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Montabaur - 8

29. Mai 1973 eingeleitete Planfeststellungsverfahren für die Umgestaltung der Anschlußstelle Diez an der BAB A 15, Köln- Frankfurt, nachrichtlich zu übernehmen.

Zu b 2):

Hinsichtlich der erforderlichen Eintragung derFlächen für besondere öffentliche Zwecke haben die Schreiben der Wehr­bereichsverwaltung IV vom 15. September 1971 und der Bun­desvermögensstelle vom 23. September 1971 keine Beachtung gefunden. Plandarstellung und Text sind deshalb entsprechend zu ergänzen.

Zu b 3):

Diese Auflage fußt im wesentlichen auf einem nach dem Auf­baugesetz rechtskräftigen Bebauungsplan, der in diesem Be­reich nur Wohnbebauung vorsah; die damals geplante Entwick­lung ist bisher nur in einem Fall durchbrochen worden, der aber zur Umsiedlung ansteht. Aus diesem Grunde entspricht die Darstellung des MD-Gebietes weder der Planung noch dem örtlichen Baubestand. Im Hinblick auf die Primärfunktion der Gemeinde und zur Sicherstellung der Wohnqualität ist deshalb die Umwandlung von MD-Gebiet in WA-Gebiet erforderlich.

Zu b 4):

In dem blau umrandeten Gebiet sind keine Anhaltspunkte gegeben, die aufgrund des vorhandenen Baubestandes eine Dar­stellung als MI-Gebiet erforderlich machen. Es ist deshalb städtebaulich nicht ratsam, in Anpassung an den fehlorientier­ten Bauhof eine Nutzungsart vorzuschlagen, die bei der Ent­stehung der Bamutzungsverordnung ursprünglich nur für eine Widmung von Altbaugebieten vorgesehen war, die weder als Wohn- noch als Gewerbegebiet eingestuft werden konnten. Eine unkontrollierbare Entwicklung kann aber bei dem Neubauge­biet unter Berücksichtigung der bereits entstandenen Wohnbe­bauung nicht mehr zugelassen werden.

Zu b 5):

Ch in der weigehend bebauten Fläche keine Gebäude vorhanden sind, die eine Darstellung als MD-Gebiet erforderlich machen, ist die Umwandlung in WA-Gebiet unter Berücksichtigung der im Osten angrenzenden Wohnfläche erforderlich.

Wir haben davon Kenntnis genommen, daß der Plan nach vorangegangener öffentlicher Bekanntmachung im Sinne des § 2 (6) BBauG einen Monat öffentlich ausgelegen hat und die beteiligten Behörden und Stellen gemäß § 2 (5) aaO benach­richtigt wurden. Bedenken und Anregungen wurden von die­sen teilweise vorgebracht. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sind durch die Gemeinde geprüft worden.

Sie wurden vom Gemeinderat teilweise nicht berücksichtigt (Beschluß vom 13. Dezember 1972).

Gegen die Nichtbcrücksichtigung bestehen keine Rechtsbe­denken.

Gern. § 6 (6) BBauG in Verbindung mit § 1, Abs. 2 der Haupt­satzung der Gemeinde Görgeshausen liegt der genehmigte Flächennutzungsplan mit Erläuterungsbericht in der Zeit

vom 25.3.1974 bis4.4.1974

während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt), Zimmer 7, sowie in der Wohnung des Bürgermeisters in Görges­hausen, Auf dem Berg 1, arbeitstäglich von 17 bis 2o Uhr öf­fentlich aus.

Görgeshausen, den 14.3.1974 I

Gemeinde Görgeshausen I

gez. Herz, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID Egerländer Abend

Der Ernst-Mosch-Club lädt am Samstag, dem 3o.3.1974 j 2o Uhr in die GastwirtschaftEisbaehtal Heilberscheid] 2. Schallplattenabend ein. ]

Wie auch im vergangenen Jahr eine Darbietung aus dem] haltigen Repertoire derOriginal Egerländer Musikanten] alle Freunde guter Blasmusik mit Polka, Marsch und Wal] Der Club möchte allen ein paar schöne Stunden bereiten] dankt Ihnen schon jetzt für Ihr Kommen und wünscht;] Vergnügen. Der Eintritt ist frei. Jeder Besucher erhält koj los eine Glanzbildkarte derOriginal Egerländer Musikai

NENTERSHAUSEN

Bekanntmachung des Wahlergebnisses und der Namen de] gewählt erklärten Bewerber

Wahl zum Gemeinderat am 17. März 1974 1

I. Der Wahlausschuß hat in seiner öffentlichen Sitzunganj März 1974 die Wahlunterlagen geprüft und folgendes end] ges Wahlergebnis im Wahlbezirk Nentershausen festgesteJ

1. Zahl der Wahlberecutigten: lo2o

2. Zahl der abgegebenen Stimmen: 887

3. Zahl der gültigen Stimmen: 86o

4. Zahl der ungültigen Stimmen: 27

II. Die gültigen Stimmen und Sitze verteilen sich auf die Vorschläge der Parteien und Wählergruppen wie folgt: Lfd. Nr. Partei oder Wählergruppe Stimmen Sitze

1

CDU

2o9

2

SPD

12o

3

Steinebach

lo4

4

Opper

69

5.

Perne

358

III. Gewählte Bewerber (in der Reihenfolge der Sitzzutei Lfd. Nr. Zu- und Vorname, Beruf, Anschrift, Partei odti Wählergruppe (Kennwort)

1 Perne Helmut, Verm.-Ing., Zum Issel, Perne

2 Ortseifen Reinhold, Beamter, Unterdorfstr., CB

3 Diefenbach Alois, Landwirt, Koblenzer Str.,P(]

4 Weidenfeller Ernst, Rentner, Bergstr. 12, SPD

5 Peters Manfred, Masch.Bautechn., Westerwalds« Perne

6 Beck Aloys, Geschäftsführer, Zum Issel 7, CDU

7 Steinebach Arthur, Kaufmann, Gartenstr. lo.S bach

8 Kremer Helmut, Zimmermann, Rosenstr., Pernj

9 Holzenthal Reinhold, Bauunternehmer, Unter« straße 13,CDU

10 Opper Alfred, Beamter, Neustr. 24, Opper

11 Schäfer Josef, Arbeiter, Eppenroder Str., SPD

12 Meudt Egon, Malermeister, Rosenstr. 5, Perne

13 Ickenroth Alfons, Kaufmann, Neustr. 2o, CDU

14 Rörig Alfred, Beamter, Koblenzer Str., Steinet!

15 Reusch Irma, Hausfrau, Rosenstr. 1, Perne

IV. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberefl innerhalb von zwei Wochen nach der amtlichen Bekannlj chung des Wahlergebnisses bei dem Ortsbürgermeister da Gemeinde Nentershausen schriftlich Einspruch erheben] 5431 Nentershausen, den 19.3.1974

Der Wahlleiter der Gemeinde Nentershausen gez. Perne, Ortsbürgermeister