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Foto: Gemeinde Hübingen - Siehe Bericht auf Seite 9
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EISBACHGEMEINDEN
GIROD
Amtl. Bekanntmachung
VERSCHIEBUNG DER WÖCHENTLICHEN MÜLLABFUHR Wegen dem in diese Woche fallenden Feiertag Buß- und Bettag verschiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr in Girod von Donnerstag auf Freitag, den 23.11.1973.
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!
Herrn Josef Endres II, geb. am 16.11.1895, wohnhaft in Girod, Frau Barbara Schöpping, geb. am 17.11.19oo, wohnhaft in Girod,
Frl. Marg. Noll, geb. am 17.11.1898, wohnhaft im Ortsteil Kleinholbach.
Die Gemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor allem aber Gesundheit.
gez. Leber, Bürgermeister
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates
der Gemeinde Girod vom 22.Io. 1973
Die Gemeindevertretung nimmt von der Absicht der Landesregierung (MdJ) Kenntnis, daß aus dem Gebiet der Gemeinde Steinefrenz aus der Flur 42 das Flurstück 1/4148 in das Gebiet der Gemeinde Girod eingegliedert wird. Der Gemeinderat erhebt gegen den Entwurf der Landesverordnung über die Grenzbereinigung von Gemeinden im Lande Rheinland-Pfalz in der Form, wie er in der Sitzung am 22.1o.l 973 Vorgelegen hat, keine Einwendungen. Eine weitergehende Gebietsänderung hält der Gemeinderat nicht für notwendig.
Freiw. Feuerwehr Girod
Am Freitag, dem 16.11.1973 um 2o Uhr hält die Feuerwehr
eine außerordentliche Übung ab.
An Buß- und Bettag findet die traditionelle Jahresabschlußübung statt. Alle aktiven Mitglieder sind zu beiden Terminen herzlich eingeladen.
GÖRGESHAUSEN Amtl. Bekanntmachung
VERSCHIEBUNG DER WÖCHENTLICHEN MÜLLABFUHR Wegen dem in diese Woche fallenden Feiertag Buß- und Bettag verschiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr in Görgeshau- sen von Donnerstag auf Freitag, den 23.11.1973.
Amtl. Bekanntmachung
ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES “IM STRICHEN” DER GEMEINDE GÖRGESHAUSEN GEM. § 11 BBauG Offenlage nach § 2 (6) BBauG
Die Gemeindevertretung von Görgeshausen hat in ihrer Sitzung vom 16.5.1973 beschlossen, den genehmigten Bebauungsplan “Im Strichen” gern. § 11 BBauG zu ändern.
Die Änderung hat zum Inhalt, daß für den gesamten Geltungsbereich des genehmigten Bebauungsplanes die Grenzbestände von 5,oo m auf 3,oo m herabgesetzt werden.
Außerdem ist die Bauweise bis zu zwei Vollgeschossen zulässig Gern. § 2 (6) BBauG liegt der zu ändernde Bebauungsplan j “Im Strichen” mit Text in der Zeit
vom 19. November 1973 bis 21. Dezember 1973 (einschl) ; jeweils während den Dienststunden bei der Verbandsgemein- ] deverwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9, : (Bau j amt), Zimmer 7 und in der Zeit von montags bis freitags von 17 bis 2o Uhr in der Wohnung des Bürgermeisters in Görgeshausen, Auf dem Berg 1, öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit münd lieh oder schriftlich vorgebracht werden.
Görgeshausen, den 12. November 1973 gez. Herz, Bürgermeister
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