Ausgabe 
21.12.1973
Seite
2846
 
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Montabaur - 14

über die Gemeinderatssitzung vom 19.10.1973

2. Beratung über die Aufstellung von Müllcontainern

3. Beratung über die Änderung der Gebühren- und Bei­tragssatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grund­stücke und den Anschluß an die gemeindliche Abwasseran- lage

4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Haupt­satzung

5. Beratung und Beschlußfassung über die Neugliederung des Forstbetriebsverbandes Gackenbach

6. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des BebauungsplanesGroßes und kleines Hühfeld

7. Beratung und Beschlußfassung über den Satzungsentwurf über eine Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet Großes und kleines Hühfeld

8. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

gez. Meuer, Bürgermeister

MGV "Cacilia" Horbach

Die Jahreshauptversammlung für das Jahr 1973 findet am Freitag, dem 11.1.1974 im Vereinslokal Girmann statt. Alle Mitglieder sind hierzu herzlich eingeladen.

Weiter geben wir bekannt, daß wir unseren Maskenball am Samstag, dem 2.2.1974 veranstalten. Es spielt die Musikkapel­leThe young formation.

Unser diesjähriges Konzert mußten wir leider verschieben. Es findet nunmehr am 3o.3.1974 statt. Hierzu laden wir Sie schon jetzt recht herzlich ein.

In Zukunft findet unser Konzert, wie bisher, wieder am 2. Adventssonntag eines jeden Jahres statt.

HÜBINGEN

Amtl. Bekanntmachung

VEREINFACHTE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES IM GRUND UND BODEN DER GEMEINDE HÜBINGEN OFFENLAGE DER GEÄNDERTEN PLANUNTERLAGEN GE­MÄSS § 12 BBauG

Der Gemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung vom 24. 8.1972 die Änderung des BebauungsplanesIm Grund und Bo­den gern. § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung sieht vor, daß sich die bebaubare Fläche nur auf das Grundstück Parzelle IS/2 beschränkt.

Gemäß § 12 BBauG in Verbindung mit § 1 Ziffer 2 (2) der Hauptsatzung der Gemeinde Hübingen vom 14. Juni 1973 liegen die geänderten Planunterlagen mit Begründung in der Zeit vom 24. Dezember 1973 bis 11. Januar 1974 in der Wohnung des Bürgermeisters in Hübingen, Mehlstr., von 17 bis 2o Uhr, sowie bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur - Bauamt - 543 Montabaur, Gelbachstr. 9, Zimmer 7, während den Dienststunden öffentlich aus.

Hübingen, den 13. Dezember 1973 Gemeinde Hübingen gez. Loring, Bürgermeister

EISBACHGEMEINDEN

Amtl. Bekanntmachung für die Gemeinden Nomborn, Nen­tershausen, Heilberscheid, Girod und Großholbach

Schlußfeststellung

Gemäß § 149 des Fiurbereinigungsgesetzes - FlurbG - vom 14.7.1953 (BGBl. I S. 591) wird das Flurbereinigungsver­fahren Nomborn (Unterwesterwaldkreis) mit folgender Schluß­

:

!

I

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächli- , eher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde , nach den Ergebnissen der Flurbereinigung berichtigt. Die Un- j terlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind fer- t tiggestellt und der Katasterbehörde übergeben worden. (

Die gemeinschaftlichen Anlagen sind erstellt und wurden von den Gemeinden, in denen sie liegen und die sich zur Unter- : haltung dieser Anlagen verpflichtet hatten, übernommen.

Die Teilnehmergemeinschaft hat noch Darlehen, die ihr zur Erfüllung ihrer Aufgaben gewährt worden waren, zurück­zuzahlen. Bis zur restlichen Tilgung dieser Darlehen muß die ! Teilnehmergemeinschaft fortbestehen. Bis zu diesem Zeitpunkt > wird die Teilnehmergemeinschaft weiterhin durch ihren bishe- ! rigen Vorstand vertreten. Die Aufsichtsbefugnisse der Flurbe- J reinigungsbehörde gehen jedoch gern. § 151 FlurbG auf die I Gemeindeaufsichtsbehörde, das Landratsamt 543 Montabaur, [ über. |

Das Flurbereinigungsverfahren konnte daher gern. §149 in | Verbindung mit § 151 FlurbG durch die Schlußfeststellung abgeschlossen werden. \

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb einer Frist von 2 '

Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntma- ; chung Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist ) schriftlich oder zur Niederschrift beim Kulturamt 543 Mon- ! tabaur, Limburger Str. 11, oder wahlweise beim Ministerium 1 für Landwirtschaft, Weinbau und Umweltschutz - Abt. Landes ) kultur - (Obere Flurbereinigungsbehörde) 65 Mainz, Große jj Bleiche 55, einzulegen. |

Die Beschwerdeschrift soll nach Möglichkeit in zweifacher \ Ausfertigung eingereicht werden.

Der Kulturamtsvorsteher: gez. Dr Nickolay, Ltd. Regierungsdirektor

GIROD

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Ein recht frohes und friedvolles Weihnachtsfest - zum Neuen Jahr Gesundheit, Zufriedenheit und Erfolg, wünscht Ihnen allen Euer Bürgermeister Josef Leber

Amtl. Bekanntmachung

der I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Girod Kreis Unterwesterwald, für das Rechnungsjahr 1973

I.

Aufgrund des § lol Abs. Lin Verbindung mit § 24 der

feststellung abgeschlossen:

I. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist be­wirkt.

II. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden inüssen.

Die Teilnehmergemeinschaft bleibt gern. §151 FlurbG als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens hinaus so lange bestehen, als sie noch Verbindlichkeiten aus Darlehensverträgen zu erfüllen hat.

Die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft obliegt weiter­hin dem gern. § 21 FlurbG gewählten Vorstand. Mit der Rechtskraft der Schlußfeststellung gehen die Aufsichtsbe­fugnisse der Flurbereinigungsbehörde auf die Gemeindeauf­sichtsbehörde, das Landratsamt 543 Montabaur, über. Die Aufsichtsbehörde hat die Teilnehmergemeinschaft aufzulö­sen, wenn ihre Aufgaben erfüllt sind - § 153 FlurbG -. Die Auflösung ist öffentlich bekanntzumachen.

Gründe: