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Montabaur-10-

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NENTERSHAUSEN

Amtliche Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, dem 15. Juli 1974 um 20 Uhr in der Turnhalle statt. Hierzu la­de ich Sie höflich ein.

Tagesordnung

I. öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat

2. Beratung und Beschlußfassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen

3. Beratung und Beschlußfassung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen

4. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugend- und Studienfahrten

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beratung eines Benutzungsvertrages für die Turnhalle

2. Beratung einer Benutzungsordnung für die Turnhalle

3. Beratung eines Benutzungsvertrages für das Fußballk- kleinstadion

gez. Perne, Ortsbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Gemeinde Nentershausen

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG- vom 15.2.1963 (GVBI. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Im Wiesenmorgen, verlaufend von Gartenstr. bis Gartenstr., Fahrbahn, Bürgersteige (teilweise).

Im Schulring, verlaufend von Stefan Weimar bis E. Schreder, Fahrbahn, Bürgersteige.

Im Schlag, verlaufend von Schulstr. bis Peter Jubl, Fahrbahn, Bürgersteige.

Schulstraße, verlaufend von Weigel bis Schultreppe, Bürger­steig (einseitig).

Verbindungsstraße, verlaufend von K 65 bis Schulstr., Bür­gersteig (einseitig).

Verbindungsstraße, verlaufend von Gartenstr. bis Im Wiesen­morgen, Fahrbahn.

L 317, verlaufend von B 49 bis Sportplatz, Bürgersteige.

Für sämtliche Gemeindestraßen und Bürgersteige galt als Tag der Verkehrsübergabe der 1.10,1973.

Recht smlt tel belehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in an­gemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regie- rungsstr. 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbe­amten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Wi­derspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der beson­deren Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Kla­geerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Gemeinde Nentershausen vertre­ten durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand be­zeichnen.

Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzuna ri meinde Nentershausen vom 24.6.1971 durch Ve chung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montab° ^ der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgeaeh^ 011 Nentershausen, den 20.6.1974

Den.

Gemeinde Nentershausi

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gez. Perne, Ortsbürgei

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Amtliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20 Mai aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes i 23.6.1960 in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung üben? Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung 3 Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in den meinde Nentershausen vom 26.11. 1970 über die Erhebj von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Ersct! ßungsanlagen (Erschließungsbeiträge) die Fertigsten] nachstehend .aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen f stellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung 2 Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erhell Kostenspaltung -

Im Wiesenmorgen, verlaufend von Gartenstr. bis Gartens! Fahrbahn, Bürgersteige (teilweise).

Im Schulring, verlaufend von Stefan Weimar bis E. Schrei Fahrbahn, Bürgersteige.

Im Schlag, verlaufend von Schulstr. bis Peter Jubl, Fahrbai Bürgersteige.

Schulstraße, verlaufend von Weigel bis Schultreppe. BürJ steig (einseitig).

Verbindungsstraße, verlaufend von K 65 bis Schulstr ! gersteig (einseitig).

Verbindungsstraße, verlaufend von Gartenstr. bis Im Wies morgen, Fahrbahn.

L 317, verlaufend von B 49 bis Sportplatz, Bürgersteige. Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teii-Erscl ßungsanlagen der 1.10,1973.

Nentershausen, den 20.6.1974

gez. Perne, Ortsbürgermel

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Freiw. Feuerwehr Nentershausen

Das traditionelle Spießbratenessen der Freiw. Feuerd Nentershausen findet am Samstag, dem 29. Juni 1974aj Uhr am gewohnten Platz im Hemscheidt statt.

Alle Mitglieder und Förderer sind wie immer i Frauen recht herzlich dazu eingeladen.

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NIEDERELBERT Bericht aus der Sitzung des Gemeinderateil Ortsgemeinde Niederelbert am 20.6.1974 '

Für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 1 1976 hat der Gemeinderat folgende Personen vorgt gen:

Gottfried Hübinger, Klaus Geiling, Maria Wiek, Franzj ger und Hubert Hübinger.

Der Gemeinderat hat beschlossen, für die Abgrenzi| landwirtschaftlichen Zusammenlegungsverfahrens

schraffierten Gebiete sowie die mit einem grünen Ki kennzeichneten Flächen aus dem Verfahren auszuscWi

Ebenso wurde beschlossen, daß die OrtsgemeindeJ relbert nach dem Ausbau die Unterhaltung der gs] chen Anlagen insbesondere Wege, Gräben und I nen übernimmt.