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Ausschuß Mitglied Stellvertreter
Bauausschuß Helmut Stein
Ferdinand Knopp Friedrich Sauer Udo Schöfer
Rechnungs- Gerhard Knopp
prüfungs- Arthur Silberbauer
ausschuß Oswald Best
Josef Fngelmann
Freiw. Feuerwehr Eitelborn
Ihre nächste Übung hält die FF am Freitag, dem lo.5.1974 um 19.3o Uhr. Um pünktliches und vollzähliges Hrscheinen wird gebeten.
Der Verkehrsverein Eitelborn
erinnert noch einmal an die geplante “Fahrt ins Blaue” als sog. Halbtagsfahrt am Samstagnachmittag, dem 11. Mai, die auch diesmal wieder einiges verspricht.
Auch diesmal soll es wieder so sein: familiär mit Überraschungen, unserem bekannten Getränkeservice unterwegs und einem netten Abschluß mit einer kleine Kapelle.
Wer interessiert ist, soll sich bitte schnellstens melden bei Erich Knopp (Heideweg) am Minigolfkiosk oder bei Friedei Rosenbach.
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Michael Knopp Winfried Keul Adolf Marx Heinz Schwier
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Für unsere Fahrt an die Rhön am 15., 16. und 17. Juni sind zwei Plätze frei geworden. Wer noch mitfahren will, kann sich beim Vorsitzenden des Verkehrsvereins melden.
KADENBACH
Bekanntmachung
BERUFUNG ALS NACHFOLGER IN DEN GEMEINDERAT Herr Aloys Karbach hat auf sein Mandat im Gemeinderat verzichtet. Gern. § 42 Abs. 2 KWG in Verbindung mit § 67 KWO ist für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Wählergruppe Karbach
Herr Christian Harnisch - Polizeibeamter - 5411 Kadenbach, Römerstr. 1 1
als Nachfolger in den Gemeinderat berufen worden. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG sind gegeben. Die Berufung wird hiermit gern . § 69 Abs. 2 KWO bekanntgemacht. 5411 Kadenbach, den 29. April 1974
gez. Karbach, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter
Bericht
aus der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kadenbach am 26.4.1974
Herr Bürgermeister Karbach wurde zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Kadenbach wiedergewählt. Zum 1. Ortsbeigeordneten wurde Herr Günther Bahr und zum 2.Grtsbeigeordne- ten Herr Joachim Knopp gewählt.
Freiw. Feuerwehr Kadenbach
Am Samstag, dem 4.5.1974 um 15 Uhr stellt die Freiw. Feuerwehr Kadenbach auf dem Kirmesplatz den Kirmesbaum auf.
Wir bitten um rege Beteiligung seitens der Feuerwehrmitglieder. Am Sonntag, dem 5.5.1974 findet um lo Uhr unsere Übung s !att. Auch dazu bitten wir um pünktliches Erscheinen und vollzählige Beteiligung.
SIMMERN
CDU-Ortsverband
Am Freitag, dem 3.5.1974 abends um 2o.3o Uhr findet im Lo
kal Walter Wirges eine CDU-Mitgliederversammlung statt.
Alle Mitglieder sind zu dieser Versammlung recht herzlich eingeladen.
*
BUCHFINKENLAND
HORBACH
Amtl. Bekanntmachung
Einladung
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung findet am Mittwoch, dem 8. Mai 1974 um 2o Uhr im Hotel “Tannenhof” in Dies statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.
Tagesordnung
I. Öffentl. Sitzung:
1. Verpflichtung der Mitglieder der Verbandsversammlung
2. Festsetzung der Aufwandsentschädigung des Verbandsvorsitzenden
3. Wahl des Verbandsvorsitzenden
4. Beratung und Beschlußfassung über die Prüfung der Jahresrechnung der Rechnungsjahre 197ound 1971
5. Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben im Rechnungsjahr 1973
6. Beratung und Beschlußfassung über die Renovierung der Altbehälter
7. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung eines Rasenmähers
8. Information des Verbandsvorsitzenden über verschiedene Maßnahmen, die im Rechnungsjahr 1973 durchgeführt wurden - Sicherstellung der Wasserversorgung -
9. Verschiedenes
11. Nichtöffentl. Sitzung
gez. Noll, Verbandsvorsitzender
Generalversammlung der Spvgg. Horbach am Samstag,
dem 4. Mai 1974 im Vereinslokal Girmann, Beginn 2o.3o Uhr
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Geschäftsbericht Spieljahr 1973/74
4. Entlastung des Vorstandes
5. Wahl des Wahlvorstandes
6. Neuwahl des Vorstandes
7. Neuwahl des erweiterten Vorstandes
8. Spielgemeinschaft Horbach/Winden
9. Jugend SG Nassau/Winden/Horbach
10. Diskussion , Verschiedenes
11. Schlußwort
Wir bitten um Erscheinen aller Mitglieder, insbesondere der Passiven, da wichtige F ragen (besonders Punkt 8 der TO) zur Debatte stehen.
HÜBINGEN
Bekanntmachung
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER GEMEINDE HÜBINGEN hier: Bekanntmachung des genehmigten Flächennutzungsplanes gern. § 6 (6) BBauG
Die Bezirksregierung Koblenz hat mit Verfügung vom 4.3.1974 Az.: 433 - 12 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu dem oben bezeichneten Flächennutzungsplan der Gemeinde Hübingen erteilen wir gemäß §6(1) des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 196o (BGBl. I 341) hiermit unsere Genehmigung. Die Genehmigung wird unter folgenden a) Einschränkungen und

