Montabaur - 3
Er beantragte daher, auch im Namen von Bürgermeister Luss, daß die Verbandsgemeindeverwaltung Verbindung mit den Eigentümern der Gemeinde sowie den zuständigen Behörden zur Beseitigung dieser Landschaftsmißbildungen Verbindung aufnimmt. Eine landschaftliche Verschönerung könne u.a. durch Aufforstung oder Bepflanzung des Geländes mit lebenden Hecken erreicht werden. Die Verwaltung soll die entsprechenden Anträge nach dem Landespflegegesetz stellen.
Als Sprecher des Bürgermeisterkreises der verbandsangehörigen Gemeinden stellte Bürgermeister Hübinger (Niederelbert) den Antrag, die Verwaltung möge überprüfen, ob nicht unter Beachtung der Vorschriften des Abfallbeseitigungsgesetzes in den Gemeinden gemeinsame Kompost häufen anstelle vieler einzelner Komposthaufen errichtet werden können. Verbandsbürgermeister Mangels konnte auf die Initiative des Mitgliedes der Vertretung, Günter Fördermann (CDU-Fraktion) hin berichten, daß in Kürze mit einer Zuordnung der Augst-Gemeinden zur Hauptstelle des Arbeitsamtes Montabaur zu rechnen ist.
Verbandsbürgermeister Mangels teilte mit, daß die Planungsunterlagen für den Bau der Hauptschule in Montabaur zur Zeit von der Verbandsgemeindeverwaltung für das Genehmigungsverfahren vorbereitet werden.
Sprechtage für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherungen im Dezember 1973
Die Prüfungsbeauftragten der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz, Zweigstelle Andernach und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Berlin, halten die nächsten Rentenberatungen im Landratsamt wie folgt ab:
1. Für die Arbeiter einschl. Handwerker Dienstag, 4. Dezember 1973 von 8.3ö bis 12 Uhr
2. Für die Angestellten
Montag, lo. Dezember 1973 von 8.45 bis 13 Uhr Die Auskunftssuchenden werden gebeten, ihre Versicherungsunterlagen mitzubringen.
An alle Kraftpostbenutzer
An den Sonntagen, an denen “Das allgemeine Fahrverbot für Pkw’s” besteht, wird auf der Kraftpostlinie Welschneudorf - Montabaur der Fahrplan wie folgt geändert. Die Fahrt 12.45 Uhr ab Welschneudorf, 12.5o ab Oberelbert und 12.55 Uhr ab Niederelbert nach Montabaur fällt weg. Dafür gilt ab sofort an den o.a. Sonntagen folgender Fahrplan:
Welschneudorf
ab 12.2o
an 17.44
Oberelbert
12.25
17.49
Hübingen
12.41
17.28
Gackenbach
12.45
17.23
Horbach
12.48
17.2o
Daubach
12.53
17.16
Stahlhofen
12.56
17.14
Untershausen
12.59
17.11
Holler
13.o2
17.o8
Niederelbert
13.o4
17.o6
Montabaur
an 13.1o
ab 16.55
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Denken Sie a
"Bitterer Honig" von Shelagh Delaney
Die “Oase” Amateurtheater e.V.'bringt Elegie aus dem menschlichen Mülleimer
Am 24.11.1973 ging eine weitere Premiere über die Bretter der Oase. Shelagh Delaney heißt die junge englische Autorin, die dieses Stück “Bitterer Honig” verfaßt hat. Was sie, die frühere Straßenbahnschaffnerin, aufzeigt, soll Mitleid und Abscheu vor einer Lebenssphäre bewirken, in der von Moral im bürgerlichen Sinne nur noch zufällige Rudimente übriggeblieben sind. Trotzdem ist dieses Stück in seinem überschatteten aber deutlichen Lebensmut von einer elementaren Heiterkeit durchsetzt, manchmal sogar von einem Humor getragen, in dem sich optimistische gesunde Ansätze zeigen. Das Stück ist echt, Musik der Gosse, die aber stimmt. Es ist wohl nicht zuviel versprochen, wenn nach den vielen guten Aufführungen der ”Oase” damit gerechnet werden kann, daß die fünf Akteure ehrlich und klar das nacherleben, was im Werk grundgelegt ist.
Das Werk “Bitterer Honig” wurde am 27. Mai 1958 am Theatre Royal in Stratford uraufgeführt. Im Westend Theater von London wurde es über Monate gespielt, das Werk einer Autorin, die erst eben 18 Jahre alt geworden war und einer Menschengruppe entstammte, die von vielen noch als Proletariat abgetan wurde. “Die Oase” ist der Überzeugung, daß dieses Schauspiel heute noch hochaktuell ist und bei aufgeschlossenen Zuschauern viel Anklang finden wird. Insgesamt sind neun Aufführungen im freien Verkauf angesetzt. Die Aufführtermine sind: 24. Nbv., 25. Nov., 2. Dez., 8. Dez., 9. Dez., 15. Dez., 16. Dez., 22. Dez. und 23. Dez. 1973, 2o Uhr. :
Kartenvorverkauf in den bekannten Vorverkaufsstellen und über Tel. o26o8/396.
Hinweis
Mit Einbruch der Winterzeit ergeben sich durch Schnee und Glatteis zwangsläufig größere Gefahren bei der Benutzung von Bürgersteig und Fahrbahn.
Es wird aus diesem Anlaß darauf hingewiesen, daß auf Grund der Ortssatzungen die Einwohner der verbandsangehörigen Gemeinden verpflichtet sind, die Schneeräumung auf der Bürgersteigfläche vor ihrem Anwesen vorzunehmen. Bei Glatteis sind die Anlieger ebenfalls verpflichtet, abstumpfende Mittel zu streuen.
Es reicht nicht, wenn bei starkem Schneefall lediglich Auftausalze ausgestreut werden ohne im Anschluß daran den weitaus gefährlichen Schneematsch zu entfernen. !
Bei Personenschäden in vergangenen Jahren hat sich herausgestellt, daß die Haus- und Grundstücksbesitzer, soweit sie ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, oft erhebliche finanzielle Einbußen erlitten haben.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde -
Hinweis
Aus verschiedenen verbandsangehörigen Gemeinden wird der Ortspolizeibehörde gemeldet, daß Fahrzeughalter ihre Pkw’s und teilweise Lkw’s auf öffentlichen Verkehrsflächen reinigen. Dies ist in jedem Fall nach dem bestehenden Ortsrecht verboten. Das Reinigen oder Waschen von Kraftfahrzeugen darf nur an den da-
Bitte achten Sie darauf, daß die Anzeigenunterlagen für die Ausgabe
Montag, den 3. Dezember 1973
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