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mtsblatt

|er Verbandsgemeinde Montabaur

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und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Porbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Öberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

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Jahrgang 2

Freitag, den 1. Februar 1974

Nummer : 5

mtl. Bekanntmachungen

Für alle verbandsangehörigen Gemeinden

Im Aufträge des Müllbeseitigungsverbandes Westerwald wird auf folgende Änderung im Gebühreneinzugsverfahren hingewie- jsen.

Bekanntlich wurden die Müllabfuhrgebühren für das Rechnungs­jahr 1973 durch Bescheide erhoben.

Nach Abschluß der Bescheidsschreiben wurde festgestellt, daß fliese Art des Gebühreneinzuges bei der Hausmüllab^uhr aus Jerwaltungstechnischen und rationellen Gründen nicht zw?<-k- Piäßig ist.

Verbandsausschuß und Verbandsversammlung des Müllbeseiti­gungsverbandes Westerwald sind zu der Überzeugung gekom­men, daß sich im Interesse eines kostengünstigen Gebühren- ejtizuges zunächst für das Jahr 1974 der Verkauf von Gebüh­renplaketten ähnlich dem vom Bund geplanten Einzug der Kfz.-Steuer anbietet. Für die Gewerbemüllabfuhr verbleibt es bei dem bisherigen Verfahren.

Praktisch wird die Gebührenerhebung nach dem neuen System wie folgt ablaufen:

Jeder Anschlußpflichtige kauft sich bis spätestens 15.4. bei einer der Verkaufsstellen eine für das Rechnungsjahr gültige Marke.

Ke Gebührenmarke ist mit einer Quittung versehen.

Beginnt die Gebührenpflicht infolge eines Umzuges oder aus anderem Grunde erst im Laufe des Rechnungsjahres oder en­det sie vorher, so ermäßigt sich die Jahresgebühr für jeden feh­lenden vollen Monat um 1/12. In diesen Fällen und in den Fällen der Gebührenermäßigung für alleinige Bewohner von q|schlußpflichtigen Grundstücken ist wie im Normalfall bei den Verkaufsstellen eine Gebührenmarke zu 5o,oo DM zu er­werben. Die überzahlte Summe wird auf Antrag zurück erstat­tet. Vordrucke für Erstattungsanträge liegen bei den Verkaufs­stellen auf. Beschädigte oder verlorengegangene Gebührenmar­ken können nach genauer Überprüfung durch den Müllbeseiti- g^lngsverband bei Vorlage der Quittung ersetzt werden.

Als Verkaufsstellen für Gebührenmarken wurden die Kreisspar- !®ssen des Ober- und Unterwesterwaldkreises bestimmt. Um einen möglichst breiten Verteiler zu erhalten, hat der Müllbe­seitigungsverband auch andere Banken und Sparkassen gebe­ten, den Gebührenmarkenverkauf zu übernehmen.

Nach Abschluß der Gespräche mit diesen Instituten werden neue Verkaufsstellen amtlich bekanntgegeben.

Montabaur, den 25.1.1974

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Verbandsbürgermeister

Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche

Auf Grund des § 1 der dritten Verordnung zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche vom 29. Januar 197 1 (BGBl. I. S.

74) erfolgt die diesjährige Impfaktion in der Zeit vom 18. Januar bis 31. März 1974.

Die Gemeinden werden hiermit davon verständigt, daß die Tier­halter zur Hilfeleistung verpflichtet sind. Die Impftierärzte wer­den die Impftermine mit den einzelnen Bürgermeistern abspre­chen.

Zur reibungslosen Durchführung der Schutzimpfung ist es wün­schenswert einen Helfer zur Verfügung zu stellen. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde gez. Mangels, Verbandsbürgermeister

Terminbestimmung

Auf Antrag der Frau Paula Fiehr geb. Weisbrod in Detzem - ver­treten durch Rechtsanwälte TR Hohenbild und Hilgers in Trier - sollen zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft die im Grundbuch von Heiligenroth Band lo Blatt 472 eingetragenen nachstehend bezeichneten Grundstücke

lfd. Nr. 2, Flur 25, Flurst. 1/2255, Wiese in den Birken, 6,9o ar, 1. Gew.

lfd. Nr. 4, Flur 16, Flurst. 1245 , Wiese im Vogelsangen, 6,25 ar, 4. Gew.

lfd. Nr. 5 , Flur 17, Flurst. 1355, Wiese in der Weitbitz, 6,75 ar, 3. Gew.

lfd. Nr. 7 Flur 18, Flurst. 1531, Acker am Hohlenweg, 3,o4 ar,

6. Gew.

lfd. Nr. 8, Flur 18, Flurst. 153o , Acker daselbst, 6. Gew., 5,2o ar

lfd. Nr. 13, Flur 19, Flurst. 23o9, Acker im Niederfeld, 16,65 ar, 3. Gew.

lfd. Nr. 14, Flur 2, Flurst. 74/16, Hofraum usw., Schulgasse Nr. 16, 3,57 ar am

Dienstag, dem 5. März 1974, nachm. 14 Uhr an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 47, Sitzungssaal

DIENSTSTUNDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, >6.00-19.00 Uhr, Bauamt und Wasserwerk Gebäude Gelbachstr. 9, Dienstag 8.00-12.00 Uhr, 16.00-19.00 Uhr, Mittwoch 14.00 -16.00 Uhr, Donnerstag 8.00-12.00 Uhr. KRNSPRECH ANSCHLÜSSE: Verbandsgemeindeverwaltung 02602/3078 und 2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Verbandsbürger- jneister Mangels 02602/3070, Verbandsbeigeordneter Reusch, nach Dienstschluß 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/3079.

KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassaulsehe Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800-603.