Einzelbild herunterladen

Montabaur - 8

Der Entwurf dieses Planes mit Begründung liegt genial' § 2 (6) BBauG vom 23.6.196,0 in der Zeit

vom 25. Februar 1974 bis 29. März 1974 jeweils während den Dienststunden bei der Verbandsgemein­de Montabaur. 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt). Zimmer 7. öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Montabaur, den 11. Februar 1974 Stadt Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister

Preismaskenball beim TuS

Der traditionelle Preismaskenball des TuS Montabaur findet am Sonnabend, dem 16.2.1974 - 2o.ll Uhr im Kolpinghaus statt.

Eintrittspreise: Mitglieder 4,oo DM, Mitglied mit Ehefrau zusammen 7,oo DM, Fremde 6,oo DM. Masken 3,oo DM.

Die Preise verstehen sich einschließlich o,5o DM Zuggroschen. Prinz Helmut I. mit seinem Gefolge und der Elferrat der Heiterkeit werden der Veranstaltung beiwohnen.

Für den nötigen Schwung sorgt die Hauskapelle derFinken. Es sind Geldpreise für die schönsten Masken und Gruppen ausgesetzt und zwar: 1. Preis loo,oo DM, 2. Preis 8o,oo DM,

3. Preis 7o,oo DM, 4. Preis 6o,oo DM, 5. Preis 5o,oo DM. Eintrittskarten nur an der Abendkasse ab 19 Uhr.

Maskerade und Kostümierung sehr erwünscht!

4. Internat. Volkslauf in Montabaur

In Ergänzung zu der bereits erfolgten Presseveröffentlichung teilt die Vereinsleitung des TuS Montabaur mit, daß in die­sem Jahr in Montabaur der 4. Internationale Volkslauf statt­findet. De Veranstaltung wird am Sonntag, dem 7. April 1974 abgewickelt. Start und Ziel wird voraussichtlich wieder im Pausenhof der Josef-Kehrein-Schule in der Gelbachstraße sein. Es wurde eine neue Strecke festgelegt, die vom Start aus zum Hallenbad und in den Stadtwald führt. Diese neue Strecke hat kaum noch Steigerungen und wird deshalb für die Läufer wesentlich angenehmer sein als die bisherige Strecke ins Gel­bachtal.

Nähere Einzelheiten über Streckenführung, Anmeldungen, Dis­ziplinen usw. werden noch bekanntgegeben.

Verantwortlicher Leiter der Veranstaltung: Albert Kram,

543 Montabaur, Oderstraße lo.

SG Horressen-Elgendorf lädt zum Maskenball

Am Samstag, 16.2.1974 veranstaltet die SG Horressen- Elgendorf ihren traditionellen Maskenball in der Sporthalle Eigendorf.

Beginn: 2o.ll Uhr.

Alle Freunde des Sportes sind herzlich eingeladen.

Vortrags- und Diskussionsabend

Montabaur-Horressen. Der Kommunalpolitische Arbeitskreis Unterwesterwald veranstaltet am 2o.2.1974 seinen 3. Vor­trags- und Diskussionsabend.

Er findet in der Gaststätte PohlmannKLein, Montabaur, Stadtteil Horressen, statt und beginnt um 19.3o Uhr. Regie­rungsvizepräsident Fritz Robischon, Koblenz, spricht zu dem ThemaZuständigkeit und Arbeitsmöglichkeiten des Rats- mitgliedes.

Kommunalpolitisch interessierte Mitbürger sind zum Besuch eingeladen.

Postzustellung im Stadtteil Eigendorf

Der Gemeindediener, Herr Ewald Heibel, hat sein Amt niedei] gelegt. Sämtliche Briefsendungen der Verwaltung werden dahJ mit sofortiger Wirkung durch die Post zugestellt.

Die Bevölkerung wird gebeten, in Verwaltungsangelegenhej. ten sich entweder direkt mit der Verbandsgemeindeverwaltun oder mit dem Beamten während der wöchentlichen Sprech­stunden in Verbindung zu setzen.

AHRBACHGEMEINDEN

RUPPACH-GOLDHAUSEN Wasserzweckverband Ruppach-Goldhausen Satzung vom 3o. Januar 1974

des Wasserzweckverbandes Ruppach-Goldhausen zur Änderun der Satzung über den Anschluß an die öffentliche Wasserlei­tung und über die Abgabe von Wasser vom 4.9.1956 (VIII. Änderung)

Aufgrund des § 28 des Landesgesetzes über Zweckverbände vom 3.12.1954 (GVB1. S. 156) in der jetzt gültigen Fassung in Verbindung mit §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung (Selbstverwaltungsgesetz für Rheinland-Pfalz - Teil A -) in der Fassung vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) und der §§ 1, 2 und 7 des Kommunalabgabegesetzes für Rheinland-Pfalz vom 12. Nov. 1964 (GVB1. S. 227) und § 11 der Satzung da Wasserzweckverbandes Ruppach-Goldhausen vom 14.5.1956 hat die Verbandsammlung des Wasserzweckverbandes in ihrer Sitzung vom 14. Dezember 1973 folgende Satzung beschlos­sen:

§ 1

Der § 16 wird um Absatz (lo) mit folgendem Wortlaut er­weitert:

§ 16

(lo) Zur Deckung der erstmaligen Herstellungskosten der öffentlichen Wasserleitung wird ein einmaliger Anschlußbei­trag nach einer besonderen Beitragssatzung erhoben.

§ 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1974 in Kraft

Ruppach-Goldhausen, den 3o. Januar 1974

Wasserzweckverband Ruppach-Goldhausen (L.S.) gez. Schaaf, Vorsitzender Keine Bedenken!

Montabaur, den 22.1.1974

Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Abt. 1 a Az.: o29-815 - o2o - (2)

(L.S.) im Aufträge: gez. Wilhelmi

543 Montabaur, 12.2.1974

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

im Namen des Wasserzweckverbandes Ruppach-

Goldhausen

im Aufträge:

gez. Piwowarsky

Satzung vom 3o. Januar 1974

über die Erhebung von Beiträgen für den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgungsanlage des Wasserzweckverbande Ruppach-Goldhausen

Aufgrund des § 28 des Landesgesetzes über Zweckverbände vom 3.12.1954 (GVB1. S. 156) in der jetzt gültigen Fassung