Waldstraße) und Ausbau der gersteige in verschiedenen Dorfstraßen 15.000.00

d) Neuanlage von Holzabfuhrwegen 12.200,00 DM

e) Grundstücksankäufe 11.000,00 DM

f) Teilerneuerung der Wasserleitung (Hauptstrt 10.000,00 DM

g) sonstige Investitionsausgaben 3.400,00 DM Um bei der Finanzierung der Baumaßnahmen zu a) undbi^ der auf Darlehen angewiesen zu sein noch die besteh Rücklage anzugreifen, wurde der Sollüberschuß 1973vi fig ermittelt. Er soll mit einem Teilbetrag von 54.250,00' teilweise abgewickelt werden.

Hinweis an alle Bürger!

Bei der Verlegung der L 326 am Ortsausgang nach bach wird auch das Wasserleitungsnetz der Gemeindf rührt. Für den Fall, daß durch die Erdarbeiten plötzlii Bruch entsteht und das ganze Dorf ohne Wassersein es ratsam, daß jeder Haushalt während der Bauarbeiten Wasservorrat bereithält, damit keine Notfälle entsteht der Gemeindeverwaltung Sorge bereiten.

Die Baufirma klagt, daß Kinder sich unbefugt im Bai lenbereich beschäftigen und sogar außer den Arbeit! Unfug und Schaden anrichten. Auf die Verantwortung Kinder werden die Erziehungsberechtigten hingewiesi gebeten die Kinder von der Baustelle fernzuhalten.

Die Gemeindeverwaltung wünscht allen Einwohnt sunde und frohe Kirmestage.

gez. Frink, Ortsbürgert

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STAHLHOFEN

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderat«!] Ortsgemeinde Stahlhofen vom 21.6.1974 j

Zu Beginn der Sitzung wurde die Niederschrift da meinderatssitzung vom 24.5.1974 verlesen. Einwendf gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben. Für die der Schöffen für die Geschäftsjahre 1975 und 1976 h Gemeinderat folgende Personen vorgeschlagen:

Klempnermeister Alfred Merzig, Ringstr. 7 Schreiner Paul Mies, Ringstr. 27.

Durch das 15. Verwaltungsvereinfachungsgesetz wuro Oberwesterwaldkreis und der Unterwesterwaldkreisj löst und mit Wirkung vom 17.3.1974 zu einem neuej Westerwald zusammengelegt. Durch diese Zusammen gibt es in dem neuen Landkreis Westerwald zweiGenf mit dem NamenStahlhofen". Das Ministerium des! Rheinland-Pfalz hat den beiden Gemeinden empfoNj Zusatzbezeichnung zu dem Ortsnamen zu wählen,' Verwechslung zwischen den beiden Gemeinden au» Der Gemeinderat hat beschlossen, von einer Zusatz nung abzusehen, da bereits die Gemeinde Stal#

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