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Ausschuß Mitglied Stellvertreter

Bauausschuß Helmut Stein

Ferdinand Knopp Friedrich Sauer Udo Schöfer

Rechnungs- Gerhard Knopp

prüfungs- Arthur Silberbauer

ausschuß Oswald Best

Josef Fngelmann

Freiw. Feuerwehr Eitelborn

Ihre nächste Übung hält die FF am Freitag, dem lo.5.1974 um 19.3o Uhr. Um pünktliches und vollzähliges Hrscheinen wird gebeten.

Der Verkehrsverein Eitelborn

erinnert noch einmal an die geplanteFahrt ins Blaue als sog. Halbtagsfahrt am Samstagnachmittag, dem 11. Mai, die auch diesmal wieder einiges verspricht.

Auch diesmal soll es wieder so sein: familiär mit Überraschun­gen, unserem bekannten Getränkeservice unterwegs und einem netten Abschluß mit einer kleine Kapelle.

Wer interessiert ist, soll sich bitte schnellstens melden bei Erich Knopp (Heideweg) am Minigolfkiosk oder bei Friedei Rosenbach.

Antonius Gilles Leo Keul Siegfried Knopp Berthold Isbert

Michael Knopp Winfried Keul Adolf Marx Heinz Schwier

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Für unsere Fahrt an die Rhön am 15., 16. und 17. Juni sind zwei Plätze frei geworden. Wer noch mitfahren will, kann sich beim Vorsitzenden des Verkehrsvereins melden.

KADENBACH

Bekanntmachung

BERUFUNG ALS NACHFOLGER IN DEN GEMEINDERAT Herr Aloys Karbach hat auf sein Mandat im Gemeinderat ver­zichtet. Gern. § 42 Abs. 2 KWG in Verbindung mit § 67 KWO ist für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Wäh­lergruppe Karbach

Herr Christian Harnisch - Polizeibeamter - 5411 Kadenbach, Römerstr. 1 1

als Nachfolger in den Gemeinderat berufen worden. Die Voraus­setzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG sind gegeben. Die Be­rufung wird hiermit gern . § 69 Abs. 2 KWO bekanntgemacht. 5411 Kadenbach, den 29. April 1974

gez. Karbach, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter

Bericht

aus der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Ge­meinde Kadenbach am 26.4.1974

Herr Bürgermeister Karbach wurde zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Kadenbach wiedergewählt. Zum 1. Ortsbeige­ordneten wurde Herr Günther Bahr und zum 2.Grtsbeigeordne- ten Herr Joachim Knopp gewählt.

Freiw. Feuerwehr Kadenbach

Am Samstag, dem 4.5.1974 um 15 Uhr stellt die Freiw. Feuer­wehr Kadenbach auf dem Kirmesplatz den Kirmesbaum auf.

Wir bitten um rege Beteiligung seitens der Feuerwehrmitglieder. Am Sonntag, dem 5.5.1974 findet um lo Uhr unsere Übung s !att. Auch dazu bitten wir um pünktliches Erscheinen und vollzählige Beteiligung.

SIMMERN

CDU-Ortsverband

Am Freitag, dem 3.5.1974 abends um 2o.3o Uhr findet im Lo­

kal Walter Wirges eine CDU-Mitgliederversammlung statt.

Alle Mitglieder sind zu dieser Versammlung recht herzlich einge­laden.

*

BUCHFINKENLAND

HORBACH

Amtl. Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung findet am Mitt­woch, dem 8. Mai 1974 um 2o Uhr im HotelTannenhof in Dies statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.

Tagesordnung

I. Öffentl. Sitzung:

1. Verpflichtung der Mitglieder der Verbandsversammlung

2. Festsetzung der Aufwandsentschädigung des Verbandsvor­sitzenden

3. Wahl des Verbandsvorsitzenden

4. Beratung und Beschlußfassung über die Prüfung der Jahres­rechnung der Rechnungsjahre 197ound 1971

5. Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben im Rechnungs­jahr 1973

6. Beratung und Beschlußfassung über die Renovierung der Alt­behälter

7. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung eines Rasenmähers

8. Information des Verbandsvorsitzenden über verschiedene Maßnahmen, die im Rechnungsjahr 1973 durchgeführt wurden - Sicherstellung der Wasserversorgung -

9. Verschiedenes

11. Nichtöffentl. Sitzung

gez. Noll, Verbandsvorsitzender

Generalversammlung der Spvgg. Horbach am Samstag,

dem 4. Mai 1974 im Vereinslokal Girmann, Beginn 2o.3o Uhr

1. Begrüßung

2. Totengedenken

3. Geschäftsbericht Spieljahr 1973/74

4. Entlastung des Vorstandes

5. Wahl des Wahlvorstandes

6. Neuwahl des Vorstandes

7. Neuwahl des erweiterten Vorstandes

8. Spielgemeinschaft Horbach/Winden

9. Jugend SG Nassau/Winden/Horbach

10. Diskussion , Verschiedenes

11. Schlußwort

Wir bitten um Erscheinen aller Mitglieder, insbesondere der Passi­ven, da wichtige F ragen (besonders Punkt 8 der TO) zur Debatte stehen.

HÜBINGEN

Bekanntmachung

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER GEMEINDE HÜBINGEN hier: Bekanntmachung des genehmigten Flächennutzungsplanes gern. § 6 (6) BBauG

Die Bezirksregierung Koblenz hat mit Verfügung vom 4.3.1974 Az.: 433 - 12 nachstehende Genehmigung erteilt:

Zu dem oben bezeichneten Flächennutzungsplan der Gemein­de Hübingen erteilen wir gemäß §6(1) des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 196o (BGBl. I 341) hiermit unsere Genehmigung. Die Genehmigung wird unter folgenden a) Einschränkungen und