Montabaur - 2
Achtung!
Der Redaktionsschluß (Posteingang beim Verlag ist für die)
Ausgabe Nr.
23
auf
Freitag
den
31. Mai 1974
und d|
Anzeigenannahmeschluß (Poiteinaang beim Verlag)
auf
Freitag,
den
31. Mai 1974
verlej
Redaktion und Anzeigenabteilung
Beginn: 15.00 Uhr
(Keine Abonnementvorstellung)
K1KERIKISTE ist ein Ereignis KIKERIKISTE bewirkt Lachen und Nachdenken
Man könnte neidisch werden auf die Kinder. Schon wieder hat ihnen “ihr” Theater eine Aufführung beschert, die sich neben den glanzvollen Inszenierungen großer Häuser sehen lassen kann. Ehs Stück von Paul Maar mit dem verrückten Titel “KIKERIKISTE” ist ein Ereignis.
Hier noch kurz der Inhalt: Die Freunde Bartholomäus und Kümmel haben jeder eine Kiste, auf die sie sehr stolz sind.
Aber statt gemeinsam damit zu spielen, zanken sie sich dauernd, und einer versucht, sich den anderen gefügig zu machen. Das nutzt der Paukenschläger aus, der plötzlich auftaucht, ordentlich auf die Pauke haut und viel imponierendes Theater macht. Beide Freunde fallen auf ihn herein und lassen sich gegeneinander ausspielen. Am Ende sind sie die Dummen, und der Paukenschläger lacht sich ins Fäustchen.
Aber sie lernen aus ihren Fehlern. Als er unter anderer Maske ein zweites Mal erscheint, halten sie gegen ihn zusammen. Nun kann er ihnen nichts mehr anhaben. Freundschaft und Einsicht siegen über Falschheit und Verführung.
Kartenvorverkauf: Städt. Verkehrsamt, Rathaus Zimmer 17
Zur mittleren Reife mit der Volkshochschule
Das Interesse an den Lehrgängen zur Erlangung der mittleren Reife nimmt ständig zu . Da der gegenwärtig laufende Lehrgang in Montabaur erst im Sommer nächsten Jahres abgeschlossen wird, plant die Kreis-VHS auf Grund der vielen Anfragen einen weiteren Lehrgang in Zusammenarbeit mit der VHS in Westerburg einzurichten. Ehmit wäre dann im Westerwaldkreis die Möglichkeit gegeben, im jährlichen Wechsel zwischen Montabaur und Westerburg diesen Lehrgang anzubieten, womit längere Wartezeiten für Interessenten vermieden werden könnten. Mit dieser Einrichtung kann dem wachsenden Bedürfnis von berufstätigen Jugendlichen und Erwachsenen nach weVerführender Bildung in hervorragender Weise Rechnung getragen werden.
Denn in vielen Berufen ist durch den Erwerb der mittleren Reife die Möglichkeit zum beruflichen und sozialen Aufstieg gegeben. Das güt für die große Zahl der Angestelltenberufe in Verwaltung, Handel, Wirtschaft, Verkehr und im sozialen Bereich ebenso wie für viele Techniker und Beamte.
Der vorgesehene Lehrgang würde, wenn genügend Anmeldungen vorliegen, im August d J. begonnen, und die Teilnehmer im 2 Jahren auf eine verbindlich vorgeschriebene Prüfung zur Erlangung des Abschlußzeugnisses der Realschule vorbereiten.
Der Unterricht wird an 5 Abenden in der Woche zu je 4 Unterrichtsstunden gehalten. Er beginnt um 18 Uhr und endet um
21.15 Uhr; verbindliche Unterrichtsfächer sind DeJ Geschichte, Sozialkunde, Erdkunde, Englisch, Matj Physik, Chemie, Biologie und Bildende Kunst. Die Zulassungsvoraussetzungen sind das Mindest*! 17 Jahren und eine abgeschlossene BerufsausbilduJ Nachweis, daß die Berufsausbildung vor] ses abgeschlossen sein wird. Die Teilnehmergebühr! für 2 Semester (= 1 Jahr) 1 oo,oo DM, zahlbar inzJ Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß derlj nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 2o einge™ werden kann. Interessenten mögen sich bitte umgel den, damit über die Einrichtung des Lehrgangsendj schieden werden kann.
Anmeldungen werden von der Volkshochschule!! Albertstr. 12 und der Kreis-VHS in Montabaur,Po[ entgegengenommen.
2. Fortsetzung des Berichtes "Ab 1. Mai 1974giltl Bundesrepublik ein neues Punktesystem für Verkef
Die im Verkehrszentralregister erfaßten Entscheid! differenziert zu bewerten und erhalten bestimmte! len:
7 Punkte folgende Straftaten:
Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c StGB) Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit info( alkoholischer Getränke oder anderer berauschend^ (§ 316 StGB)
Rauschtat (§ 33o a StGB)
Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB)
6 Punkte folgende weitere Straftaten:
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führensl fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbotsä Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme! Scheins (§ 21 StGB) Kennzeichenmißbrauch(§ Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversKl fahrzeuge oder Anhänger (§6 PflVG, § 9 Aus!h|
5 Punkte
Nötigung (z.B. zu dichtes Auffahren)
Tötung im Verkehr Benutzung von Fahrzeugen gegen den Willen desj andere Straftaten, soweit sie nicht unter “7 und, aufgeführt sind.
4 Punkte folgende Ordnungswidrigkeiten: Führen eines Kraftfahrzeugs trotz eines Blutn^J
Amtlidia Bakanntmadiuagan von dan Kaaimunatvarwaltungan. Varanfwortlldi für dan Inhalt ■ Robert Dogen. Hfroutgabari Druck und Varlag ■ Varlag ♦ Druck Llnui Wlttldi, Wallenburg. POSTANSCHRIFT i 5413 lau dort, Poetfodi 1205, Talafon I

