Ausgabe 
23.11.1973
Seite
2758
 
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Montabaur - 4

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AUGST

BUCHFINKENLAND

BODEN

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates der Ge­meinde Boden am 14.11.1973

Der Jahresmitgliedsbeitrag der Gemeinde Boden für die Deut­sche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger wird ab 1974 auf 2o,oo DM festgesetzt.

Die Aufstellung von Müllcontainern zur Beseitigung von Garten-, Friedhofs- und sonstigen in der Gemeinde anfallenden Abfällen wird vorerst abgelehnt.

Die Teilerschließungsanlage (Straßenbeleuchtung) im Baugebiet Beul (oberer Teil) wird als Erschließungsgebiet abgerechnet.

HEILIGENROTH

Amtl. Bekanntmachung - Einladung

Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserver­bandes Heiligenroth findet am Montag, dem 26.11.1973 um 2o Uhr im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Heiligenroth statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung der I. Nachtragshaushalts­satzung mit dem Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973

2. Aufnahme eines Darlehens zur Restfinanzierung der Abwasser­anlage

3. Beratung über den Vorentwurf des Haushaltsplanes 1974

4. Übernahme vom Schmutzwasser (Sickerwasser) der Mülldepo­nie Moschheim in die verbandseigene Kläranlage Heiligenroth

5. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

gez. Müller, Verb. Vorsitzender

KADENBACH

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemein­de Kadenbach am 7.11.1973

Der Gemeinderat hat den Erlaß einer Satzung über die Benut­zung gemeindlicher Feld- und Wanderwege beschlossen.

Vor dem Verwaltungsgebäude soll eine Buswartehalle aufge­stellt werden.

Der durch das Ing.Büro Bodera, Nassau, aufgestellte neue Kanal'- plan soll nach Streichung des Standortes Bad Ems der geplanten Gruppenkläranlage sowohl im Plan als auch im Erläuterungsbe­richt in das Genehmigungsverfahren einzuleiten.

Der Gemeinderat hat eine Hütten- und Benutzungsordnung be­schlossen.

Für das Gebiet zwischen Ende Römerstraße bis Triftstraße soll im Rahmen des Flächennutzungsplanes der Bebauungsplan Am Kräer I - IV aufgestellt werden. Gleichzeitig wird die Offenlage des Bebauungsplanes und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

GACKENBACH Amtl. Bekanntmachung

Die nächste Sperrmüllabfuhr in Gackenbach erfolgt am Montag, dem 26.11.1973 in der bisher üblichen Form.

Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abge­fahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6 Uhr.

HORBACH

Amtl. Bekanntmachung

Die nächste Sperrmüllabfuhr in Horbach erfolgt am Montag, dem 26.11. in der bisher üblichen Form. Es wird darauf hinge­wiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6 Uhr.

HÜBINGEN

Amtl. Bekanntmachung

Die nächste Sperrmüllabfuhr in Hübingen erfolgt am Montag, dem 26.11.1973 in der bisher üblichen Form.

Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abge­fahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6 Uhr.

STAHLHOFEN Amtl. Bekanntmachung

Die nächste Sperrmüllabfuhr in Stahlhofen erfolgt am Montag, dem 26.11.1973 in der bisher üblichen Form.

Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6 Uhr.

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EISBACHGEMEINDEN

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GROSSHOLBACH Amtl. Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 2o.lo.1973 auf­grund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.19'6o in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung ' von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs­anlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Großholbach vom 14.11.197o und Satzung vom - zur Änderung der Satzung der Gemeinde - vom - über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungs­beiträge) die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Er­schließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungs­beiträge zu erheben - Kostenspaltung -

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