Ausgabe 
16.11.1973
Seite
2733
 
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Montabaur - 3

gen. Die Beschwerdeschrift soll nach Möglichkeit in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Der Kulturamtsvorsteher:

gez. Dr. Nickolay, Ltd. Regierungsdirektor

Die Verwaltung informiert

Hinweis der Verbandsgemeindeverwaltung

Im Mitteilungsblatt vom 26. Oktober 1973 erschien ein Be­richt über die Gemeinderatssitzung in Nentershausen, der von der Verbandsgemeindeverwaltung ohne eigene Wertung bedau­erlicherweise veröffentlicht wurde.

Die Verbandsgemeindeverwaltung kann eine derartige Bericht­erstattung unter keinen Umständen billigen.

Aus diesem gegebenen Anlaß weisen wir darauf hin, daß zu­künftig keine derartigen Mitteilungen aus den Gemeinden ver­öffentlicht werden, die persönliche Auseinandersetzungen zwischen Gemeinderatsmitgliedern oder Bürgermeistern und ihren Gemeinderatsmitgliedern zum Inhalt haben.

Im Verfolg dieser grundsätzlichen Aussage und im Interesse der Sache, hat Herr Beck auf die unsachliche Kritik, auch auf Bitten der Verbandsgemeindeverwaltung, auf eine Erwiderung zu der vorgenannten Berichterstattung des Bürgermeisters Perne verzichtet.

VHS Montabaur

Die Volkshochschule Montabaur beabsichtigt im Winterhalb­jahr in bestimmten Schwerpunkten des Verbandsgemeindege­bietes, (z.B. Augst, Nentershausen) Kurse in folgenden Unter­richtsgebieten abzuhalten:

1. Englisch für Anfänger

2. Französisch für Anfänger

3. Rechnen (Mengenlehre für Eltern von Grundschülern) Interessenten für diese Kurse wollen sich bitte umgehend mit der Verbandsgemeindeverwaltung - Abt. I - Zimmer 17 des Rathauses, in Verbindung setzen.

Wenn Hundegebell zum Ärgernis wird, ist der Hundehalter strafbar

Aus vielen Orten der Verbandsgemeinde mehren sich Beschwer­den über Störung der Nachtruhe durch Hundegebell. Derartige Störungen können aber durchaus auch während der Tageszeit gegeben sein, wenn ein Hund durch unsachgemäße Haltung zu andauerndem Bellen gereizt wird.

Die Rechtsprechung hat sich in verschiedenen Urteilen mit die­sem Tatbestand befaßt und dabei in aller Regel den Hundehal­ter als schuldig befunden und zu entsprechenden Strafen ver­urteilt.

Bei allem Verständnis, das einem Hundeliebhaber und seinem vierbeinigen Freund entgegengebracht wird, ist die Toleranz­grenze dann überschritten, wenn eben von diesem Haustier Störungen ausgehen, unter denen andere Mitmenschen zu lei­den haben.

Die Ortspolizeibehörde hat bisher bei eingegangenen Beschwer­den nur in krassen Fällen Strafmaßnahmen eingeleitet, die ^ sowohl zivilrechtlich als auch verwaltungsrechtlich durchge­führt werden können.

Wir möchten mit diesem Aufruf alle Hundehalter bitten, falls ihr Hund ein solcher Störenfried ist, das Notwendige zu veran­lassen, damit Ruhe und Frieden in der Gemeinde wieder herge­stellt sind.

Montabaur, den 12.11.1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde -

Das weltberühmte Musical "Hair"

in der deutschsprachigen Erfolgs-Inszenierung mit Darstellern

der Aufführungen von London, New York, Tokio, München, Wien, Zürich.

Regie: Ronny Williams, New York

Am Montag, den 19.11.1973, Beginn 2o Uhr, im Festsaal

der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur.

Das einzigartigeSunshine-Musical, das Millionen von Men­schen in aller Welt begeistert hat, jetzt auch bei uns!

Aquarius und die schönstenHair-Melodien.

Einmalig... Unvergleichlich!

Ein Ereignis ersten Ranges!

Kartenvorverkauf: Städt. Verkehrsamt, Rathaus, Zimmer 17 Abendkasse: ab 19 Uhr geöffnet.

Im Fernmeldebetrieb auftretende Störungen, die fälschlicher­weise mit Überwachungsmaßnahmen in Verbindung gebracht werden.

A. Allgemeines

Im Fernsprechverkehr zu beobachtende Störungen wie z.B. Knackgeräusche, Falschverbindungen, Auflaufen auf ein ande­res Gespräch (sogenannte Doppel- oder Mehrfachverbindungen), Schwankungen der Lautstärke oder Unterbrechungen werden oftmals unzutreffend mit Überwachungsmaßnahmen in Verbin­dung gebracht. Derartige Störungen sind im allgemeinen auf Materialfehler, Abnutzung oder Verunreinigung einzelner Be­standteile der hochempfindlichen technischen Einrichtung sowie auf äußere Einflüsse zurückzuführen.

Bei einer Fernsprechverbindung werden mehr oder weniger vie­le Leitungsabschnitte mit Hilfe von Schalt gliedern verbunden. Hierzu gehören Relais, Widerstände, Spulen, Kondensatoren, Hebdrehwähler, Transistoren, Gleichrichter usw. Eine Fern­sprechverbindung ist nur einwandfrei, wenn die einzelnen Schaltglieder und auch die Kontaktstellen zwischen den Lei­tungsadern und den Schaltgliedem fehlerlos sind. Trotz Wartung und ständiger Pflege lassen sich Zustandsänderungen der Schalt­glieder sowie auch Fehler in der Kontaktgabe nicht vollkommen ausschließen und führen zu Störungen der oben erwähnten Art. Im nachfolgenden sind die am häufigsten auftretenden Störun­gen und ihre möglichen Ursachen aufgeführt:

Knacken oder Geräusche in der Leitung können verursacht werden z.B. durch eine schadhafte Schnur am Telefonhörer oder auch durch fehlerhafte Schaltglieder und Kontakte. Zur Erläuterung darf bemerkt werden, daß zu einer im Selbstwählferndienst hergestellten Verbindung im Schnitt 2.5oo Kontakte gehören, auf die etwa 3.8oö Kontakt­betätigungen entfallen.

Doppel- oder Mehrfachverbindungen

können verursacht werden durch fehlerhaft arbeitende Schalt­glieder (Hebdrehwähler, Relais), u.U. auch durch Arbeitsfehler bei Umschaltungen oder durch Arbeiten bei Behebung von Störungen.

Übersprechen

tritt auf, wenn die Isolation einzelner Leitungsadern z.B. bei Kabelstörungen durch Eindringen v. Feuchtigkeit oder durch Verletzung z.B. bei Straßenbauarbeiten beschädigt wird. Man vernimmt in diesem Fall ein auf einer anderen Lei­tung geführtes Gespräch leise mit.

Schwankungen in der Lautstärke

können verursacht werden durch eine schadhafte Verbindungs­schnur oder ein schadhaftes Mikrofon (Wackelkontakt), durch schlechte Übergangswiderstände an Kontaktstellen (hervorge­rufen u.a. durch Oxydation, Staub oder Verzunderung. Unterbrechung einer Fernsprechverbindung kann abgesehen von Kabelstörung eintreten, wenn eine Kon­taktbetätigung aussetzt oder wenn eine Sicherung zur Verhütung größerer Schäden ausgelöst wird.

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