Montabaur - 11
Der Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1974 wurde nach eingehender Erörterung vom Gemeinderat genehmigt.
Der Gemeinderat beschließt den Bau eines Löschwasservorratsbehälters. Die Arbeiten werden der Firma Alfons Eichmann, Görgeshausen, übertragen, mit der Bauleitung wird das Landratsamt Montabaur, untere Baubehörde, beauftragt. Im Bereich des Feuerlöschbehälters soll eine Grünanlage geschaffen werden. Im Rechnungsjahr 1974 ist der Ausbau des Straßennetzes innerhalb des Neubaugebietes einschließlich einer Abwasserleitung geplant.
NIEDERERBACH / GÖRGESHAUSEN
Am Freitag, dem 26.lo.1973 werden um 14.3o Uhr in Niedererbach, Schule und 15.3o Uhr in Görgeshausen, Gemeindeverwaltung, die Kinder untersucht, die in der Zeit vom 1.7.1968 bis 30.6.1969 geboren sind.
Mit der Untersuchung ist ein wichtiger Hör- und Sehtest verbunden.
HEILBERSCHEID Wir gratulieren !
Frl. Therese Hackenbruch wird am 2o.l 0.1973 7o Jahre alt.
Wir nehmen dies gerne zum Anlaß, ihr an dieser Stelle den Dank unser aller auszusprechen. Seit Anfang der 3oer Jahre bis zur Vollendung ihres 65. Lebensjahres erfüllte sie treu und gewissenhaft ihre Pflicht als Posthalterin in unserer Gemeinde, ln guten und schlechten Tagen, bei Wind und Wetter, machte sie ihre Runden durchs Dorf, um die Bewohner mit Post zu versorgen, und stets fand sie dabei ein aufmuntemdes rechtes Wort am rechten Platz. Wir werden diese Zeit nicht vergessen und wollen uns nochmals für all ihre Mühen recht herzlich bedanken.
Zu ihrem Geburtstag gratulieren wir von ganzem Herzen und wünschen ihr alles Gute bei Gesundheit und Wohlergehen für noch viele weitere Lebensjahre.
gez. Bendel, Bürgermeister
Bericht
aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Heilberscheid am 3. Oktober 1973
Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme eines Darlehens zur Restfinanzierung der Ortskanalisation in Höhe von DM 8.72o,oo bei der Landesbank Rheinland-Pfalz.
HEILBERSCHEID/NOMBORN Bericht
aus der Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Heilberscheid - Nomborn Die Verbandsversammlung beschließt die Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung der Erweiterung der Wasserversorgungsanlagen in Höhe von 54.ooo,oo DM bei der Landesbank Rheinland-Pfalz. Die Darlehenssumme ist im außerordentlichen Haushalt des Haushaltsplanes 1973 nachgewiesen.
NENTERSHAUSEN Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan “In den Wolfen - Im hohen Rain”
(Gewerbe- und Industriegebiet) der Gemeinde Nentershausen hier: Offenlage des genehmigten Bebauungsplanes gern. § 12 BBauG
Die Bezirksregierung Koblenz hat mit Bescheid vom 2. Mai 1972 Az.: 429-19 nachstehende Genehmigung erteilt:
I. Auf Antrag der Gemeindeverwaltung Nentershausen wird der vorbezeichnete Bebauungsplan gern. § 11 Bundesbaugesetz
genehmigt.
Von der Genehmigung ausgenommen wird Ziff. 3 der Textfest- setzungeji (Bei dem zu stellenden Bauantrag ist ein Bepflanzungs
plan vorzulegen. Die Bepflanzung muß bei Beantragung der Gebrauchsabnahme fertiggestellt sein.).
Die Genehmigung wurde mit Auflagen erteilt.
Der Gemeinderat hat den Auflagen mit Beschluß vom 2. August 1972 zugestimmt.
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Flur 28:
Flurstücke Nr. 2822 bis 2834 einschl. Wegeparzelle Nr. 5649/2 z.T., Flurstücke Nr. 2851 bis 2863 einschl., 2874 bis 2885,
Wegeparzelle Nr. 565o/2 z.T. 292o bis 293o/3 einschl., 2948 bis 2958 einschl.
Wegeparzelle Nr. 5646 z.T.
Flur 29:
Flurstücke Nr. 296o, 2971/1, Wegeparzelle Nr. 5659,
1/5661, Flurstücke Nr. 2983 bis 3oo2 einschl.
Flur 37:
Wegeparzelle Nr. 58o5, 58o3 z.T.,
Flurstücke Nr. 3698 bis 37o9 einschl.,
3719 bis 3731 einschl. und 3741 bis 37 5o einschl.
Gern. § 12 BBauG liegt der genehmigte Bebauungsplan mit Text und Begründung sowie der Gemeinderatsbeschluß vom 2. August 1972 in der Zeit
vom 23. Oktober 1973 bis 7. November 1973 jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 17 bis 2o Uhr zur allgemeinen Einsicht in der Wohnung des Bürgermeisters in Nentershausen, “Zum Issel” sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7 während der Dienststunden öffentlich aus.
Nentershausen, den 12. Oktober 1973 Gemeinde Nentershausen gez. Perne, Bürgermeister
Schließung der gemeindlichen Müllkippen
Auf Anordnung der Bezirksregierung Koblenz ist die Gemeinde durch Bescheid vom 23. Juli 1973, Az.: 4o6-882-13 angewiesen, die Müllkippen bis spätestens 1.9.1973 zu schließen und die im o.g. Bescheid festgelegten Rekultivierungsmaßnahmen durchzuführen. Es wird pflichtgemäß darauf aufmerksam gemacht, daß jeder Verstoß gegen die Anordnung der Bezirksregierung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße bis 1 00 . 000,00 DM geahndet werden kann.
Jede Anfrage bei der Gemeinde auf Ablagerung von Müll oder sonstigem Abfall ist daher künftig zwecklos. Ausnahmen gelten nur bei Erdaushub (Grund- oder Mutterboden). Hier ist die Erteilung einer schriftlichen Genehmigung durch die Gemeinde erforderlich. Auf dieser Genehmigung wird festgelegt, wo der Erdaushub angefahren werden darf. Die angefahrene Menge ist anschließend einwandfrei einzuplanieren oder der Gemeinde sind die Kosten für diese Planierungsarbeiten zu erstatten.
Stadionbau
Die Arbeiten des II. Bauabschnittes wurden fristgerecht durch die Firma B. Hölzgen abgeschlossen.
Auf Wunsch der Gemeinde werden die von der Bewilligungsbehörde noch genehmigten Baumaßnahmen aus Zweckmäßigkeitsgründen zu gegebener Zeit ausgeführt.
Die Firma Hölzgen wird nun den Parkplatz am Jugendheim anlegen und bepflanzen.
Aus gegebener Veranlassung wird nochmals an die Einhaltung der Dienststunden hingewiesen.
Dienststunden: Dienstag von 19 bis 2o Uhr Samstag von 9 bis lo.3o Uhr. gez. Perne, Bürgermeister
INSERIEREN bringt GEWINN

