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Montabaur - 8 -

b) Auflagen erteilt:

a) Einschränkungen:

1. Die Ortserweiterungsfläche MD (blau umrandet und gekreuzt) an der Kläranlage wird von der Genehmigung ausgenommen.

2. Die gemeindliche Mülldeponie (blau gekreuzt) wird von der Genehmigung ausgenommen.

b) Auflagen:

1. Die MD-Fläche an der Schule (blau umrandet und gekreuzt) ist in WA-Gebiet umzuwandeln.

2. Die MD-Flä'cheUnterm D)rf (blau umrandet und gekreuzt) ist in WA-Gebiet umzuwandeln.

3. Am WA-Gebiet, das die K 75 außerhalb der Ortslage berührt, ist ein entsprechender Immissionsschutzabstand vorzusehen.

4. I : ür das Gebiet nördlich des Feriendorfes ist die Nutzung darzustellen.

5. Die Begrenzung des Vogelschutzgehölzes ist, wie blau um­randet angegeben, deutlich darzustellen.

Begründung:

Zu a 1)

Nach dem Fntwurf des regionalen Raumordnungsplanes Wester­wald ist tür die Gemeinde Hübingen die Primärfunktion Erho­lung und Wohnen vorgesehen. Da die Landwirtschaft in der Ge­meinde rückläufig ist und Betriebe bereits ausgesiedelt wurden, kommt dem landwirtschaftlichen Bauen in der Ortslage keine Bedeutung mehr iu. Eine gemäß § 5 der Baunutzungsverord­nung vom 26. November 1968 (BGBl. 1968 I S. 1237) zulässige Wohnbebauung würde nach dem Immissionsschutzgesetz vom 28. Juli 1966 (GVB1. 1966 S. 2 11) jedoch einen zu geringen Ab­stand zur bestehenden Kläranlage haberi. Die blau umrandete - Fläche war deshalb unter Bezug auf §1(4) BBauG vom 23. Juni 196o (BGBL 196o S. 341) von der Genehmigung auszunehmen.

Zu a 2)

Die Eintragung der gemeindlichen Mülldeponie ist aufgrund der zentralen Abfallbeseitigung ab 1. Januar 1973 durch den Zweck­verband überholt und war deshalb zu streichen. Evtl, dort noch erforderliche Rekultivierungsarbeiten sind zur gegebenen Zeit nach dem Abfallbeseitigungsgesetz vorzunehmen.

Zu bl)

Nach dem örtlichen Baubestand sind in der blau umrandeten Fläche an der Schule keine Gebäude vorhanden, die die Ein­stufung dieses Gebietes nach § 5 der Baunutzungsverordnung vom 26. November 1968 (BGBl. 1968 S. 1237) rechtfertigen würden. Diese Fläche ist deshalb in Anpassung an die im Osten und Westen anschließenden WA-Gebiete als Allgemeines Wohngebiet au szu weisen.

Zu b 2)

Im bezug auf die Primärfunktion der Gemeinde Hübingen mit Erholung und Wohnen ergab die Prüfung, daß die MD-Flächen übersetzt sind und die FlächendarstellungUnterm Dorf nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes über dieses Gebiet übereinstimmt. Du nach dem Bebauungsplan nur Wohngebäude zulässig sind und der Baubestand örtlich nur Wohngebäude aus­weist, ist die MD-Darslellung in WA-Gebiet uinzuwandeln.

Zu h 3)

LM,lt Anbin.

Die Auflage an der freien Strecke der K 75, zu derer düng der Erschließung nicht möglich ist, erfolgt unter B""I nähme auf § 22 des Landesstraßengesetzes vorn 15.1 Hirn "" 1963 (GVB1. 1963 S. 57). des Immissionsschulzgesetzes vn

28. Juli I960 (GVBI. I960 S. 2 I I) in Verbindung mit ^ Vornorm DIN 18oo5Schallschutz im Städtebau ^ wertpegel ist für den Abstand der Wohnbebauung zur Krek Straße maßgeblich.

Zu b 4)

Nach der Baunutziingsverordnung vom 26. November (BGBl. I S. 1238, her. BGBl. 1 S. 1 1) sind SondergebicU' solche Flächen darzustellen, die sich von den Baugebieten naj den §§ 2 - lo wesentlich unterscheiden. Da die Zweckbestiml mung im Plan fehlt und auch im Erläuterungsbericht nicht bei schrieben ist, bedarf es unter Bezug auf den Gemeiirderatslu>.| Schluß vom 14. September 1972 der Ergänzung und Reduzie-i rung der Fläche auf den tatsächlichen Bedarf.

Zu b 5)

Da die Beschriftung des Vogelschutzgehölzes außerhalb der darzustellenden Fläche, Flur 4, Flurstück 45, placiert ist,bedi es einer entsprechenden Umgrenzung des Gebietes wie im I| chennutzungsplan blau umrandet dargestellt.

Gemäß §6(6) BBauG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Hübingen vom 14.7.1973 liegt der genehmigte Flächennutzungsplan in der Zeit vom 6.5.1974 bis 14.5.1974

während der Dienststunden bei der VerbandsgemeindevenvalJ tung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt)Zi mer 7 sowie in der Wohnung des Bürgermeisters in 5431-I bingen, Mehlstr lo arbeitstäglich von 17 bis 2o Uhr öffentlich gez. Loring, Ortsbürgermeister

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EISBACHGEMEINDEN

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GIROD

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!

Frau Maria MeurerWwe. geb. am 5.5.19o4, Girod Frau Rosa Beck geb. am 5.5.19o3 Girod Herrn Alois Ehl geh. am 6.5.1892 Girod Die Gemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor j allem aber Gesundheit.

gez. Leber, Ortsbürgermeister

GROSSHOLBACH

Übung der Jugendfeuerwehr Großholbach

Am Samstag, dem 4.5.1974 um 14 Uhr findet in Großltulbaj eine Übung der Jugendfeuerwehren von Rnppach-l>oldhau^ Nentershausen, Steinefrenz und Weroth anläßlich des 1. gen Bestehens der Jugendfeuerwehr Großholbach statt. u0 | alle Interessenten herzlich eingeladen sind. Besonders derlj bis 14jährigen männlichen Jugend soll diese anschauliche', lehrreiche Übung in ihrer Bedeutung mit dem gesaut teil Abi lauf von größtem Interesse sein und ward daher ganz besoiffl empfohlen. Bei vorgenannter Übung soll gleichzeitig der stungsstand der Jugendfeuerwehren präsentiert werden.

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