Ausgabe 
19.10.1973
Seite
2656
 
Einzelbild herunterladen

Montabaur-14 Grasdecke.

Zone III

In der Zone III sind alle Maßnahmen untersagt, die zur chemi­schen oder radioaktiven Verunreinigung und ähnlichen Beein­trächtigungen des Grundwassers fuhren können und zwar insbe­sondere

a) Abwasserverregnung, Abwasserbehandlung, Abwasserversen­kung - Versenkung radioaktiver Stoffe;

b) geschlossene Wohnsiedlungen und gewerbl. Anlagen oder Kanalisation;

c) Behälter für Heizöl und Treibstoffe von mehr als lo cbm In­halt und im Falle fehlender zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen auch solche bis zu lo cbm Inhalt;

d) Tankstellen, Tanklager;

e) Flugplätze, Notabwurfplätze, militärische Anlagen und Übungsplätze;

f) Treibstoff, Rohöl und Ölleitungen;

g) Anlagen zur Gewinnung radioaktiven Materials und zur Ge­winnung von Kernenergie;

h) Müllkippen, Halden mit auslaugbaren Bestandteilen, Ablage­rung von Öl, Teer, Phenolen, Rückständen von Erdölbohrungen, Giften und Schädlingsbekämpfungsmitteln, der großflächige Einsatz von Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmit­teln ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 2 WHG er­laub nispflichtig;

i) Kläranlagen;

k) Entleerung von Wagen der Fäkalienabfuhr;

l) Sickergruben;

m) Versenkung von Kühlwasser in größerer Menge;

n) größere Erdaufschlüsse ohne ausreichende Sicherungen;

o) Neuanlage von Friedhöfen.

( ) Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der im Wasser­schutzgebiet hegenden Grundstücke haben das Aufstellen von Hinweisschildern zu dulden.

§4

Begünstigter durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist die Gemeinde Untershausen, Unterwesterwaldkreis.

§ 5

Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung in § 3 können gern.

§ 41 Abs. 1 Nr. 2 WHG mit einer Geldbuße bis zu DM lo.ooo,- geahndet werden.

§6

Soweit die Verbote oder Duldungspflichten nach § 3 eine Ent­eignung darstellen, ist dafür durch den Begünstigten Entschädi­gung zu leisten (§§19 Abs. 3, 2o WHG und § 99 LWG). Zu­ständig für die Festsetzung einer Entschädigung ist die Bezirks­regierung Koblenz, sofern eine gütliche Einigung nicht zu er­reichen ist.

§7

Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli­chung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft. Sie tritt 3o Jahre nach diesem Tage außer Kraft, unbeschadet einer frühe­ren Aufhebung, insbesondere für den Fall, daß ein Schutz für die Wasserversorgungsanlage entbehrlich wird.

Bezirksregierung Koblenz (L.S.) gez. Korbach

Bericht

aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Untershausen am 11. Oktober 1973

Der Gemeinderat genehmigt den Hauungs- und Kulturplan 1974 für den Gemeinde- und Markwald, wie er in der Sitzung am 11.16.1973 Vorgelegen hat und durch den zuständigen Re­vierbeamten vorgetragen wurde.

[

Der Gemeinderat erklärt sein Einverständnis zu der Planung einer gemeinsamen Wasserversorgung für die Gemeinden Dau­bach, Holler, Stahlhofen und Untershausen. Die anteiligen Kosten für die Erstellung des Gutachtens betragen für die Ge­meinde Untershausen 65o,oo DM.

Der Gemeinderat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1973. Der ordentüche Haushalt sieht Mehrausgaben und Mehreinnahmen von 99.819,oo DM vor. Der außerordentliche Haushalt 113.ooo,oo DM.

1

i

I

Kirchliche Nachrichten

Kath. Pfarrkirche "St. Peter in Ketten" Montabaur

Gottesdienstordnung in der Woche vom 21. bis 27.lo.1973 Sonntag - 29. So. im Jahreskreis - Tag d. Weltmission Samstag 18.3o Uhr Vorabendmesse - J.A. ++ Fam. Josef Hübinger, Kirchstr. 8

Sonntag 7 Uhr Hl. Messe f.d. Pfarrgemeinde

9.30 Uhr Hochamt - Amt + Frau Anna v. Krüchten, v. Bek. bestellt

11.36 Uhr Letzte Vormittagsmesse - Amt + Frl. Kath. Weyand v. Bek. bestellt

14.30 Uhr Taufgottesdienst

18.15 Uhr Abendmesse - Amt Ehel. Heinr. Bergfeld , v.d. Nachbarschaft best.

Montag 7.1o Uhr J.A. Frau Anna Sonnenschein Dienstag 19.3o Uhr Abendmesse in Verbindung mit der Rosenkranzandacht - J.A. Ehel. Heinrich und Maria Quirn­bach

Mittwoch 7.1o Uhr 4 Wo.Amt + Herrn Johann Müller

Donnerstag 8.15 Uhr Gemeinschaftsmesse d. Frauen u.

Mütter m. Ansprache J.A. Alex Gerharz

Freitag 7.1o Uhr J.A. Ger.Ref. Franz Josef Stillger

18 Uhr Rosenkranzandacht

Samstag 7.1o Uhr J.A. + Herrn Adolf Gilles

14.30 Uhr Trg. Brautpaar Pfotenhauer - Gohl

18.30 Uhr Vorabendmesse - J.A. Frau Kath. Lenz Sonntag 9.3o Uhr Kindergottesdienst - Amt Reinhold San- ner, v. Bek. bestellt

11.30 Uhr Hochamt - Amt n. Meinung f. einen Schwer­kranken

18.15 Uhr Sonntagabendmesse - Amt zu Ehren d. Rosenkranz­kömgin (S)

Beichtgelegenheit: Samstag v. 16 bis 18 Uhr Eschelbach: Sonntag 21.16. - 9 Uhr Hochamt - Amt + Joh. Metternich und Tochter Anneliese Mittwoch 19 Uhr Hl. Messe ++ Fam. Josef Fluck Samstag 18.36 Uhr Vorabendmesse - Amt Herrn Otto Hölz- gen

Wirzenborn: 9.15 Uhr Hochamt

t

Ü

>

*

Ev. Kirchengemeinde Montabaur J

21. bis 27.10.1973 |

21.1 o. - 18. Sonntag n. Trinitatis |

9 Uhr Gottesdienst Pauluskirche (Koblenzerstraße) |

lo.3o Uhr Gottesdienst Lutherkirche (Elgendorferstraße) | keine Kindergottesdienste (wegen Herbstferien) [

22.lo. Montag |

2o Uhr Kirchenchor übt f

Dienstag - kein Konfirmandenunt. (weil Gymnasium und f Realschule noch Ferien haben) 1

nächster Konfirmandenunterricht: Dienstag 3o.lo. um I

15 Uhr

16.36 Uhr bis 18 Uhr Bücherausleihe d. Gemeindebücherei 17.45 Uhr Kindergottesdienstvorbereitung Koblenzerstr. 5 2o Uhr Gemeindehaus: Gesprächskreis über Fragen des Glau­bens und der Kirche; Thema:Ist Gott Person? Warum muß man an der Personhaftigkeit Gottes festhalten und wie kann