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der Verbandsgemeinde Montabaur

und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

Jahrgang 2

Freitag, den 8. Februar 1974

Nummer : 6

Amtl. Bekanntmachungen

Im Auftrages des Müllbeseitigungsverbandes Westerwald wird auf folgendes hingewiesen:

Mit sofortiger Wirkung werden bei der Müllabfuhr nur noch die Mülleimer entleert, die mit einer gültigen gelben Gebühren­marke mit der AufschriftMüllabfuhr Westerwald versehen sind.

Diese Gebührenmarken verlieren am 15.4.1974 ihre Gültigkeit und werden durch blaue Gebührenmarken, die für das Rech­nungsjahr 1974 gelten, ersetzt.

Über den Kauf dieser Gebührenmarken verweisen wir auf die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemein­de Montabaur Nr. 5 vom 1.2.1974.

Sollte jemand nicht im Besitz der gelben Gebührenmarke sein, z.B. durch Umzug, bitten wir um sofortige Rücksprache mit dem Müllbeseitigungsverband Westerwald beim Landratsamt in Montabaur.

Montabaur, den 4.2.1974

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Die Verwaltung informiert

Bericht über die Sitzung des Stadtrates am 3o.1.1974

Zu Beginn der Sitzung brachte Bürgermeister Mangels seine Freude über die zahlreich anwesenden Zuschauer zum Aus­druck.

Er begrüßte außerdem den Montabaurer Geschäftsmann,

Herrn Müller, der dem Stadtrat eine Grußbotschaft des Bürger­meisters der italienischen Stadt Andorra überbrachte. Anschließend begannen die Beratungen der öffentlichen Sit­zung.

1. Der 1. Tagesordnungspunkt, der sich mit der Verkehrsrege­lung Fürstenweg/Albertstraße befaßte, verursachte eine rege Diskussion im Stadtrat. Ausgelöst wurde diese Diskussion durch einen offenen Brief der Anlieger des Fürstenweges und der Albertstraße. Der Leiter der Verkehrsabteilung des Land­ratsamtes, Herr Dommermuth, erläuterte die nach der Straßen­verkehrsordnung gegebenen Möglichkeiten einer Verkehrsrege­lung. Eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 3o km/ Stunde ist nach Meinung von Herrn Dommermuth nicht empfeh­lenswert, da sie erfahrungsgemäß von den Verkehrsteilnehmern

doch nicht beachtet wird. Auch eine Beschränkung der Tonna­ge sei schwierig, weil für die Anlieger der Alberthöhe die Zu­fahrtmöglichkeit durch schwere Fahrzeuge (Möbeltransport etc.) gewährleistet sein muß. Die in der Diskussion von verschie­denen Seiten gemachten Vorschläge brachten als Ergebnis, daß man überwiegend der Auffassung war, die Albertstraße nicht als vorfahrtsberechtigte Straße auszuweisen, sondern es bei der bisherigenRechts-vor-Links-Regelung zu belassen.

2. Zur Beratung über die Planung einer Grünanlage in der Fröschpfort begrüßte Bürgermeister Mangels den Gartenarchi­tekten, Herrn Brunken. Herr Brunken erläuterte seine Planun­gen bezüglich einer Freizeitanlage in der Fröschpfort. Dieser Plan sieht in dem Tal der Fröschpfort u.a. einen Bauspielplatz, Trimm-Dich-Pfad, Minigolfplatz, Boggiabahnen, Rollschuh­bahnen, Bolzplatz sowie ein aufgestauter See mit Rudermöglich­keit vor. In der sich anschließenden Aussprache, die sich fast ausschließlich mit der finanziellen Seite des Projektes befaßte, erklärte Ratsmitglied König (CDU) für seine Fraktion, daß eine finanzielle Belastung, wie sie bei Durchführung des 1. Bauab­schnittes in der von Herrn Brunken geplanten Art auf die Stadt zukomme, für den städt. Haushalt nicht tragbar sei. Außerdem messe die CDU-Fraktion dem Ausbau des Schloßberges als Er­holungsgebiet mehr Gewicht zu. Ratsmitglied Witte (SPD) sprach sich namens seiner Fraktion auch aus finanziellen Grün­den gegen eine momentane Verwirklichung des Projektes aus.

Aus Sicht der SPD-Fraktion wäre der Bau eines Jugendzentrums für die konfessionell nicht gebundene Jugend vordringlich. Allein die FDP-Fraktion sprach sich uneingeschränkt für die schnelle Verwirklichung des Planes aus. Nach Meinung des Ratsmitgliedes Schweizer (FDP) könnten andere Vorhaben der Stadt (z.B. im Bereich der Altstadtsanierung) zu Gunsten des Freizeitparkes zurückgestellt werden. Als Ergebnis der Aussprache kann festgehalten werden, daß Herr Gartenarchitekt Brunken vom Stadtrat beauftragt wurde, durch Gespräche beim Ministerium zu klären, ob eine noch kleinere Lösung z.B. in der Form eines Kinderspielplatzes in der Fröschpfort in der gleichen Höhe finan­ziell bezuschußt wird.

3. Einstimmig beschloß der Stadtrat die Änderung des Bebau­ungsplanesWurstwiese/Saubitz in der Weise, daß

a) die Flurstückbezeichnungen in der Planurkunde, soweit er­forderlich, zu berichtigen sind,

b) die Textfestsetzungen durch folgenden Satz zu ergänzen sind:

DIENSTSTUNDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag Mittwoch bis Freitag 8 00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 16.00-19.00 Uhr, Bauamt und Wasserwerk Gebäude Gelbachstr. 9, Dienstag 8.00-12.00 Uhr, 16.00-19.00 Uhr, Mittwoch 14.00-16.00 Uhr, Donnerstag 8.00-12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLDSSE: Verbandsgemeindeverwaltung 02602/3078 und 2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Verbandsbürger­meister Mangels 02602/3070, Verbandsbeigeordneter Reusch, nach Dienstschluß 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nach Dienstsdiluß 02602/3079 u KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800-603.