Ausgabe 
30.11.1973
Seite
2780
 
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Montabaur -12

SPD-Ortsverein Welschneudorf

Ich teile den Mitgliedern des Ortsvereins mit, daß die lt. Be­schluß v. 7.11.1973 durchgeführte Sammlung bei den Mitglie­dern und die Spende aus der Ortsvereinskasse zwecks Instrumen­tenbeschaffung für den Kindergarten einen Betrag von insgesamt 33o,oo DM ergeben hat. Ich danke allen Beteiligten, gez. Horst Eckhardt, Vorsitzender

Sportverein Welschneudorf - Frauen-Gymnastikgruppe

Die nächste Turnstunde findet am Dienstag, dem 4.12.1973 um 2o Uhr statt.

Anschließend sind alle Mitglieder zu einem gemütlichen Bei­sammensein im VereinslokalZum Hannes herzlichst eingela- den.

VdK-Ortsgruppe Welschneudorf

Alle Mitglieder (auch Ehefrauen) werden für Sonntag, den 2.12. 1973 um 15 Uhr in die GastwirtschaftWesterwälder Hof herzlich eingeladen.

Wer an unserem Treffen nicht teilnehmen kann, möge sich bitte abmelden.

HOLLER UND NACHBARGEMEINDEN

MGV Frohsinn Daubach

Der MGV Frohsinn Daubach veranstaltet am Samstag, dem 1. 12.1973, um 2o Uhr, im Saale Gerwien Daubach ein Herbst­konzert.

Es wirken mit: Sängervereinigung Bannberscheid, MGV Wohl- gemuth Ettersdorf und MGV Concordia Stahlhofen. Alle Sangesfreunde sind herzlich eingeladen.

STAHLHOFEN Amtl. Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 7. Dezember 1973 um 2o Uhr im Bürgermeisteramt statt. : Tagesordnung:

I. Öffentl. Sitzung

1. Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Gemeinde Stahlhofen und Holler

2. Errichtung eines gemeinsamen Kindergartens für die Gemein­den Holler, Untershausen, Stahlhofen und Daubach in Nieder­elbert

3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung von Müllcontainem

4. Beratung und Beschlußfassung über Investitionsmaßnahmen der Gemeinde im Jahre 1974

5. Beratung und Beschlußfassung über die Errichtung eines Bienenhauses

6. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

gez. Pehl, Bürgermeister

HOLLER

Amtl. Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 7. Dezember 1973 um 2o Uhr im Jugendheim statt. Tagesordnung:

I. Öffentl. Sitzung:

1. Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Gemein­den Holler und Stahlhofen

2. Errichtung eines gemeinsamen Kindergartens für die Ge­meinden Holler, Untershausen, Stahlhofen und Daubach in Niederelbert

3. Bestellung eines Wildschadenschätzers

4. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

gez. Molsberger, Bürgermeister

Hinweis

Die Gemeinde verkauft in diesem Jahr wieder Brennholz aus dem Gemeindewald.

Interessenten werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

DAUBACH

Amtl. Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates Daubach findet am Freitag, dem 7. Dezember 1973 um 2o Uhr im Rathaus statt. Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung:

1. Schulorganisatorische Maßnahmen

- Kostenbeteiligung der Gemeinde Daubach

2. Errichtung eines gemeinsamen Kindergartens für die Gemeinden Holler, Untershausen, Stahlhofen und Daubach in Niederelbert

3. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

gez. Frink, Bürgermeister

Amtl. Bekanntmachung

Aus gegebener Veranlassung erlauben wir uns nochmals auf die bestehende Reinigungspflicht der Straßen und Bürgersteige durch die Grundstücksbesitzer hinzuweisen.

gez. Pehl, Bürgermeister

Nikolausfeier

Unsere diesjährige Nikolausfeier findet am Mittwoch, den 5. Dezember 1973 um 18 Uhr im Saalbau V. Ferdinand unter Mitwirkung des MGVConcordia Stahlhofen statt. !

Alle Kinder im Alter von 1 Jahr bis zum 9. Schuljahr sowie deren Eltern sind hierzu herzlichst eingeladen.

Hinweis: Es werden keine Nikolaustüten bei den Eltern abgeholt, Gemeindeverwaltung Stahlhofen gez. Pehl, Bürgermeister

Amtl. Bekanntmachung

Gebühren- und Beitragssatzung vom 22.11.1973

zur Satzung der Gemeinde Stahlhofen vom 18.6.1971 über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die gemeindliche Abwasseranlage

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz Ü F. v. 25.9.1964 (GVB1. S. 145) und der §§ 1 , 7,1 und 8 desKou munalabgabengesetzes vom 8.11.1954 (GVB1. S. : 139), in der jetzt gültigen Fassung, wird gern. Beschluß der Gemeindevertre­tung vom 19.lo.l973 folgende Satzung erlassen:

§ 1

ALLGEMEINES

(1) Für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage erhebt die Gemeinde nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren und Beiträge.

(2) Die Gebühren werden in Form einer laufenden Benutzungs­gebühr erhoben, die Beiträge in Form eines einmaligen Anschluß- beitrages.

(3) Der einmalige Anschlußbeitrag ist für das Nehmen eines neuen Anschlusses nach dem Inkrafttreten dieser Satzung oder für das Behalten eines im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Sat­zung bereits vorhandenen Anschlusses zu zahlen, während die Zahlung der laufenden Benutzungsgebühr für die über das Neh-