Einzelbild herunterladen

^öi'itanaur

- 11

ls tcn Gl -h ein rd r Liebt]

hdieGij Juf Wu n | n 2n

enz ^mbomj

Gesetzes!

IS. desla^

31. S. I

1 Malsjal

:rer Wad undwasa ur 2,F|J se biszJ

e-und BJ i zu ge- i

Wendungen gegen das Unternehmen und Ansprüche nachteiliger Wirkungen sind bei den unter 7. erwähnten

4, [im vvegen

Chorden schriftlich in drei Ausfertigungen einzureichen oder Niederschrift zu erklären, und zwar spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist für |j c llanunterlagen. Hierbei ist das Datum des Eingangs bei j cn erwähnten Behörden maßgebend.

q Wer innerhalb der angegebenen Frist keine Einwendungen gegen das Unternehmen erhebt, verliert sein Recht auf Erhe­bung von Einwendungen.

Wer wegen nachteiliger Wirkungen des zugestandenen Unterneh­mens keine Ansprüche geltend macht, kann gegen den Inhaber der beantragten Entscheidung Ansprüche, die auf Beseitigung der Störung, auf die Unterlassung des Unternehmens, auf die Herstellung von Schutzeinrichtungen oder auf Schadensersatz gerichtet sind, nicht mehr erheben. Schadenersatzansprüche wegen nachteiliger Wirkungen, die darauf beruhen, daß der Inhaber der beantragten Entscheidung angeordnete Auflagen nichl erfüllt oder Bedingungen nicht eingehalten hat, sind hierdurch nichl ausgeschlossen. Nachteilige Wirkungen, die während des Verfahrens nicht vorausgesehen werden konnten, können noch nachträglich im Rahmen der Vorschrift des 1 } |o Abs- 2 Wild vom Betroffenen geltend gemacht werden. Vertragliche Ansprüche werden durch die beantragte Entschei­dung nicht ausgeschlossen.

Termin gemäß § 112 LWG zur mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten über die erhobenen Einwendungen wird er­forderlichenfalls gesondert festgesetzt.

uflagen u

i und zui :n. wen« tlicherHI

so lange! n die öflj Beseitig!

>inn der! rgewinml ontabaul ung gem| (BGBl. 1

nerohrlq

nmene 1 ^

Probeei s wöchel sbueh zu gewl

il das Hl undstücf i (iebra*

lingewie] denen a »eben, «fl Behördi

Die für Einwendungen genannte Frist gilt auch für andere An­träge auf Erteilung einer Bewilligung oder einer Erlaubnis, wenn durch die bekanntgemachte Bewilligung oder Erlaubnis | die von dem Dritten beantragte Bewilligung oder Erlaubnis be- ! einträchtigt werden würde. Bei solchen Anträgen Dritter sind die erforderlichen Unterlagen, alsbald in der von der Behörde ( gegebenenfalls nachzubewilligenden Frist vorzulegen.

Die Art der Unterlagen ergibt sich aus den Verwaltungsvor- jischritten zur Durchführung der förmlichen Verfahren nach dem Landeswassergesetz vom 2.3.1962 (MinBl. Sp. 452 ff.).

Nach Ablauf der Frist gestellte Anträge der genannten Art [ können in dem laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

||6. Die Planunterlagen liegen aus vom 27.5.1974 bis 27.6.1974 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur lund der Gemeindeverwaltung Heilberscheid.

Ii7. Einwendungen müssen eingehen bei der Verbandsgemeinde- perwaltung Montabaur spätestens am 11.7.1974.

Im Auftrag:

-Siegel- gez. Leipner Ißeglaubigt: gez. Steffens, Reg.-Inspektor

görgeshausen-niedererbach-nentershausen

I Sperrmüllabfuhr

|bie nächste Sperrmüllabfuhr in C.örgeshausen und Niedererbach jertolgt am Denstag, dem 11.6.1974 in der bisher üblichen |1 wm. In Nentershausen am Montag, dem lo.6.1974.

