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Montabaur -11
GROSSHOLBACH Amtl. Bekanntmachung
VERSCHIEBUNG DER WÖCHENTLICHEN MÜLLABFUHR Wegen dem in diese Woche fallenden Feiertag Buß- und Bettag verschiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr in Großholbach von Donnerstag auf Freitag, den 23.11.1973.
Amtl. Bekanntmachung
SATZUNG vom 7.11.1973
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung vom 14.12.
1971 zur Satzung der Gemeinde Großholbach vom 22.12.1969 über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die gemeindliche Abwasseranlage (1. Änderung).
Aufgrund der §§24 und 27 der Gemeindeordnung (Teil A des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz) in der Fassung des Landesgesetzes vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) und der §§ 1 , 2, 4, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8.11.1954 (GVB1. S. 139) in der zur Zeit gültigen Fassung wird auf Beschluß des Gemeinderates vom 15.9.
1973 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Der § 4 Abs. 1, Satz 1 u. 2 der vorgenannten Beitrags- und Gebührensatzung wird wie folgt geändert:
Die laufenden Benutzungsgebühren werden nach dem Verbrauch an Trink- und Brauchwasser aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage errechnet. Sie betragen je cbm Wasser (Berechnungseinheit) o,7o DM.
§ 2
Diese Satzung tritt am 1.10.1973 in Kraft.
Großholbach, den 7.11.1973
(Siegel) gez. Metternich Bürgermeister
Genehmigt:
Montabaur, den 3o.l o,1973
Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Abt. la Az.: o29-o2o (Großholbach) (Siegel) Im Auftrag: gez. Wilhelmi
Montabaur, lo.11.1973
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Im Namen der Gemeinde Großholbach Im Aufträge: gez. Piwowarsky
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Gemeinde Großholbach, Kreis Unterwesterwald, für das Rechnungsjahr 1973
I. Aufgrund der §§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung vom 28. Juli 1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 241.ooo,oo DM
in der Ausgabe auf 241. 000,00 DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 99.ooo,oo DM
in der Ausgabe auf 99.ooo,oo DM festgesetzt.
§2
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A)
b) für Grundstücke (B)
2. Gewerbesteuer a) nach Gewerbeertag u. -kapital
Hebesatz 2oo v.H. Hebesatz 22o v.H.
Hebesatz 26o v.H.
b) nach der Lohnsumme Hebesatz 3oo v.H.
3. Hundesteuer, jährlich
1. Hund 12,oo DM,
2. Hund 18,oo DM,
jeder weitere Hund 24 ,00 DM.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.ooo,oo DM festgesetzt.
In diesem Höchstbetrag sind -,— DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.
§4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 6 . 000,00 DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan für folgenden Zweck verwendet werden:
Anschaffung eines Feuerlöschfahrzeuges 6 . 000,00 DM.
§ 5
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1973 in Kraft.
II. Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar in der Zeit vom 17.11. 1973 bis 24.11.1973 montags bis freitags von 18 bis 21 Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Großholbach, den 13.11.1973
Gemeinde Großholbach (L.S.) gez. Metternich, Bürgermeister
III. Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pf alz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:
I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer
a) für land- u. forstwirtschaftliche
Betriebe (A)
b) für Grundstücke (B)
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag u -kapital
b) nach der Lohnsumme
Hebesatz 2oo v.H. Hebesatz 22o v.H.
Hebesatz 26o v.H.
Hebesatz 3oo v.H.
II. Zur Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf 25.ooo,oo DM.
III. Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von 6 . 000,00 DM.
Montabaur, den 5.11.1973
Landratsamt des Unterwesterwaldkreises (L.S.) Im Aufträge: gez. Wilhelmi
NENTERSHAUSEN Amtl. Bekanntmachung
VERSCHIEBUNG DER WÖCHENTLICHEN MÜLLABFUHR Wegen dem Feiertag Buß- und Bettag (21.11.1973) verschiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr in Nentershausen von Donnerstag auf Freitag, den 23.11.1973.
Sitzungseinladung
Der Gemeinderat ist für Mittwoch, den 21.11.1973 (Buß- und Bettag) zu einer ganztägigen Arbeitssitzung mit einer Besichtigungsfahrt von Leichenhallen verschiedener Größenordnungen eingeladen.
Tagesordnung:
1. Treffpunkt um 9 Uhr in der Turnhalle zwecks Festlegung der noch auszuführenden Fertigstellungsarbeiten
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