Ausgabe 
19.10.1973
Seite
2653
 
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Montabaur - 11

Der Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1974 wurde nach eingehender Erörterung vom Gemeinderat geneh­migt.

Der Gemeinderat beschließt den Bau eines Löschwasservorrats­behälters. Die Arbeiten werden der Firma Alfons Eichmann, Görgeshausen, übertragen, mit der Bauleitung wird das Land­ratsamt Montabaur, untere Baubehörde, beauftragt. Im Bereich des Feuerlöschbehälters soll eine Grünanlage geschaffen werden. Im Rechnungsjahr 1974 ist der Ausbau des Straßennetzes in­nerhalb des Neubaugebietes einschließlich einer Abwasserlei­tung geplant.

NIEDERERBACH / GÖRGESHAUSEN

Am Freitag, dem 26.lo.1973 werden um 14.3o Uhr in Nieder­erbach, Schule und 15.3o Uhr in Görgeshausen, Gemeindever­waltung, die Kinder untersucht, die in der Zeit vom 1.7.1968 bis 30.6.1969 geboren sind.

Mit der Untersuchung ist ein wichtiger Hör- und Sehtest ver­bunden.

HEILBERSCHEID Wir gratulieren !

Frl. Therese Hackenbruch wird am 2o.l 0.1973 7o Jahre alt.

Wir nehmen dies gerne zum Anlaß, ihr an dieser Stelle den Dank unser aller auszusprechen. Seit Anfang der 3oer Jahre bis zur Vollendung ihres 65. Lebensjahres erfüllte sie treu und gewissenhaft ihre Pflicht als Posthalterin in unserer Gemeinde, ln guten und schlechten Tagen, bei Wind und Wetter, machte sie ihre Runden durchs Dorf, um die Bewohner mit Post zu ver­sorgen, und stets fand sie dabei ein aufmuntemdes rechtes Wort am rechten Platz. Wir werden diese Zeit nicht vergessen und wollen uns nochmals für all ihre Mühen recht herzlich be­danken.

Zu ihrem Geburtstag gratulieren wir von ganzem Herzen und wünschen ihr alles Gute bei Gesundheit und Wohlergehen für noch viele weitere Lebensjahre.

gez. Bendel, Bürgermeister

Bericht

aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Heilberscheid am 3. Oktober 1973

Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme eines Darlehens zur Restfinanzierung der Ortskanalisation in Höhe von DM 8.72o,oo bei der Landesbank Rheinland-Pfalz.

HEILBERSCHEID/NOMBORN Bericht

aus der Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserzweck­verbandes Heilberscheid - Nomborn Die Verbandsversammlung beschließt die Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung der Erweiterung der Wasserversor­gungsanlagen in Höhe von 54.ooo,oo DM bei der Landesbank Rheinland-Pfalz. Die Darlehenssumme ist im außerordentlichen Haushalt des Haushaltsplanes 1973 nachgewiesen.

NENTERSHAUSEN Amtliche Bekanntmachung

BebauungsplanIn den Wolfen - Im hohen Rain

(Gewerbe- und Industriegebiet) der Gemeinde Nentershausen hier: Offenlage des genehmigten Bebauungsplanes gern. § 12 BBauG

Die Bezirksregierung Koblenz hat mit Bescheid vom 2. Mai 1972 Az.: 429-19 nachstehende Genehmigung erteilt:

I. Auf Antrag der Gemeindeverwaltung Nentershausen wird der vorbezeichnete Bebauungsplan gern. § 11 Bundesbaugesetz

genehmigt.

Von der Genehmigung ausgenommen wird Ziff. 3 der Textfest- setzungeji (Bei dem zu stellenden Bauantrag ist ein Bepflanzungs­

plan vorzulegen. Die Bepflanzung muß bei Beantragung der Gebrauchsabnahme fertiggestellt sein.).

Die Genehmigung wurde mit Auflagen erteilt.

Der Gemeinderat hat den Auflagen mit Beschluß vom 2. August 1972 zugestimmt.

Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

Flur 28:

Flurstücke Nr. 2822 bis 2834 einschl. Wegeparzelle Nr. 5649/2 z.T., Flurstücke Nr. 2851 bis 2863 einschl., 2874 bis 2885,

Wegeparzelle Nr. 565o/2 z.T. 292o bis 293o/3 einschl., 2948 bis 2958 einschl.

Wegeparzelle Nr. 5646 z.T.

Flur 29:

Flurstücke Nr. 296o, 2971/1, Wegeparzelle Nr. 5659,

1/5661, Flurstücke Nr. 2983 bis 3oo2 einschl.

Flur 37:

Wegeparzelle Nr. 58o5, 58o3 z.T.,

Flurstücke Nr. 3698 bis 37o9 einschl.,

3719 bis 3731 einschl. und 3741 bis 37 5o einschl.

Gern. § 12 BBauG liegt der genehmigte Bebauungsplan mit Text und Begründung sowie der Gemeinderatsbeschluß vom 2. August 1972 in der Zeit

vom 23. Oktober 1973 bis 7. November 1973 jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 17 bis 2o Uhr zur allgemeinen Einsicht in der Wohnung des Bürgermeisters in Nentershausen,Zum Issel sowie bei der Verbandsgemein­deverwaltung, Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7 während der Dienststunden öffentlich aus.

Nentershausen, den 12. Oktober 1973 Gemeinde Nentershausen gez. Perne, Bürgermeister

Schließung der gemeindlichen Müllkippen

Auf Anordnung der Bezirksregierung Koblenz ist die Gemein­de durch Bescheid vom 23. Juli 1973, Az.: 4o6-882-13 ange­wiesen, die Müllkippen bis spätestens 1.9.1973 zu schließen und die im o.g. Bescheid festgelegten Rekultivierungsmaß­nahmen durchzuführen. Es wird pflichtgemäß darauf aufmerk­sam gemacht, daß jeder Verstoß gegen die Anordnung der Be­zirksregierung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße bis 1 00 . 000,00 DM geahndet werden kann.

Jede Anfrage bei der Gemeinde auf Ablagerung von Müll oder sonstigem Abfall ist daher künftig zwecklos. Ausnahmen gel­ten nur bei Erdaushub (Grund- oder Mutterboden). Hier ist die Erteilung einer schriftlichen Genehmigung durch die Ge­meinde erforderlich. Auf dieser Genehmigung wird festgelegt, wo der Erdaushub angefahren werden darf. Die angefahrene Menge ist anschließend einwandfrei einzuplanieren oder der Gemeinde sind die Kosten für diese Planierungsarbeiten zu erstatten.

Stadionbau

Die Arbeiten des II. Bauabschnittes wurden fristgerecht durch die Firma B. Hölzgen abgeschlossen.

Auf Wunsch der Gemeinde werden die von der Bewilligungs­behörde noch genehmigten Baumaßnahmen aus Zweckmäßig­keitsgründen zu gegebener Zeit ausgeführt.

Die Firma Hölzgen wird nun den Parkplatz am Jugendheim anlegen und bepflanzen.

Aus gegebener Veranlassung wird nochmals an die Einhaltung der Dienststunden hingewiesen.

Dienststunden: Dienstag von 19 bis 2o Uhr Samstag von 9 bis lo.3o Uhr. gez. Perne, Bürgermeister

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