I s wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abge­fahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt undverschnürt bereitstehen soll.

| 0 V'imiiillabfuhr beginnt morgens um 6 Uhr.

00000000000000000

GÖRGESHAUSEN

Bericht

aus der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Görgeshau sen vom lo. Mai 1974

Einstimmig spricht sich der Gemeinderat für eine Befestigung des Rathausplatzes mit Abfallmaterial (Teer) von der Autobahn aus. Dieses Material soll heiß eingebaut und abgewalzt werden. Die Entscheidung über den Antrag des Katasteramtes Diez auf Überlassung des GrenzsteinesLöwenstein für das Heimatmu­seum in Diez wurde einstimmig zur nächsten Sitzung vertagt. Einstimmig genehmigte der Gemeinderat einen Zuschuß zu den Aufenthaltskosten für einen Schullandheimaufenthalt.

De ausscheidenden Mitglieder des Gemeinderates wurden in einer kleinen Feier verabschiedet.

NENTERSHAUSEN

Angebotsabgabe für die Kirmesveranstaltungen 1974 in der Turnhalle

Für die Benutzung der Turnhalle an den diesjährigen Kirmesta­gen lo.bis 12. August 1974 können Angebote von Interessen­ten im verschlossenen Umschlag am Denstag, dem 11. Juni 1974 um 19.3o Uhr im Rathaus abgegeben werden. Die Angebo te werden im Beisein der Bieter geöffnet. Auch von auswärtigen Interessenten können Angebote abgegeben werden.

Die Gemeinde behält sich jedoch vor, wem der Zuschlag erteilt wird. Wegen den vertraglichen Verpflichtungen der Gemeinde mit der Brauerei Busch KG, Limburg, werden die Interessenten gebeten, sich mit dieser in Verbindung zu setzen, um die maß­geblichen Getränkepreise zu erfragen.

Mit dem Getränkeverkauf ist auch der Verkauf von Fleisch- und Wurstwaren bei der Verpachtung einbegriffen.

Besuch aus Vieux Berquin

Der bereits schon einmal angekündigte Freundschaftsbesuch einer Delegation aus Vieux Berquin (Nordfrankreich) ist nun endgültig für den 15./16. Mai 1974 vorgesehen . Der Termin mußte bekanntlich wegen der Wahl des französischen Staatspräsidenten verschoben werden. Auf Wunsch der franz. Gäste muß aus zeitlichen Gründen auf eine Veranstaltung in der Turnhalle verzichtet werden.

Die Delegation trifft am 15.6. mittags in unserer Gemeinde ein und wird bereits am Sonntagnachmittag, dem 16.6., wieder abreisen. Der genaue Programmablauf wird noch im Einverneh­men mit unserem Herrn Pfarrer festgelegt.

Geburtstage

He Gemeinde gratuliert Frau Maria Schaaf, Koblenzer Str. 43, zu ihrem 74. Geburtstag.

gez. Perne, Ortsbürgermeister

NIEDERERBACH Amtl. Bekanntmachung

Terminverschiebung für die Gemeinderatssitzung Niedererbach Aus aktuellem Anlaß wurde die für Freitag, den 17.5.1974 vor­gesehene Gemeinderatssitzung um eine Woche verschoben.

Neuer Sitzungstermin: 24.5.1974 - 2o Uhr - im Sitzungssaal. Änderungen der Tagesordnung wurden nicht vorgenommen.

Zu Ihrer Information geben wir Ihnen noch einmal die einzel­nen Tagesordnungspunkte bekannt.

I. Öffentliche Sitzung

1. Verlesung des letzten Protokolls

2. Beratung und Beschlußfassung der Satzung über das Fried­hofs-und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Niedererbacli (Vorlage)

3. Beratung und Beschlußfassung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Orts­gemeinde Niedererbach (Vorlage)