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* Montabaur - 12

gedruckt in der alten Schule, sondern in der neuen Schule.

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, dem 6. März 1974 um 2o Uhr im Gemeinschaftsraum der neuen Schule statt.

Tagesordnung

I. Öffentl. Sitzung

1. Bildung von Rücklagen zur Finanzierung der Hauptschule der Verbandsgemeinde Montabaur

2. Beteiligung der Gemeinde an den Kosten der Erweiterung des Kindergartens in Nentershausen

3. Kahlschlag im Distrikt Hermesheide

4. Wegebefestigung durch die Feldlage Hermesheide

5. Verschiedenes

II.

Nichtöffentl. Sitzung

gez. Bendel, Bürgermeister

NENTERSHAUSEN

Berichtigung

Das Wahllokal des Stimmbezirks der Gemeinde Nentershausen befindet sich nicht wie auf den Wahlbenachrichtigungen ausge­druckt im Rathaus, sondern in der Turnhalle.

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

Herrn Wenzel Lorenz, Koblenzer Str., 75 Jahre Herrn Heinrich Müller, Eppenroder Str. 83 Jahre Frau Elisabeth Opper, Kirchstr. 1, 73 Jahre gez. Perne, Bürgermeister

NOMBORN

Bekanntmachung

über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Gemeinderat der Gemeinde Nomborn am 17. März 1974 I. Der Wahlausschuß hat in seiner Sitzung am 11. Februar 1974 um 2o.o5 Uhr den von der Wählergruppe Meurer eingereichten Wahlvorschlag mit folgenden Bewerbern zugelassen:

Lfd. Nr. Name, Vorname, Geburtstag, Beruf , Anschrift

1. Meurer Ralf, 28.12.1943, Polizeibeamter,

Mittelstr. 89

2. Eulberg Wendelin, 18.7.1937, Baggerführer,

Hauptstr. 7 .

3. Bendel Waldemar, lo. 12.1934, Industriekaufmann, Hauptstr. 38

4. Sassen Hans-Josef, 26.11.1928, Kaufmann,

Im Baumort

5. Ortseifen Karl-Peter, 2o. 1.1949, Bilanzbuchhalter, Mittelstr. 2

6. Ortseifen Walter, 4.3.192o, Verwaltungsbeamter,

Am Rebstock 94

7. Daum Alois, 13.3.1921, Arbeiter und Landwirt, Mittelstr. 76

8. Noll Erwin, 5.5.1929, Bauaufseher, Mittelstr. 88

9. Frink Herbert, 21.7.1938, Maurermeister,

Wiesenstr. 8

10. Rörig Hermann, 22.5.1941, Bundesbahnarbeiter, Mittelstr. 63 a

11. Ludwig Manfred, 2o.6.1941, Heizungsmonteur, Hauptstr. 48

12. Herzog Heinz, 3.4.1945, Malermeister, Wald­straße 4

13. Roth Dietmar, 15.12.1946, kaufm. Angestellter, Müh­lenstraße 44 a

14. Breuer Alwin, 1.4.1936, Kraftfahrer, Schulstr. 9o

Noll Berthold, 21.7.1938, Gärtnermeister, Nebenstraße

Noll Aloisius, 26.7.195o, Kreisinspektoranwärter Wiesenstr. 1

Ortseifen Winfried, 2o.2.1939, Kraftfahrer, Hochstraße

Roth Edgar, lo.7.1935, Kraftfahrer,

Waldstraße 6

Brach Walter, 28.7.1946, Kfz-Handwerker, Haupt­straße 8

Frink Alfons, 14.3.1944, Schmiedemeister, Mittel

Straße 77

Reckeikamm Wolfgang, 2o.12.194o, Schreiner, Hauptstr. 5o

Fink Reinhard, 2.6.1942, Monteur, Gartenstr.

II. Die Wahl zum Gemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Gemeinderat wahlberechtigten Per- sonen amtliche weiße Stimmzettel verteilt.

Der Wähler hat damit die Möglichkeit , den Stimmzettel be­reits zu Hause auszufüllen. Er kann so viele wählbare, minde stens 21 Jahre alte Personen mit Namen und Vornamen ein tragen wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personalanga­ben (z.B. Geburtsjahr, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleichnamigen Personen aus­zuschließen.

Die Eintragungen müssen leserlich, dürfen handgeschrieben (möglichst in Blockschrift) oder maschinengeschrieben

sein.

III. Die Wählergruppe Meurer hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt I aufgeführten Personen herzustellen und außerhalb des Wahlraumes zu ver­teilen. Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimi Zettels auch d. zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel ver wenden. Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder in som erkennbarer Weise die Personen, die er wählen will, er kann Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen.

IV. Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stirn Zettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig Nach Betreten des Wahlraumes erhält der Wähler einen Stirn Zettelumschlag und, falls er dies wünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Umschlag. Danach tritt er an den Tisch des Wahlvorstandes und legt den Umsd in die Wahlurne, nachdem der Wahlvorsteher dies gestattet hat.

5431 Nomborn, 22. Februar 1974

Der Wahlleiter der Gemeinde Nomborn gez. Noll, Bürgermeister

Flurbereinigungsverfahren abgeschlossen

Das sich über einige Jahre erstreckende Umlegungsverfahren in der Gemeinde wurde zwischenzeitlich abgeschlossen.

Im Jahre 1965 wurde mit den eigentlichen Arbeiten nämlich den Feststellungen des Verfahrensgebietes sowie des Wege- und Gewässerplanes durch das Kulturamt in Montabaur be­gonnen und von Herrn Obervermessungsrat Kehr federführei durchgeführt.

Von der Umlegung waren 43o ha betroffen, die sich auf fol gende Gemeinden verteilten:

Nomborn 399 ha

Heilberscheid 8 ha 22 ha 1 ha

- 43o ha

Nentershausen

Kleinholbach

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