I
SJSBÄ.-
Montabaur - 5 Bezeichnung
verlaufend von bis Klassifizierung
Seitenstraße
Orgelsweg bis Einmündung K 53
Fahrbahn, Bürgersteig
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a, Teil-Erschließungsanlagen der 1 .4.1973.
Großholbach, den 13.11.1973 Gemeinde Großholbach
gez. Metternich, Bürgermeister
Amtl. Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Gemeinde Großholbach
Gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG- vom 1 5.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung Tag der
Verkehrs
übergabe
Seitenstraße Orgelsweg bis Einmündung K 53
Rechtsmittelbelehrung:
Fahrbahn,
Bürgersteig
1.4.73
Satzung der Gemeinde Nentershausen vom 18.8.1973 liegt der Satzungsbeschluß vom 18.5.1973 in der Zeit vom 26.
11.1973 bis 11.12.1973 jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 17 bis 2o Uhr in der Wohnung des Bürgermeisters in Nentershausen, “Zum Issel”, sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstraße 9, Zimmer 7 während den Dienststunden öffentlich aus.
Nentershausen, den 16.11.1973
Gemeinde Nentershausen gez. Perne, Bürgermeister
NIEDERERBACH Amtl. Bekanntmachung
Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 3o.l 1.1973 im Sitzungssaal um 2o Uhr statt. Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Verlesung des letzten Protokolls
2. Aufstellung von Müllcontainern
3. Bestellung von Wildschadenschätzern
4. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
gez. Zey, Bürgermeister
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstr.
7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Gemeinde Großholbach vertreten durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen. Diese Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Großholbach vom 19.7.1973 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.
Großholbach, den 13.1 L1973
Gemeinde Großholbach, gez. Metternich, Bgm.
NENTERSHAUSEN Amtl. Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes “Im Schlag” der Gemeinde Nentershausen
Offenlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 18.5.1973 gern.
§ 12 BBauG
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18. Mai 1973 die Änderung des Bebauungsplanes “Im Schlag” gern. § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung sieht vor, daß entgegen den Festsetzungen des o.a. Bebauungsplanes eine zweigeschossige Bauweise auf dem Grundstück Flur 13, Flurstück 1421/1 möglich ist.
Gern. § 12 BBauG in Verbindung mit § 1 Ziffer 2 (2) der Haupt-
NIEDERELBERT Amtl. Bekanntmachung
Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, dem 29.1 1.1973 um 2o Uhr im Sitzungsraum des Rathauses statt.
Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung
1. Beratung u. Beschlußfassung über die Aufstellung von Müllcontainern
2. Beratung u. Beschlußfassung der Satzung zur Änderung der Beitrags- u. Gebührensatzung vom 1.1.1967 über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die gemeindliche Abwasseranlage
3. Beratung u. Beschlußfassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Er- schließu ngsanlagen
4. Bekanntgaben des Bürgermeisters, Anregungen durch die Gemeindevertreter
II. Nichtöffentliche Sitzung
gez. Hübinger, Bürgermeister
Amtl. Bekanntmachung
Wir weisen nochmals darauf hin, daß die Sprechstunden des Bürgermeisters auf Montag von 18 bis 2o Uhr und Donnerstag von 18 bis 2o Uhr festgesetzt sind.
Die Räume der bisherigen Gemeindekasse und des Bürgermeisteramtes werden nach Umbau als Klassenraum für die Schule bereitgestellt.
Hierdurch bedingt, wird das Bürgermeisteramt in den jetzigen Beratungsraum im Obergeschoß des Rathauses verlegt, gez. Hübinger, Bürgermeister
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