Montabaur - lo
AHRBACHGEMEINDEN
Sperrmüllabfuhr
Die nächste Sperrmüllabfuhr in den Gemeinden HEILIGENROTH UND RUPPACH- GOLDHAUSEN
erfolgt am Dienstag, dem 29.1.1974 in der bisher übüchen Form.
Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.
Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6 Uhr.
HEILIGENROTH Amtl. Bekanntmachung
Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, dem 3o. Januar 1974 um 2o Uhr im Gasthaus Burg in Heiligen- roth statt.
Tagesordnung:
Öffentl. Sitzung
1. Aufhebung des Umlegungsbeschlusses für das erweiterte Industriegebiet vom 9.10.1972
2. Beratung und Beschlußfassung eines neuen Umlegungsbeschlusses gern. § 47 BBauG für das Gebiet des Bebauungsplanes “Änderung und Erweiterung des Industriegeländes” der Gemeinde Heiligenroth
3. Änderung der gemeindlichen Zuschüsse für den Aufenthalt von Schülern in einem Schullandheim
4. Beschlußfassung zur Änderung des Bebauungsplanes “Auf der Kuh”
5. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet “Alter Galgen”
6. Beratung weiterer Baumaßnahmen
7. Verschiedenes
gez. Manns, Bürgermeister
Hinweis
Zur Aufstellung von Bewerbern für einen Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl am 17.3.1974 einer nichtmitgliedschaft- lich organisierten Wählergruppe Franz Josef Manns, werden hiermit gemäß § 19 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes in der Neufassung vom 13.12.1973 die Wahlberechtigten des Wahlbezirks Heiligenroth am Sonntag, dem 3. Februar 1974 um 16 Uhr in die Gastwirtschaft Neuroth eingeladen, gez. Manns
Die Freiw. Feuerwehr Heiligenroth
veranstaltet für ihre Mitglieder einen Familienabend am Samstag, dem 2. Februar 1974 um 2o Uhr im Saale Neuroth.
Für die gesamte Dorfbevölkerung veranstaltet die Freiw. Feuerwehr einen Bunten Abend am Samstag, dem 16.2.1974 um 2o Uhr ebenfalls im Saale Neuroth.
Hinweis
Am 15.1.1974 wurde in Heiligenroth aus aktuellen Anlässen eine weitere Jugendgruppe gegründet. Zum nächsten Treffen am Montag, dem 28.1.1974 im Gasthof Burg sind alle Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren herzlich eingeladen. Wir bitten um rege Teilnahme.
Die Initiatoren
Chorgemeinschaft Heiligenroth ! Mon
Die Chorgemeinschaft bittet alle aktiven und inaktiven MitJw^ss zur Generalversammlung am Freitag, dem 1. Februar 1974 u 2o Uhr im Vereinslokal Gasthof Neuroth. ;
gez. Weiler, 1. Vors.
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RUPPACH-GOLDHAUSEN Aufstellung von Bewerbern für den Wahlvorschlag der Liste Luss
Zur Aufstellung von Bewerbern für einen Wahlvorschlag der rechi nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe Luss zurjstück Gemeinderatswahl am 17. März 1974 werden hiermit gern, ftoac Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes in der Neufassung vom ijstück 12.1973, die Wahlberechtigten des Wahlbezirks Ruppach-G(j§ 19 hausen .1
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ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Niederelbert am 16. Januar 1974
Der Gemeinderat faßte folgende Beschlüsse:
1. Unter Hinweis auf die Bestimmungen des BBauG sowie (fangt
Satzung der Gemeinde über die Erhebung von Erschließung* beiträgen stellt der Gemeinderat die Fertigstellung der nachpWii henden Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den f&rdi Aufwand für die Herstellung als Teil-Erschließungsbeiträge len P zu erheben (Kostenspaltung): jflich
Herbergstraße verlaufend von Bergstraße Fahrbahn Sesan
bis einschl. Grundstück 52/5 Bürgersteig Uid
Straßenbeleuciptni
Stichstraße zur verlaufend von Herberg- Fahrbahn |F Herbergstraße Straße bis Grundstück 135 >gDi
i&tzu
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlar • wird der 1.9.197o festgesetzt.
2. Aus der Herbergstraße und der Stichstraße Flurstück 2(» (Zuwegung zum Grundstück Willi Staudt) wird eine Abrect nungseinheit im Sinne des § 13o, Abs. 2 BBauG gebildet.
3. Die Änderung der Anbindung der Waldstraße an die L 3| entsprechend der Planvorlage der Verbandsgemeinde Monta vom 23.11.1973 wird beschlossen . Der am 16.8.1973 als Sa beschlossene Bebauungsplan “Auf der Schla” soll entspreclj geändert und ergänzt werden.
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Amtl. Bekanntmachung £
Satzung vom 16. Januar 1974
über die Erhebung von Beiträgen für den Anschluß an die , öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Niedertgj^
Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (Selbstverwaltu setz für Rheinland-Pfalz, Teil A) i.d.F. vom 25. September (GVB1. S. 145), der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesel für Rheinland-Pfalz i.d. F. vom 12. November 1964 (GVBlJ 27) und der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung 28.8.1967 hat der Gemeinderat am 18. Oktober 1973 folg*
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Satzung beschlossen:
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BEITRÄGE
Zur Deckung der erstmaligen Herstellungskosten der öffenf

