Montabaur - 8
29. Mai 1973 eingeleitete Planfeststellungsverfahren für die Umgestaltung der Anschlußstelle Diez an der BAB A 15, Köln- Frankfurt, nachrichtlich zu übernehmen.
Zu b 2):
Hinsichtlich der erforderlichen Eintragung der “Flächen für besondere öffentliche Zwecke” haben die Schreiben der Wehrbereichsverwaltung IV vom 15. September 1971 und der Bundesvermögensstelle vom 23. September 1971 keine Beachtung gefunden. Plandarstellung und Text sind deshalb entsprechend zu ergänzen.
Zu b 3):
Diese Auflage fußt im wesentlichen auf einem nach dem Aufbaugesetz rechtskräftigen Bebauungsplan, der in diesem Bereich nur Wohnbebauung vorsah; die damals geplante Entwicklung ist bisher nur in einem Fall durchbrochen worden, der aber zur Umsiedlung ansteht. Aus diesem Grunde entspricht die Darstellung des MD-Gebietes weder der Planung noch dem örtlichen Baubestand. Im Hinblick auf die Primärfunktion der Gemeinde und zur Sicherstellung der Wohnqualität ist deshalb die Umwandlung von MD-Gebiet in WA-Gebiet erforderlich.
Zu b 4):
In dem blau umrandeten Gebiet sind keine Anhaltspunkte gegeben, die aufgrund des vorhandenen Baubestandes eine Darstellung als MI-Gebiet erforderlich machen. Es ist deshalb städtebaulich nicht ratsam, in Anpassung an den fehlorientierten Bauhof eine Nutzungsart vorzuschlagen, die bei der Entstehung der Bamutzungsverordnung ursprünglich nur für eine Widmung von Altbaugebieten vorgesehen war, die weder als Wohn- noch als Gewerbegebiet eingestuft werden konnten. Eine unkontrollierbare Entwicklung kann aber bei dem Neubaugebiet unter Berücksichtigung der bereits entstandenen Wohnbebauung nicht mehr zugelassen werden.
Zu b 5):
Ch in der weigehend bebauten Fläche keine Gebäude vorhanden sind, die eine Darstellung als MD-Gebiet erforderlich machen, ist die Umwandlung in WA-Gebiet unter Berücksichtigung der im Osten angrenzenden Wohnfläche erforderlich.
Wir haben davon Kenntnis genommen, daß der Plan nach vorangegangener öffentlicher Bekanntmachung im Sinne des § 2 (6) BBauG einen Monat öffentlich ausgelegen hat und die beteiligten Behörden und Stellen gemäß § 2 (5) aaO benachrichtigt wurden. Bedenken und Anregungen wurden von diesen teilweise vorgebracht. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sind durch die Gemeinde geprüft worden.
Sie wurden vom Gemeinderat teilweise nicht berücksichtigt (Beschluß vom 13. Dezember 1972).
Gegen die Nichtbcrücksichtigung bestehen keine Rechtsbedenken.
Gern. § 6 (6) BBauG in Verbindung mit § 1, Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Görgeshausen liegt der genehmigte Flächennutzungsplan mit Erläuterungsbericht in der Zeit
vom 25.3.1974 bis4.4.1974
während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt), Zimmer 7, sowie in der Wohnung des Bürgermeisters in Görgeshausen, Auf dem Berg 1, arbeitstäglich von 17 bis 2o Uhr öffentlich aus.
Görgeshausen, den 14.3.1974 I
Gemeinde Görgeshausen I
gez. Herz, Ortsbürgermeister
HEILBERSCHEID Egerländer Abend
Der Ernst-Mosch-Club lädt am Samstag, dem 3o.3.1974 j 2o Uhr in die Gastwirtschaft “Eisbaehtal” Heilberscheid] 2. Schallplattenabend ein. ]
Wie auch im vergangenen Jahr eine Darbietung aus dem] haltigen Repertoire der “Original Egerländer Musikanten] alle Freunde guter Blasmusik mit Polka, Marsch und Wal] Der Club möchte allen ein paar schöne Stunden bereiten] dankt Ihnen schon jetzt für Ihr Kommen und wünscht;] Vergnügen. Der Eintritt ist frei. Jeder Besucher erhält koj los eine Glanzbildkarte der “Original Egerländer Musikai
NENTERSHAUSEN
Bekanntmachung des Wahlergebnisses und der Namen de] gewählt erklärten Bewerber
Wahl zum Gemeinderat am 17. März 1974 1
I. Der Wahlausschuß hat in seiner öffentlichen Sitzunganj März 1974 die Wahlunterlagen geprüft und folgendes end] ges Wahlergebnis im Wahlbezirk Nentershausen festgesteJ
1. Zahl der Wahlberecutigten: lo2o
2. Zahl der abgegebenen Stimmen: 887
3. Zahl der gültigen Stimmen: 86o
4. Zahl der ungültigen Stimmen: 27
II. Die gültigen Stimmen und Sitze verteilen sich auf die Vorschläge der Parteien und Wählergruppen wie folgt: Lfd. Nr. Partei oder Wählergruppe Stimmen Sitze
1
CDU
2o9
2
SPD
12o
3
Steinebach
lo4
4
Opper
69
5.
Perne
358
III. Gewählte Bewerber (in der Reihenfolge der Sitzzutei Lfd. Nr. Zu- und Vorname, Beruf, Anschrift, Partei odti Wählergruppe (Kennwort)
1 Perne Helmut, Verm.-Ing., Zum Issel, Perne
2 Ortseifen Reinhold, Beamter, Unterdorfstr., CB
3 Diefenbach Alois, Landwirt, Koblenzer Str.,P(]
4 Weidenfeller Ernst, Rentner, Bergstr. 12, SPD
5 Peters Manfred, Masch.Bautechn., Westerwalds« Perne
6 Beck Aloys, Geschäftsführer, Zum Issel 7, CDU
7 Steinebach Arthur, Kaufmann, Gartenstr. lo.S bach
8 Kremer Helmut, Zimmermann, Rosenstr., Pernj
9 Holzenthal Reinhold, Bauunternehmer, Unter« straße 13,CDU
10 Opper Alfred, Beamter, Neustr. 24, Opper
11 Schäfer Josef, Arbeiter, Eppenroder Str., SPD
12 Meudt Egon, Malermeister, Rosenstr. 5, Perne
13 Ickenroth Alfons, Kaufmann, Neustr. 2o, CDU
14 Rörig Alfred, Beamter, Koblenzer Str., Steinet!
15 Reusch Irma, Hausfrau, Rosenstr. 1, Perne
IV. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberefl innerhalb von zwei Wochen nach der amtlichen Bekannlj chung des Wahlergebnisses bei dem Ortsbürgermeister da Gemeinde Nentershausen schriftlich Einspruch erheben] 5431 Nentershausen, den 19.3.1974
Der Wahlleiter der Gemeinde Nentershausen gez. Perne, Ortsbürgermeister

