Montabaur -12
SPD-Ortsverein Welschneudorf
Ich teile den Mitgliedern des Ortsvereins mit, daß die lt. Beschluß v. 7.11.1973 durchgeführte Sammlung bei den Mitgliedern und die Spende aus der Ortsvereinskasse zwecks Instrumentenbeschaffung für den Kindergarten einen Betrag von insgesamt 33o,oo DM ergeben hat. Ich danke allen Beteiligten, gez. Horst Eckhardt, Vorsitzender
Sportverein Welschneudorf - Frauen-Gymnastikgruppe
Die nächste Turnstunde findet am Dienstag, dem 4.12.1973 um 2o Uhr statt.
Anschließend sind alle Mitglieder zu einem gemütlichen Beisammensein im Vereinslokal “Zum Hannes” herzlichst eingela- den.
VdK-Ortsgruppe Welschneudorf
Alle Mitglieder (auch Ehefrauen) werden für Sonntag, den 2.12. 1973 um 15 Uhr in die Gastwirtschaft “Westerwälder Hof” herzlich eingeladen.
Wer an unserem Treffen nicht teilnehmen kann, möge sich bitte abmelden.
HOLLER UND NACHBARGEMEINDEN
MGV Frohsinn Daubach
Der MGV Frohsinn Daubach veranstaltet am Samstag, dem 1. 12.1973, um 2o Uhr, im Saale Gerwien Daubach ein Herbstkonzert.
Es wirken mit: Sängervereinigung Bannberscheid, MGV Wohl- gemuth Ettersdorf und MGV Concordia Stahlhofen. Alle Sangesfreunde sind herzlich eingeladen.
STAHLHOFEN Amtl. Bekanntmachung
Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 7. Dezember 1973 um 2o Uhr im Bürgermeisteramt statt. : Tagesordnung:
I. Öffentl. Sitzung
1. Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Gemeinde Stahlhofen und Holler
2. Errichtung eines gemeinsamen Kindergartens für die Gemeinden Holler, Untershausen, Stahlhofen und Daubach in Niederelbert
3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung von Müllcontainem
4. Beratung und Beschlußfassung über Investitionsmaßnahmen der Gemeinde im Jahre 1974
5. Beratung und Beschlußfassung über die Errichtung eines Bienenhauses
6. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
gez. Pehl, Bürgermeister
HOLLER
Amtl. Bekanntmachung
Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 7. Dezember 1973 um 2o Uhr im Jugendheim statt. Tagesordnung:
I. Öffentl. Sitzung:
1. Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Gemeinden Holler und Stahlhofen
2. Errichtung eines gemeinsamen Kindergartens für die Gemeinden Holler, Untershausen, Stahlhofen und Daubach in Niederelbert
3. Bestellung eines Wildschadenschätzers
4. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
gez. Molsberger, Bürgermeister
Hinweis
Die Gemeinde verkauft in diesem Jahr wieder Brennholz aus dem Gemeindewald.
Interessenten werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden.
DAUBACH
Amtl. Bekanntmachung
Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates Daubach findet am Freitag, dem 7. Dezember 1973 um 2o Uhr im Rathaus statt. Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung:
1. Schulorganisatorische Maßnahmen
- Kostenbeteiligung der Gemeinde Daubach
2. Errichtung eines gemeinsamen Kindergartens für die Gemeinden Holler, Untershausen, Stahlhofen und Daubach in Niederelbert
3. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
gez. Frink, Bürgermeister
Amtl. Bekanntmachung
Aus gegebener Veranlassung erlauben wir uns nochmals auf die bestehende Reinigungspflicht der Straßen und Bürgersteige durch die Grundstücksbesitzer hinzuweisen.
gez. Pehl, Bürgermeister
Nikolausfeier
Unsere diesjährige Nikolausfeier findet am Mittwoch, den 5. Dezember 1973 um 18 Uhr im Saalbau V. Ferdinand unter Mitwirkung des MGV “Concordia” Stahlhofen statt. !
Alle Kinder im Alter von 1 Jahr bis zum 9. Schuljahr sowie deren Eltern sind hierzu herzlichst eingeladen.
Hinweis: Es werden keine Nikolaustüten bei den Eltern abgeholt, Gemeindeverwaltung Stahlhofen gez. Pehl, Bürgermeister
Amtl. Bekanntmachung
Gebühren- und Beitragssatzung vom 22.11.1973
zur Satzung der Gemeinde Stahlhofen vom 18.6.1971 über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die gemeindliche Abwasseranlage
Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz Ü F. v. 25.9.1964 (GVB1. S. 145) und der §§ 1 , 7,1 und 8 desKou munalabgabengesetzes vom 8.11.1954 (GVB1. S. : 139), in der jetzt gültigen Fassung, wird gern. Beschluß der Gemeindevertretung vom 19.lo.l973 folgende Satzung erlassen:
§ 1
ALLGEMEINES
(1) Für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage erhebt die Gemeinde nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren und Beiträge.
(2) Die Gebühren werden in Form einer laufenden Benutzungsgebühr erhoben, die Beiträge in Form eines einmaligen Anschluß- beitrages.
(3) Der einmalige Anschlußbeitrag ist für das Nehmen eines neuen Anschlusses nach dem Inkrafttreten dieser Satzung oder für das Behalten eines im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung bereits vorhandenen Anschlusses zu zahlen, während die Zahlung der laufenden Benutzungsgebühr für die über das Neh-

