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Montabaur - 8

RUPPACH-GOLDHAUSEN Amtliche Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, dem 5. Juni 1974 um 2o Uhr im GasthofBergmannsklause statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.

Tagesordnung

I. öffentliche Sitzung:

1. Verpflichtung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Guido llenkes

2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Be­bauungsplanesDamm/Steinheck

3. Aussprache über die Gemarkungsbegehung und Festlegung von Maßnahmen

4. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Stundungs- und Frlaßantrag

2. Verschiedenes

gez. Luss, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung

BERUFUNG ALS ERSATZMANN IN DEN GEMEINDERAT Herr Edmund Luss hat mit Schreiben vom 28.5.1974 auf sein Mandat im Gemeinderat verzichtet.

Gemäß § 42 Abs. 3 KWG in Verbindung mit § 67 KWO ist für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmen- /ahl

Herr Guido Henkes - Arbeiter -

5431 Ruppach-Goldhausen I lauptstr. 7

in den Gemeinderat berufen.worden.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit gern. § 5 KWG sind gegeben. Die Berufung wird hiermit gern. § 69 Abs. 2 KWO bekanntgemacht.

5431 Ruppach-Goldhausen, den 28.5.1974 gez. Luss, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter

AUGST

Ausstellung in der Augstschule

Am Sonntag, dem 9.6.1974 stellen die Buben und Mädchen der Augstschule ihre Werk-, Bastei- und Handarbeitssachen aus, die sie im Schuljahr 1973/74 angefertigt haben.

Jede Klasse lädt zur Besichtigung im eigenen Klassenraum ein (Klassen 3 b, 5 a, 6 a, 6 b und 7 a im Parterre, alle übri­gen Klassen im 1. Stock ).

Wir bieten - wie in jedem Jahr - unseren Besuchern im Essraum der Kochküche bzw. im Lehrerzimmer (bei gutem Wetter in der Pausenhalle) Kaffee und Kuchen an. Der Schulchor und die Instrumentalgruppe der Augstschule bringen den Besu­chern ein Ständchen. Für Kaffee und Kuchen erheben wir einen Unkostenbeitrag.

Die Ausstellung ist zu besichtigen in der Zeit von 14 bis 18 Uhr.

gez. Becker, Rektor

Amtliche Bekanntmachung Beschluß

über die Auflösung der Teilnehmergemeinschaft j m p| u

reinigungsverfahren Simmern r

Gemäß § 153 des Flurbereinigungsgesetzes vom I 4710 I (BGBL I S. 591) wird die Teilnchmergemeinschaft |

bereinigungsverfahren Simmern aufgelöst.

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Gründe

Die Teilnehmergemeinschaft im E'Iurbereinigungsverfabr Simmern hat inzwischen ihre Aufgaben ausgeführt. VerJ lichkeiten wurden bis auf einen Betrag von insgesamt 1 2o,42 CM erfüllt urid Darlehen, soweit welche aufgenoj waren, getilgt. Die verbleibenden Restforderungen in HM von 1.125,o7 DM gehen auf die Ortsgemeinde Simmern j und werden von «Jer Verbandsgemeindekasse Montabaur a eingeholt.

Der noch verbliebene Kassenbestand von 9.818,19 f am 8.5.1974 nach vorheriger Prüfung der Kasse der Teilii mergemeinschaft auf die Verbandsgemeindekasse MontatJ zugunsten der Ortsgemeinde Simmern übergegangen.

Rechtsmittelbelehrung

Kindergartenverband Simmern-Neuhäusel Wohnungssuche

Wir suchen für Kindergartenpersonal zum 1.8. oder nach Möglichkeit in Simmern

1 Zimmer

2 Zimmer, Küche und Bad

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Gegen diese Anordnung kann innerhalb einer Frist von] nat nach dem letzten Tag der öffentlichen Bekanntmachl angerechnet, Widerspruch bei der Kreisverwaltung, Abtei la - Kommunalaufsicht -, Montabaur, Kreishaus, eingel» würden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederst bei dieser Stelle einzulegen.

Der Widerspruch soll nach Möglichkeit in doppelter gung eingereicht werden.

In Vertretung:

(Siegel) gez. Linden, Regierungsrat z.A.

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Wer entsprechende Zirhmer verfügbar hat und vermieten! te, wird gebeten, sich mit dem Vorsitzenden des Kindeif Verbandes in Verbindung zu setzen (Telefon o262o/21411

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EITELBORN Aus der Arbeit des Rates

Wie schon im letzten Bericht angedeutet, trafen sich 1 glieder düs Rates unserer Gemeinde zu einer erneuten Sitzung am 22. Mai 1974 im Gemeindesitzungssaal. Wichtigster Tagesordnungspunkt war die Beratung und schiedung des Haushaltsplanes der Gemeinde für das Ja 1974. ,1

Nachdem sovyohl die einzelnen Ausschüsse als auch die j tionen hinreichend Gelegenheit hatten, den rechtzeitig' legten Planentwurf eingehend zu beraten, konnten Ausführungen des Ortsbürgermeisters in der Ratssitzung lieh noch auf einzelne wichtige Positionen beschränken irf d So wurden in der dem Plan vorgehenden Haushaltssat» lediglich die Hundesteuersätze wie folgt neu festges^

1. Hund nach wie vor 48 ,00 EM jährlich,

2. Hund von bisher 48 ,00 DM auf nunmehr 72 ,00 DM jährlich,

3. und jeder weitere Hund nunmehr 96 ,00 DM jährlic­

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