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Montabaur - 2

Achtung!

Der Redaktionsschluß (Posteingang beim Verlag ist für die)

Ausgabe Nr.11 auf Montag

den 8. April 1974

und d|

Anzeigenannahmeschluß (Posteingang beim Verlag)

auf F . gg_, den

5. April 1974

verlflj

Redaktion und Anzeigenabteilung

2. Dr. Möhring Wolfgang, Hachenburg, Ziegelhütterweg 48

3. Hüsch Gilbert, Nistertal, Kirchweg 6

4. Aller Günter, Wölferlingen, Ortsstr. 16

5. Bocek Manfred, Bad Marienberg, Gartenstr. 34

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann nach § 45 des Kommunal­wahlgesetzes in Verbindung mit § 7o der Kommunalwahlord­nung jeder Wahlberechtigte innerhalb von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses beim Wahlleiter für den Westerwaldkreis in Montabaur, Kehreinstr. 6 (Kreisverwaltung), schriftlich Einspruch erheben. Über den Einspruch entscheidet als zuständige Aufsichtsbehörde die Be­zirksregierung in Koblenz.

Montabaur, den 21. März 1974 gez. Dünnes, Kreiswahlleiter

Berufung als Nachfolger in den Verbandsgemeinderat

Herr Paul-Heinz Schweizer hat auf sein Mandat im Verbands­gemeinderat verzichtet. Als nächster noch nicht berufener Be­werber des Wahlvorschlages der FDP ist als Ersatzmann gern.

§ 42 Abs. 2 KWG Herr

vors. Richter am Landgericht Reinhold Schwarz 543 Montabaur-Horressen Breslauer Straße 3

in den Verbandsgemeinderat berufen worden.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG sind ge­geben. Die Berufung wird hiermit gern. § 69 Abs. 2 KWO be­kanntgemacht.

543 Montabaur, den 2. April 1974

gez. Mangels, Bürgermeister als Verbandsgemeinde­wahlleiter

Berufung als Nachfolger in den Verbandsgemeinderat

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Verbandsgemeinde Montabaur, Kreis Westerwald jl Rechnungsjahr 1974 vom 1. April 1974

I.

Aufgrund des § 17 des Selbstverwaltungsgesetzes für rJ land-Pfalz in der Fassung vom 16.7.1968 (GVB1, S. 13 J Teil B - Verbandsgemeindeordnung - in Verbindung: ff. Teil A - Gemeindeordnung - wird nach dem Beschld Verbandsgemeindevertretung vom 2o. Februar 1974fuj| Rechnungsjahr 1974 folgende Haushaltssatzung erlasse!

§ 1

Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan! Rechnungsjahr 1974 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 4.541,56o,oo DM in der Ausgabe auf 4.541.56o,oo DM außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 60 . 000,00 DM in der Ausgabe auf 60 . 000,00 DM festgesetzt.

Als Verbandsgemeindeumlage wird von den verbandsai gen Gemeinden im Rechnungsjahr 1974 ein Betrag vonj 1.95 1.79o,oo DM erhoben, das sind

29.7364 v.H. der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A

29.7364 v.H. der Steuerkraftzahl der Grundsteuer!!

29,7364 v.H. der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuernij Ertrag und Kapital

29,7364 v.H. der Steuerkraftzahl des Gemeindeanteiles! der Einkommensteuer 23,oooo v.H. der Schlüsselzuweisungen 1974, die mit7( zugrunde zu legen sind.

Herr Walter Hümmerich hat auf sein Mandat im Verbandsge­meinderat verzichtet. Gern. § 42 Abs. 2 KWG in Verbindung mit § 67 KWO ist als Ersatzmann der im Wahlvorschlag der CDU benannte Nachfolger Herr

Michael Knopp Kreisoberin spek tor 5411 Eitelborn Gartenstraße

in den Verbandsgemeinderat berufen worden.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG sind ge­geben. Die Berufung wird hiermit gern. § 69 Abs. 2 KWO be­kanntgemacht.

543 Montabaur, den 2. April 1974

gez. Mangels, Bürgermeister als Verbandsgemeinde­wahlleiter

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnung! zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandsgemei se in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf l.o| DM festgesetzt.

§4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von ben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmts auf 60 . 000,00 DM festgesetzt.

Er soll nach dem Haushaltsplan für folgenden Zweck vej werden:

Aufnahme und Weitergabe eines ZVK-Darlehens für de « 1 nungsbau.

Amtlidie Bekanntmachungen von den Kommunalverwaltungen. Verantwortlid) fOr den Inhaiti Robert Degen.

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