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rntsblatt

Verbandsgemeinde Montabaur

[ r verbandsangehörigen Gemeinden Daubanh, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Hubingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Ibert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

Ing 2

Freitag, den 24. Mai 1974

Nummer : 21

ntl. Bekanntmachungen

Uenbekämpfung

tosen erneut auf die Bestimmungen über die Anzeige- [tvon Viehseuchen hin, wonach die Ortspolizeibehörden Ichtet sind, einmal jährlich und zwar in den Wintermona- |e Bevölkerung in ortsüblicher Weise auf die Vorschriften 1 9 und lo des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 19o9 B,S. 519) i.d. F. vom 27. Febr. 1969 (BGBl. S. 158) lksam zu machen. Die in Frage kommenden Tierhalter irpflichtet, den Ausbruch einer Seuche der Polizeibehör- [uzeigen.

Kn, auf die sich die Anzeigepflicht erstreckt, sind:

[zbrand und Rauschbrand;

Slwut;

Ll-und Klauenseuche; pgenseuche der Rinder; fkenseuche der Schafe;

»hälseuche der Pferde;

(ide der Einhufer und der Schafe;

hweinepest und ansteckende Schweinelähme (Teschener

[nkheit);

tderpest;

[lügelcholera und Hühnerpest (einschl. der Newcastle- jnkheit);

erlich erkennbare Tuberkulose des Rindes, sofern Jichin der Lunge in fortgeschrittenem Zustand befin- loder Euter, Gebärmutter oder Darm ergriffen hat; prkulose des Rindes außer den Fällen der Nr. 12; kanische Pferdepest; kanische Schweinepest;

Icellos der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen; leckende Blutarmut der Einhufer;

[takose;

prutund Milbenseuche der Mienen.

Handlungen gegen diese Anzeigepflicht unterliegen Jßgeldbestimmungen des § 76 des Viehseuchengesetzes Juni 19o9 (RGBl. S . 519) in der Neufassung vom 27. jar 1969 (BGBl. S. 158).

Twbandsgemeindeverwaltung Montabaur s Ortspolizeibehörde l e t Mangels, Verbandsbürgermeister

Sprechtage für Angestelltenversicherte im Juni 1974

Der Überwachungsbeauftragte der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hält bei der Kreisverwaltung Westerwald in Montabaur folgende Sprechtage ab:

1. Mittwoch, 5. Juni )

2. Montag, 24. Juni )

von 8.45 bis 13 Uhr

Die Auskunftsuchenden werden gebeten, ihre Versicherungs­unterlagen mitzubringen.

Hallen- und Freibad der Stadt Montabaur

Die Freibadanlage des Hallen- und Freibades Montabaur ist seit 18. Mai 1974 eröffnet. Ab diesem Zeitpunkt ist auch die Beschränkung der Badezeit aufgehoben und es kann gleichzei­tig das Hallen- und die Freibadanlage benutzt werden.

Weiterhin können wieder für die Freibadesaison 1974 Saison­karten für Jugendliche (2o,oo DM), Erwachsene (3o,oo DM) und Familien ab 2 Kindern unter 16 Jahren (5o,oo EM) bei der Verwaltung (Rathaus, 2 . Stock, Zimmer 18) erworben werden.

Das Hallenbad ist nun zum allgemeinen Familienbaden geöffnet. Montags von 14.oo bis 19.oo Uhr

Dienstags von 9.oo bis 21.3o Uhr

Mittwochs von 9.oo bis 21.3o Uhr

von 2o.oo bis 21.3o Uhr (Frauenbad) Donnerstags von 9.oo bis 2o.oo Uhr

Freitags von 9.oo bis 18.3o Uhr

Samstags von 7.oo bis 19.oo Uhr

Sonntags von 9.oo bis 19.oo Uhr

Ehs geheizte Freibad ist gleichzeitig täglich (außer montags am Vormittag von 9 bis 19 Uhr , freitags von 9 bis 18.3o Uhr ge­öffnet.

Die Landesbühne Rheinland-Pfalz zeigt am Qenstagnachmittag, dem 28.5.1974

in der Aula der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur KIKERIKISTE

Kinder- und Jugendstück von Paul Maar.

®ANDSGBMEINDEVERWALTUNGi Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr,. und Wasserwerk Gebäude Gelbachstr. 9, Dienstag 8.00-12.00 Uhr, 16.00 -19.00 Uhr, Mittwoch 14.00 -16.00 Uhr, Donnerstag 8.00-12.00 Uhr long.i. Ve/bandsgemelndeverwaltung 02602/3078 und 2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/20411, VerbandsbOrger-'

IDER VFB 04 mtvÄ.X?LP ndk® 19* 0r dneter Reusch, nach Dienstschluß 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/3079. i

tidisdmi»* e, ^ ^DEKASSEi Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur «"sacomt Frankfurt/Main Nr. 10800-603.