Montabaur - 6
III.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 1.7. 1974 bis 9.7.1974
1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsge- nieindeverwaltung im Rathausund
2. montags bis freitags täglich von 9 bis 12 Uhr im Dienst- zimrner des Ortsbürgermeisters
zu jedermanns Hinsicht öffentlich aus.
Hitelborn, den 25. Juni 1974
Ortsgemeindeverwaltung Hitelborn (L.S.) gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister
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Vereinsring Eitelborn
Auf Hinladung des Ortsbürgermeisters waren Herr Pfarrer als Repräsentant der Kirchengemeinde, die Herren Beigeordneten der Gemeinde sowie die Damen und Herren Vertreter der einzelnen Ortsvereine zu einer gemeinsamen Besprechung in der Gaststätte Westerwälder Hof erschienen.
Über die Tagesordnung:
a) Mitwirkung der Vereine bei örtlichen “Goldenen Hhejubiläen”
b) Festlegung der Veranstaltungen im nächsten Halbjahr,
c) Vorbesprechung der gemeinsamen Veranstaltungen im 1. Halbjahr 1975,
d) allgemeine Aussprache
wurde ausführlich diskutiert und folgendes festgehalten:
a) Hine offizielle Beteiligung unserer Ortsvereine bei künftigen Feierlichkeiten zum Fest der “Goldenen Hochzeit” wird in Zukunft entfallen.
Zur Begründung dieser Maßnahme wurde erwähnt, daß sowohl immer mehr Jubelpaare ohnehin diese offizielle Hhrung nicht wünschen, als auch die Vereinsmitglieder oft nur unter beschwerlichen Umständen für eine Mitwirkung zu gewinnen sind.
b) Im Rahmen der Festlegung der Vereinsveranstaltungen im nächsten Halbjahr wurde folgender Terminkalender aufgestellt:
Freiw. Feuerwehr - Waldfest 1974- 13./14.7. oder 2o./21.7.74
Freiw. Feuerwehr - Jahreshauptversammlung - 28.12.74
MGV Hitelborn - Sommerfest - 27.7. oder 3.8,1974
MGV Hitelborn - Herbstwanderung - 28.9.1974
MGV Hitelborn - Jahreshauptversammlung - 6.12.1974
MGV Hitelborn - Stiftungsfest - 11.1.1975
Turnverein “Jahn” - Pfalzfahrt - 7./8.9.1974
Turnverein “Jahn” - Kinderwandertag - 25.8,1974
Turnverein “Jahn” - Jahreshauptversammlung - 7.12.1974
MGV “Mozart” - Jahres-Sängerfahrt - 14.9.1974
MGV “Mozart” - Jahreshauptversammlung - 14.12.1974
MGV “Mozart” - Stiftungsfest - 18.1.1975
MGV “Mozart” - Vorschau: Sängerfest - 1975
Kirchenchor - Chorkonzert - 26. Io. 1974
Kirchenchor - Vorschau: 4ojähriges Vereinsjubiläum -Sept.75
Sportverein - Fußballturnier - 27-/28.7.1974
Verkehrsverein - keine Terminbestiinmungen -
Frauenverein - Jahresausflug - 22.9.1974
Möhnenverein - Bunter Abend - 11.11.1974
Kirchengemeinde - Altentag - 6.Io. 1974
c) Angeregt durch den Hrfolg in diesem Jahr wird auch in der kommenden karnevalistischen Zeit wiederum eine größere gemeinsame Karnevalsveranstaltung stattfinden.
Die grundsätzliche Zustimmung aller Vereine wurde schon jetzt gegeben, damit rechtzeitig und nicht wie zuletzt unter Zeitdruck die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können.
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In diesem Zusammenhang bleibt zu erwähnen, daß j e ,| ste Rosenmontagszug durch mehr Musikbegleitung noc|a Attraktivität gewinnen wird, denn die entsprechenden2 träge konnten inzwischen abgeschlossen werden.
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d) Im Rahmen der Besprechung wurde unter Punkt “VA denes” noch festgehalten, daß in diesem Jahr die beid e | lieh tätigen Vereine - Turnverein und Sportverein -gemsj für die Ausrichtung der Kinderbelustigung an Kirmes! antwortlich sind.
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister
Die Freiw. Feuerwehr
lädt die Bevölkerung von Hitelborn und allen umliegend Ortschaften recht herzlich zum diesjährigen Waldfestüg und 14. Juli 1974 ein.
Sa. 16 Uhr Hröffnung - ab 2o Uhr Tanz So. lo.3o Uhr Frühschoppen - 12 Uhr Hintopf - nachmj
Tanz.
Für die Waldfesttage wird kein Eintritt erhoben.
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Freiw. Feuerwehr
Ihre nächste Übung hält die FF am Donnerstag,dem J um 19.3o Uhr. Um pünktliches und vollzähliges Hrsch^ wird gebeten.
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Kath. Frauengemeinschaft Eitelborn
Im Monat Juli ist unser Wandertag am Dienstag,dem Alle Wanderlustigen treffen sich um 14 Uhr im UnterdJ der alten Schule. Als Abschluß ist gemütliche Umkehr] sehen.
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KADENBACH Bekanntmachung
I. Umlegungsbeschluß Der Gemeinderat Kadenbach hat in seiner Sitzung vor Mai 1974 folgenden Beschluß gefaßt:
Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o(l| I S. 341) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Irrsten Ordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzesv. 1961 (GVB1. S. 23) wird für das Baugebiet “AmKrii IV” die Umlegung eingeleitet.
Düs Umlegungsgebiet ist in einer Abzeichnung der Hi die einen Bestandteil des Beschlusses bildet, besontlei lieh gemacht und erstreckt sich auf folgende Grunds!? Gemarkung Kadenbach
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