Ausgabe 
14.12.1973
Seite
2813
 
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Amtsblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

Jahrgang 1

Freitag, den 14. Dezember 1973

Nummer : 24/5o

Amtl. Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung des Hospital­fonds der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1973 vom 7. Dezember 1973

I.

Aufgrund der §§ 24 und lol in Verbindung mit § 79 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A - Ge­meindeordnung - in der Fassung vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß des Stadtrates vom 29. November 1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamtbetrag des Haus­haltsplanes einschl. des Nachtrages

erhöht um gegenüber auf nunmehr

DM bisher/DM festgesetzt /DM

im ordentlichen Haushalt

die Einnahmen 25.oo5,oo 436.73l,oo 461.736,oo

die Ausgaben 25.oo5,oo 436.731,oo 461.736,oo

§ 2

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§3

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausga­ben des außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird nicht geändert.

Der dem Nachtragshaushaltsplan beigefügte Nachtrag zum Stel­lenplan wurde vom Stadtrat am 29. November 1973 beschlos­sen.

II.

Der Nachtragsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar vom 15. Dezember 1973 bis 22. Dezember 1973 während der Dienststunden montags bis donnerstags täglich von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16.3o Uhr und freitags von 8 bis 13.3o Uhr im Hauptgebäude der Verbandsgemeindever­waltung (Rathaus) Zimmer 21, öffentlich aus.

543 Montabaur, den 7. Dezember 1973

Stadt Montabaur, gez. Mangels, Bürgermeister

Gesehen:

(keine Bedenken) Landratsamt des Unterwesterwald­

kreises - Kommunalaufsicht - Az.: o29-9oo (47)

Montabaur, den 6. Dezember 1973

Im Aufträge: gez. Wilhelmi

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Verbands­gemeinde Montabaur, Kreis Unterwesterwald für das Rechnungs­jahr 1973 vom 11. Dezember 1973

I.

Aufgrund des § 17 der Verbandsgemeindeordnung in Verbin­dung mit § lol des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland- Pfalz, Teil A, Gemeindeordnung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Verbandsgemeindevertretung vom 22. November 1973 und nach Genehmigung durch das Landrats­amt des Unterwesterwaldkreises vom 6. Dezember 1973, Az.: o29-9oo folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragsplan werden

und damit der Gesamtbetrag des Haus­haltes einschl. des Nachtrages

erhöht um vermindert gegenüber auf nun* DM um DM bisher/DM mehr fest­

gesetzt/DM

im ordentlichen Haushalt

die Einnahmen 287.25o,oo-,~ 2.952.55o,-3.239.8oo,-

die Ausgaben 287.25o,oo-,- 2.952,55o,-3.239.8oo,-

§ 2

a) Die Verbandsgemeindeumlage für das Rechnungsjahr 1973 wird durch den Nachtragsplan um lol,15o,oo DM auf insge­samt 1.56o.676,oo DM (bisher 1.459.526,oo DM) erhöht, das sind 26,o278 v.H. der unveränderten Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der um ein Viertel gekürz­ten Schlüsselzuweisungen für das Rechnungsjahr 1972 (bisher 24,341 v.H.).

b) Der Verwaltungskostenbeitrag wird auf 164.368,oo DM (bis­her 153.868,oo DM) bei einem unveränderten Hebesatz von

4 v.H. festgesetzt.

DIENSTSTUNDEN DER VERBANDSGEMEINDEViRWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8-00 - 12.00 Uhr 16.00 - 19.00 Uhr, Bauamt und Wasserwerk GebcUde Gelbachstr. 9, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 16.00 - 19.00 Uhr, Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLUSSE s Verbandsgemeindsverwaltung 02602/3078 und 2041, Verbandsbürgermeister Mangels 02602/3070, Verbandsbeigeordneter Reusch, nach Dienstschluß 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/3079.

KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSEs Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur, Nr. 803 000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 108 00-603.