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^ntabaur - 3 -

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I» 1 l ll[

MONTABAUR

aus der Sitzung des Stadtrates am 3o.5.1974

Beginn der Sitzung gedachte Bürgermeister Mangels in einer Nn Ansprache des 25. Jahrestages der Verabschiedung des Pdgeset/.es der Bundesrepublik Deutschland. Fr würdigte in Isem Zusammenhang die Arbeit an der Basis des Stadtrates finnerhalb der vergangenen 25 Jahre durch seine Entschei­den auch seinen Teil zur Verwirklichung der Ziele dieses Ptlgcselzes beigetragen habe.

[AnschlufA an diese Ansprache wurden diejenigen Ratsmit- Ider auf die gewissenhafte Hrfüllung ihrer Amtspflichten P Bürgermeister Mangels verpflichtet, die in der konstitu- Ffen Sitzung des Stadtrates gefehlt haben.

Per Punkf 2 beschlob der Stadtrat einstimmig die Aufstellung fsBehauungsplanes für das BaugebietHirtengarten im I Beil hlgendorft Diese erneute Beschlußfassung war notwen­

dig, weil das von der ehemals selbständigen Gemeinde Eigendorf durchgeführte Bebauungsplanverfahren erhebliche Formmängel aufweist. Der Bebauungsplan soll gern. § 2 Abs. 6 BBauG öffent­lich ausgelegt werden.

Die von einem Bürger der Stadt zur Krweiterung des Bebauungs­planesAlberthöhe vorgebrachten Bedenken, die sich mit der Aussage des Planes über Bauerwartungsland befassen, wurden vom Stadtrat einstimmig als unbegründet zurückgewiesen. Anschließend wurde die F.rweiterung des BebauungsplanesAl­berthöhe (Grünfläche) im Sinne des § lo BBauG als Satzung be­schlossen.

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des BBauG und die Satzung über die Frhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Frschließungsanlagen im Stadtteil Horressen vom 26.1 o,1972 bzw. im Stadtteil Flgendorf vom 22.9.1964 stellte der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungs­anlagen fest und beschloß einstimmig, den Aufwand der Herstel­lung dieser Teileinrichtung als Teil-Hrschließungsbeiträge zu erhe­ben. Fs handelt sich um folgende Grundstücke:

Bezeichnung verlaufend von bis hergestellte Teil-Fin-

richtung

Mainzer Str. I

Mainzer Str. II

Berliner Straße

Bonner Straße

Im Farenau

Im Wiesengrund

verl.Bornwiesen­straße

Grundstück 2468/23 Bürgersteig bis Nr. 2468/13 u. 12/1

Flurstück Nr. 2468/15 bis Nr. 18 lo/6 Mainzer Str. bis Str.

Im Wiesengrund Mainzer Str. bis Str.

Im Wiesengrund Parkstr. bis Str. Im Wiesengrund Flurst. 64 und 4o

Rödernweg bis Feld­weg Nr. 817

Fahrbahn, Bürgersteig,

Beleuchtung

Fahrbahn, Bürgersteig,

Straßenbeleuchtung

Fahrbahn, Bürgersteig

Straßenbeleuchtung

Fahrbahn, Bürgersteig

Straßenbeleuchtung

Fahrbahn, Bürgersteig

Straßenbeleuchtung

Fahrbahn

Der BebauungsplanSaubitz./Wurstwiese im Stadtteil Horressen wurde bezüglich der überbaubaren Fläche durch einstimmigen Be­schluß des Stadtrates so geändert, daß auf den im Planbereich gelegenen Grundstücken 2/2o7 tlw., 2o8 tlw., 2o9 tlw., 21o,

211, 212, 2o6, 2o5 tlw., 2o4 tlw., 2o3 tlw. und 2386 tlw. statt einem Wohnhaus zwei Wohnhäuser errichtet werden können.

Nach dem abgeschlossenen Umlegungsverfahren führen diese Grundstücke die neuen Bezeichnungen 67/1 und 68/1. Des weiteren werden die neu gebildeten Flurstücke 67/2 und 68/2 für die Verbreiterung der F.rschließungsstraße als öffentliche Ver­kehrsfläche ausgewiesen.

Der nächste Tagesordnungspunkt befaßte sich mit dem Ausbau der Werbhausgasse und der darüber liegenden Parallelgasse in der Innenstadt. Über eine von der Verwaltung vorbereitete Vorlage konnte seitens des Stadtrates aus formellen Gründen kein Be­schluß gefaßt werden . Man ist sich innerhalb des Rates jedoch darin einig, daß diese beiden Gäßchen nicht wie vorgesehen mit Schwarzdecke sondern mit Verbundsteinpflaster ausgebaut wer­den soll, und daß der von der Stadt zu tragende Teil des beitrags­fähigen Aufwandes auf 2o% festgesetzt werden soll.

Durch einstimmigen Beschluß des Stadtrates wurde der Bebau­ungsplanIn den Fichten - Auf der Trift im Stadtteil Flgendorf für den Bereich einiger in der Flur 1 belegenen Grundstücke so geändert, daß die entlang der Waldstnfße (jetzt wieder Baumba­cher Straße) ausgewiesenen Grünstreifen von 15 m auf 11 m Brei­te reduziert werden. Außerdeih ist in dem verbleibenden 1 1 m Streifen der Bau von Garagen zulässig. Der Mindestabstand der Garagen zur Bürgersteigkante muß 5 m betragen.

Unter Tagesordnungspunkt 9 genehmigte der Stadtrat einstim­mig den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das