Ausgabe 
23.11.1973
Seite
2759
 
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I

SJSBÄ.-

Montabaur - 5 Bezeichnung

verlaufend von bis Klassifizierung

Seitenstraße

Orgelsweg bis Ein­mündung K 53

Fahrbahn, Bür­gersteig

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a, Teil-Erschließungs­anlagen der 1 .4.1973.

Großholbach, den 13.11.1973 Gemeinde Großholbach

gez. Metternich, Bürgermeister

Amtl. Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Gemeinde Großholbach

Gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG- vom 1 5.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bür­gersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung Tag der

Verkehrs­

übergabe

Seitenstraße Orgelsweg bis Ein­mündung K 53

Rechtsmittelbelehrung:

Fahrbahn,

Bürgersteig

1.4.73

Satzung der Gemeinde Nentershausen vom 18.8.1973 liegt der Satzungsbeschluß vom 18.5.1973 in der Zeit vom 26.

11.1973 bis 11.12.1973 jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 17 bis 2o Uhr in der Wohnung des Bürgermei­sters in Nentershausen,Zum Issel, sowie bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gel­bachstraße 9, Zimmer 7 während den Dienststunden öffent­lich aus.

Nentershausen, den 16.11.1973

Gemeinde Nentershausen gez. Perne, Bürgermeister

NIEDERERBACH Amtl. Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 3o.l 1.1973 im Sitzungssaal um 2o Uhr statt. Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Verlesung des letzten Protokolls

2. Aufstellung von Müllcontainern

3. Bestellung von Wildschadenschätzern

4. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

gez. Zey, Bürgermeister

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemes­sener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstr.

7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruchs erho­ben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder un­ter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Gemeinde Großholbach vertreten durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen. Diese Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemein­de Großholbach vom 19.7.1973 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbands­angehörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Großholbach, den 13.1 L1973

Gemeinde Großholbach, gez. Metternich, Bgm.

NENTERSHAUSEN Amtl. Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesIm Schlag der Gemeinde Nentershausen

Offenlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 18.5.1973 gern.

§ 12 BBauG

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18. Mai 1973 die Änderung des BebauungsplanesIm Schlag gern. § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung sieht vor, daß entgegen den Festsetzungen des o.a. Bebauungsplanes eine zweigeschossige Bauweise auf dem Grundstück Flur 13, Flurstück 1421/1 möglich ist.

Gern. § 12 BBauG in Verbindung mit § 1 Ziffer 2 (2) der Haupt-

NIEDERELBERT Amtl. Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donners­tag, dem 29.1 1.1973 um 2o Uhr im Sitzungsraum des Rat­hauses statt.

Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung

1. Beratung u. Beschlußfassung über die Aufstellung von Müllcontainern

2. Beratung u. Beschlußfassung der Satzung zur Änderung der Beitrags- u. Gebührensatzung vom 1.1.1967 über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die gemeindliche Abwasseranlage

3. Beratung u. Beschlußfassung der Satzung über die Erhe­bung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Er- schließu ngsanlagen

4. Bekanntgaben des Bürgermeisters, Anregungen durch die Gemeindevertreter

II. Nichtöffentliche Sitzung

gez. Hübinger, Bürgermeister

Amtl. Bekanntmachung

Wir weisen nochmals darauf hin, daß die Sprechstunden des Bürgermeisters auf Montag von 18 bis 2o Uhr und Donners­tag von 18 bis 2o Uhr festgesetzt sind.

Die Räume der bisherigen Gemeindekasse und des Bürgermei­steramtes werden nach Umbau als Klassenraum für die Schule bereitgestellt.

Hierdurch bedingt, wird das Bürgermeisteramt in den jetzi­gen Beratungsraum im Obergeschoß des Rathauses verlegt, gez. Hübinger, Bürgermeister

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