. rt (CDU)
* Werner (CDU)
jt Hermann- J. (CDU)
Hermann-Josef (CDU)
Johannes (CDU)
Erich (CDU)
Carl (SPD)
elmut (SPD)
81 ) der Stadt Montabaur
Hung weist darauf hin, daß dienstags das Hallenbad der lontabaur zum allgemeinen Baden bis 21.3o Uhr und mitten 2o bis 21.3o Uhr für das Frauenbaden geöffnet ist.
Li steht nunmehr jeden Montag (bis zum Beginn der Hesaison) nach dem Frauenbaden von 14 bis 16 Uhr das 16 bis 19 Uhr dem Familienbaden zur Verfügung.
1.5 wird das Familienbaden von 8 bis 13 Uhr beibehalten.
olkshochschule Unterwesterwald e.V.
JlDIC.UNG + ENTSPANNUNG = SICHERHEIT ?
beitrag pro Teilnehmer 3o,oo DM
|Mai 1974 Informationsbesuch bei der NATO
2o.5.1974 gegen 8 Uhr in Montabaur fhr: 21.5.1974 gegen 19 Uhr in Montabaur iTeilnehmerbeitrag von 3o,oo DM sind enthalten:
[Teilnahme an den Vorbereitungsabenden Fahrt nach Brüssel und zurück ipension in Brüssel
fcner Tasche wären lediglich ein Mittagessen sowie ein Jssen auf der Rückfahrt zu bezahlen.
InATO werden in Vorträgen und Filmen u.a. folgende i behandelt:
[arische Strategie der NATO Vest-Kräfte Vergleich
hoden, Möglichkeiten und Grenzen des Krisenmanage
lt
Imeldung richten Sie bitte bis zum 18. Mai 1974 an die HS in Montabaur.
[: Für die Fahrt nach Brüssel ist ein gültiger Personalaus- [orderlich.
rt nach Paris 1974
eit vom 31.5. bis 4.6. wird wieder bei genügender ngvon einem Reisedienst der Kreisstadt Montabaur dienfahrt nach Paris unternommen, ungund Führung in Paris hat O.St.R. Dr. Wenzel AMM:
Fahrt von Montabaur über Luxemburg (Mittagspause) nach Paris
Ganztägige große Stadtrundfahrt mit Führung und Besichtigungen
Vormittags Gelegenheit zum Besuch des Pfingst - festgottesdienstes in Notre Dame, nachmittags Fahrt nach Versailles zur freien Verfügung
Heimfahrt durch das Mametal über Reims und Luxemburg nach Montabaur.
>reis (pro Person):
HM in einem 3-Sterne Hotel, Doppelzimmer ohne LM Einzelzimmer ohne Bad
DM Doppelzimmer in einem 4-Sterne-Hotel mit Bad
eis liegen in unmittelbarer Nähe des Triumphbogens ehmsten Viertel von Paris.
Im Gesamtpreis ist enthalten:
4 Übernachtungen mit Frühstück, Fahrt nach Paris und zurück im modernen Reisebus , große Stadtrundfahrt mit Führung, Fahrt nach Versailles.
Anmeldungen die mit einer Anzahlung von mindestens loo,oo EM verbunden sein müssen (Konto 5o5297 KSK Montabaur, Dr. Wenzel) werden erbeten an:
Reisedienst Selker, Montabaur, Tel. 3548 oder Rathaus Zimmer 17 oder
den Leiter der Studienfahrt Dr. Wenzel, Tel. 4521. Anmeldungen bitte umgehend, spätestens bis 24.5.1974.
Ab 1. Mai 1974 gilt in der Bundesrepublik ein neues Punktesystem für Verkehrssünder (Informationen in Fortsetzung)
Bei 18 wird der Führerschein eingezogen
Anrechnung nicht gelöschter Eintragungen in Flensburg /
Tilgung kann Jahre dauern
Was Fußballern Mißfallen oder gar Abstieg einbringt, kann künftig auch Kraftfahrern größten Ärger und mancherlei Kümmernisse bescheren: Das Sammeln von Minus-Punkten.
Ab 1.5.1974 ist ein neues Registriersystem für die Flensburger Verkehrssünderkartei in Kraft getreten, offiziell “Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 15 b der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (Mehrfachtäter-Punktsystem)” genannt. Jede Eintragung in das Verkehrssünderregister wird mit Punkten bewertet. Wer innerhalb von zwei Jahren 18 Punkte erreicht, verliert in der Regel den Führerschein. Für Bußgelder bis zu 4o,oo EM gibt es keine Strafpunkte. Die bisherigen Eintragungen von mehr als vier Millionen Bundesbürgern in die Flensburger Kartei werden nach und nach auf das neue Punktsystem umgerechnet.
Die Maßnahmen der Verwaltungsbehörden werden - in der Amtssprache - so begründet und erläutert:
Gegen Fahrerlaubnisinhaber, die wiederholt Verkehrszuwider- handlungen begangen haben, hat die Verwaltungsbehörde folgende Maßnahmen zu ergreifen, wenn sich nicht im Einzelfall die Notwendigkeit eines früheren Einschreitens ergibt:
Ergeben sich neun Punkte, so ist der Betroffene schriftlich zu verwarnen. In der Verwarnung ist auf die Verkehrszuwiderhandlungen hinzuweisen, auf welche sich die Punktzahl bezieht. Der Betroffene ist eindringlich zu künftigem verkehrsgerechten Verhalten zu ermahnen. Er ist ferner darauf hinzuweisen, daß er bei weiteren Verkehrszuwiderhandlungen mit einer Überprüfung seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen rechnen muß, die zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen kann.
Ergeben sich 14 Punkte, so ist zu prüfen, ob der Betroffene noch ausreichende Kenntnisse der für den Führer eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften besitzt und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist. Hierbei sollen die für die Prüfung von Fahrerlaubnisbewerbern zugelassenen Fragebögen verwendet werden. Besteht Anlaß zur Annahme, daß der Betroffene sein Fahrzeug nicht genügend beherrscht, so ist zusätzlich eine Fahrprobe anzuordnen. Die Begutachtung erfolgt durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr. Vor der Begutachtung soll dem Betroffenen eine Vorbereitungszeit von einem Monat gewährt werden; die Begutachtung muß spätestens nach zwei Monaten durchgeführt sein. Bei negativem Ergebnis ist die Begutachtung zu wiederholen. Die Wiederholung hat frühestens nach einem Monat und spätestens nach zwei Monaten zu erfolgen. Bei unzureichendem Ergebnis ist die Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu entziehen.
Ergeben sich innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren 18

