Montabaur-14 Grasdecke.
Zone III
In der Zone III sind alle Maßnahmen untersagt, die zur chemischen oder radioaktiven Verunreinigung und ähnlichen Beeinträchtigungen des Grundwassers fuhren können und zwar insbesondere
a) Abwasserverregnung, Abwasserbehandlung, Abwasserversenkung - Versenkung radioaktiver Stoffe;
b) geschlossene Wohnsiedlungen und gewerbl. Anlagen oder Kanalisation;
c) Behälter für Heizöl und Treibstoffe von mehr als lo cbm Inhalt und im Falle fehlender zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen auch solche bis zu lo cbm Inhalt;
d) Tankstellen, Tanklager;
e) Flugplätze, Notabwurfplätze, militärische Anlagen und Übungsplätze;
f) Treibstoff, Rohöl und Ölleitungen;
g) Anlagen zur Gewinnung radioaktiven Materials und zur Gewinnung von Kernenergie;
h) Müllkippen, Halden mit auslaugbaren Bestandteilen, Ablagerung von Öl, Teer, Phenolen, Rückständen von Erdölbohrungen, Giften und Schädlingsbekämpfungsmitteln, der großflächige Einsatz von Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmitteln ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 2 WHG erlaub nispflichtig;
i) Kläranlagen;
k) Entleerung von Wagen der Fäkalienabfuhr;
l) Sickergruben;
m) Versenkung von Kühlwasser in größerer Menge;
n) größere Erdaufschlüsse ohne ausreichende Sicherungen;
o) Neuanlage von Friedhöfen.
( ) Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der im Wasserschutzgebiet hegenden Grundstücke haben das Aufstellen von Hinweisschildern zu dulden.
§4
Begünstigter durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist die Gemeinde Untershausen, Unterwesterwaldkreis.
§ 5
Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung in § 3 können gern.
§ 41 Abs. 1 Nr. 2 WHG mit einer Geldbuße bis zu DM lo.ooo,- geahndet werden.
§6
Soweit die Verbote oder Duldungspflichten nach § 3 eine Enteignung darstellen, ist dafür durch den Begünstigten Entschädigung zu leisten (§§19 Abs. 3, 2o WHG und § 99 LWG). Zuständig für die Festsetzung einer Entschädigung ist die Bezirksregierung Koblenz, sofern eine gütliche Einigung nicht zu erreichen ist.
§7
Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft. Sie tritt 3o Jahre nach diesem Tage außer Kraft, unbeschadet einer früheren Aufhebung, insbesondere für den Fall, daß ein Schutz für die Wasserversorgungsanlage entbehrlich wird.
Bezirksregierung Koblenz (L.S.) gez. Korbach
Bericht
aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Untershausen am 11. Oktober 1973
Der Gemeinderat genehmigt den Hauungs- und Kulturplan 1974 für den Gemeinde- und Markwald, wie er in der Sitzung am 11.16.1973 Vorgelegen hat und durch den zuständigen Revierbeamten vorgetragen wurde.
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Der Gemeinderat erklärt sein Einverständnis zu der Planung einer gemeinsamen Wasserversorgung für die Gemeinden Daubach, Holler, Stahlhofen und Untershausen. Die anteiligen Kosten für die Erstellung des Gutachtens betragen für die Gemeinde Untershausen 65o,oo DM.
Der Gemeinderat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1973. Der ordentüche Haushalt sieht Mehrausgaben und Mehreinnahmen von 99.819,oo DM vor. Der außerordentliche Haushalt 113.ooo,oo DM.
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Kirchliche Nachrichten
Kath. Pfarrkirche "St. Peter in Ketten" Montabaur
Gottesdienstordnung in der Woche vom 21. bis 27.lo.1973 Sonntag - 29. So. im Jahreskreis - Tag d. Weltmission Samstag 18.3o Uhr Vorabendmesse - J.A. ++ Fam. Josef Hübinger, Kirchstr. 8
Sonntag 7 Uhr Hl. Messe f.d. Pfarrgemeinde
9.30 Uhr Hochamt - Amt + Frau Anna v. Krüchten, v. Bek. bestellt
11.36 Uhr Letzte Vormittagsmesse - Amt + Frl. Kath. Weyand v. Bek. bestellt
14.30 Uhr Taufgottesdienst
18.15 Uhr Abendmesse - Amt Ehel. Heinr. Bergfeld , v.d. Nachbarschaft best.
Montag 7.1o Uhr J.A. Frau Anna Sonnenschein Dienstag 19.3o Uhr Abendmesse in Verbindung mit der Rosenkranzandacht - J.A. Ehel. Heinrich und Maria Quirnbach
Mittwoch 7.1o Uhr 4 Wo.Amt + Herrn Johann Müller
Donnerstag 8.15 Uhr Gemeinschaftsmesse d. Frauen u.
Mütter m. Ansprache J.A. Alex Gerharz
Freitag 7.1o Uhr J.A. Ger.Ref. Franz Josef Stillger
18 Uhr Rosenkranzandacht
Samstag 7.1o Uhr J.A. + Herrn Adolf Gilles
14.30 Uhr Trg. Brautpaar Pfotenhauer - Gohl
18.30 Uhr Vorabendmesse - J.A. Frau Kath. Lenz Sonntag 9.3o Uhr Kindergottesdienst - Amt Reinhold San- ner, v. Bek. bestellt
11.30 Uhr Hochamt - Amt n. Meinung f. einen Schwerkranken
18.15 Uhr Sonntagabendmesse - Amt zu Ehren d. Rosenkranzkömgin (S)
Beichtgelegenheit: Samstag v. 16 bis 18 Uhr Eschelbach: Sonntag 21.16. - 9 Uhr Hochamt - Amt + Joh. Metternich und Tochter Anneliese Mittwoch 19 Uhr Hl. Messe ++ Fam. Josef Fluck Samstag 18.36 Uhr Vorabendmesse - Amt Herrn Otto Hölz- gen
Wirzenborn: 9.15 Uhr Hochamt
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Ev. Kirchengemeinde Montabaur J
21. bis 27.10.1973 |
21.1 o. - 18. Sonntag n. Trinitatis |
9 Uhr Gottesdienst Pauluskirche (Koblenzerstraße) |
lo.3o Uhr Gottesdienst Lutherkirche (Elgendorferstraße) | keine Kindergottesdienste (wegen Herbstferien) [
22.lo. Montag |
2o Uhr Kirchenchor übt f
Dienstag - kein Konfirmandenunt. (weil Gymnasium und f Realschule noch Ferien haben) 1
nächster Konfirmandenunterricht: Dienstag 3o.lo. um I
15 Uhr
16.36 Uhr bis 18 Uhr Bücherausleihe d. Gemeindebücherei 17.45 Uhr Kindergottesdienstvorbereitung Koblenzerstr. 5 2o Uhr Gemeindehaus: Gesprächskreis über Fragen des Glaubens und der Kirche; Thema: “Ist Gott Person? Warum muß man an der Personhaftigkeit Gottes festhalten und wie kann

