Amtsblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
Jahrgang 1
Freitag, den 14. Dezember 1973
Nummer : 24/5o
Amtl. Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung des Hospitalfonds der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1973 vom 7. Dezember 1973
I.
Aufgrund der §§ 24 und lol in Verbindung mit § 79 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A - Gemeindeordnung - in der Fassung vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß des Stadtrates vom 29. November 1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. des Nachtrages
erhöht um gegenüber auf nunmehr
DM bisher/DM festgesetzt /DM
im ordentlichen Haushalt
die Einnahmen 25.oo5,oo 436.73l,oo 461.736,oo
die Ausgaben 25.oo5,oo 436.731,oo 461.736,oo
§ 2
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§3
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird nicht geändert.
Der dem Nachtragshaushaltsplan beigefügte Nachtrag zum Stellenplan wurde vom Stadtrat am 29. November 1973 beschlossen.
II.
Der Nachtragsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar vom 15. Dezember 1973 bis 22. Dezember 1973 während der Dienststunden montags bis donnerstags täglich von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16.3o Uhr und freitags von 8 bis 13.3o Uhr im Hauptgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung (Rathaus) Zimmer 21, öffentlich aus.
543 Montabaur, den 7. Dezember 1973
Stadt Montabaur, gez. Mangels, Bürgermeister
Gesehen:
(keine Bedenken) Landratsamt des Unterwesterwald
kreises - Kommunalaufsicht - Az.: o29-9oo (47)
Montabaur, den 6. Dezember 1973
Im Aufträge: gez. Wilhelmi
Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur, Kreis Unterwesterwald für das Rechnungsjahr 1973 vom 11. Dezember 1973
I.
Aufgrund des § 17 der Verbandsgemeindeordnung in Verbindung mit § lol des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland- Pfalz, Teil A, Gemeindeordnung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Verbandsgemeindevertretung vom 22. November 1973 und nach Genehmigung durch das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises vom 6. Dezember 1973, Az.: o29-9oo folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltes einschl. des Nachtrages
erhöht um vermindert gegenüber auf nun* DM um DM bisher/DM mehr fest
gesetzt/DM
im ordentlichen Haushalt
die Einnahmen 287.25o,oo-,~ 2.952.55o,-3.239.8oo,-
die Ausgaben 287.25o,oo-,- 2.952,55o,-3.239.8oo,-
§ 2
a) Die Verbandsgemeindeumlage für das Rechnungsjahr 1973 wird durch den Nachtragsplan um lol,15o,oo DM auf insgesamt 1.56o.676,oo DM (bisher 1.459.526,oo DM) erhöht, das sind 26,o278 v.H. der unveränderten Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der um ein Viertel gekürzten Schlüsselzuweisungen für das Rechnungsjahr 1972 (bisher 24,341 v.H.).
b) Der Verwaltungskostenbeitrag wird auf 164.368,oo DM (bisher 153.868,oo DM) bei einem unveränderten Hebesatz von
4 v.H. festgesetzt.
DIENSTSTUNDEN DER VERBANDSGEMEINDEViRWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8-00 - 12.00 Uhr 16.00 - 19.00 Uhr, Bauamt und Wasserwerk GebcUde Gelbachstr. 9, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 16.00 - 19.00 Uhr, Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 • 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLUSSE s Verbandsgemeindsverwaltung 02602/3078 und 2041, Verbandsbürgermeister Mangels 02602/3070, Verbandsbeigeordneter Reusch, nach Dienstschluß 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/3079.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSEs Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur, Nr. 803 000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 108 00-603.

