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MONTABAUR
aus der Sitzung des Stadtrates am 3o.5.1974
■Beginn der Sitzung gedachte Bürgermeister Mangels in einer Nn Ansprache des 25. Jahrestages der Verabschiedung des Pdgeset/.es der Bundesrepublik Deutschland. Fr würdigte in Isem Zusammenhang die Arbeit an der Basis des Stadtrates finnerhalb der vergangenen 25 Jahre durch seine Entscheiden auch seinen Teil zur Verwirklichung der Ziele dieses Ptlgcselzes beigetragen habe.
[AnschlufA an diese Ansprache wurden diejenigen Ratsmit- Ider auf die gewissenhafte Hrfüllung ihrer Amtspflichten P Bürgermeister Mangels verpflichtet, die in der konstitu- Ffen Sitzung des Stadtrates gefehlt haben.
Per Punkf 2 beschlob der Stadtrat einstimmig die Aufstellung fsBehauungsplanes für das Baugebiet “Hirtengarten” im I Beil hlgendorft Diese erneute Beschlußfassung war notwen
dig, weil das von der ehemals selbständigen Gemeinde Eigendorf durchgeführte Bebauungsplanverfahren erhebliche Formmängel aufweist. Der Bebauungsplan soll gern. § 2 Abs. 6 BBauG öffentlich ausgelegt werden.
Die von einem Bürger der Stadt zur Krweiterung des Bebauungsplanes “Alberthöhe” vorgebrachten Bedenken, die sich mit der Aussage des Planes über Bauerwartungsland befassen, wurden vom Stadtrat einstimmig als unbegründet zurückgewiesen. Anschließend wurde die F.rweiterung des Bebauungsplanes “Alberthöhe” (Grünfläche) im Sinne des § lo BBauG als Satzung beschlossen.
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des BBauG und die Satzung über die Frhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Frschließungsanlagen im Stadtteil Horressen vom 26.1 o,1972 bzw. im Stadtteil Flgendorf vom 22.9.1964 stellte der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschloß einstimmig, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtung als Teil-Hrschließungsbeiträge zu erheben. Fs handelt sich um folgende Grundstücke:
Bezeichnung verlaufend von bis hergestellte Teil-Fin-
richtung
Mainzer Str. I
Mainzer Str. II
Berliner Straße
Bonner Straße
Im Farenau
Im Wiesengrund
verl.Bornwiesenstraße
Grundstück 2468/23 Bürgersteig bis Nr. 2468/13 u. 12/1
Flurstück Nr. 2468/15 bis Nr. 18 lo/6 Mainzer Str. bis Str.
Im Wiesengrund Mainzer Str. bis Str.
Im Wiesengrund Parkstr. bis Str. Im Wiesengrund Flurst. 64 und 4o
Rödernweg bis Feldweg Nr. 817
Fahrbahn, Bürgersteig,
Beleuchtung
Fahrbahn, Bürgersteig,
Straßenbeleuchtung
Fahrbahn, Bürgersteig
Straßenbeleuchtung
Fahrbahn, Bürgersteig
Straßenbeleuchtung
Fahrbahn, Bürgersteig
Straßenbeleuchtung
Fahrbahn
Der Bebauungsplan “Saubitz./Wurstwiese” im Stadtteil Horressen wurde bezüglich der überbaubaren Fläche durch einstimmigen Beschluß des Stadtrates so geändert, daß auf den im Planbereich gelegenen Grundstücken 2/2o7 tlw., 2o8 tlw., 2o9 tlw., 21o,
211, 212, 2o6, 2o5 tlw., 2o4 tlw., 2o3 tlw. und 2386 tlw. statt einem Wohnhaus zwei Wohnhäuser errichtet werden können.
Nach dem abgeschlossenen Umlegungsverfahren führen diese Grundstücke die neuen Bezeichnungen 67/1 und 68/1. Des weiteren werden die neu gebildeten Flurstücke 67/2 und 68/2 für die Verbreiterung der F.rschließungsstraße als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.
Der nächste Tagesordnungspunkt befaßte sich mit dem Ausbau der Werbhausgasse und der darüber liegenden Parallelgasse in der Innenstadt. Über eine von der Verwaltung vorbereitete Vorlage konnte seitens des Stadtrates aus formellen Gründen kein Beschluß gefaßt werden . Man ist sich innerhalb des Rates jedoch darin einig, daß diese beiden Gäßchen nicht wie vorgesehen mit Schwarzdecke sondern mit Verbundsteinpflaster ausgebaut werden soll, und daß der von der Stadt zu tragende Teil des beitragsfähigen Aufwandes auf 2o% festgesetzt werden soll.
Durch einstimmigen Beschluß des Stadtrates wurde der Bebauungsplan “In den Fichten - Auf der Trift” im Stadtteil Flgendorf für den Bereich einiger in der Flur 1 belegenen Grundstücke so geändert, daß die entlang der Waldstnfße (jetzt wieder Baumbacher Straße) ausgewiesenen Grünstreifen von 15 m auf 11 m Breite reduziert werden. Außerdeih ist in dem verbleibenden 1 1 m Streifen der Bau von Garagen zulässig. Der Mindestabstand der Garagen zur Bürgersteigkante muß 5 m betragen.
Unter Tagesordnungspunkt 9 genehmigte der Stadtrat einstimmig den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das

