Montabaur - 9 -
TuS Ahrbach AH - Niederroßbach AH 3:2
Vorschau:
Samstag, den 29.9.73
Elbert DI - TuS Ahrbach D 15 Uhr
Glas-Chemie CII - Ahrbach C 16 Uhr
Sonntag, den 3o.9.1973
TuS Ahrbach B - Malberg B
Seniorenmannschaften spielfrei
Das spielfreie Wochenende stellt der TuS Ahrbach in den Dienst der guten Sache. Am Samstag findet auf dem Sportplatz in Heiligenroth eine Veranstaltung mit dem Panzerspähzug 15o aus Koblenz statt. Der Reinerlös aus der Veranstaltung soll der “Aktion Sorgenkind” zur Verfügung gestellt werden. Hier das Programm:
9 Uhr Einmarsch des Panzerspähzuges in Heiligenroth
12 Uhr Eintopfessen auf dem Kirmesplatz am Walde 15 Uhr TuS Ahrbach I - Panzerspähzug 15o
15.45 Uhr Platzkonzert während der Pause durch Blasorchester Bellesen
17 Uhr TuS Ahrbach AH - Eitelborn AH 2o Uhr Manöverball im Vereinslokal Neuroth Sonntag, den 3o.9.1973
13 Uhr große Waffenschau auf dem Kirmesplatz vorgestellt werden:
Kampfpanzer LEOPARD Schützenpanzer MARDER Mannschaftstransporter M 113 Aufklärungspanzer HOTCHKISS sämtliche Waffen des Zuges
Zu den Veranstaltungen lädt der Panzerspähzug 15o und der TuS Ahrbach recht herzlich ein.
RUPPACH-GOLDHAUSEN
Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Gemeinde Ruppach-Goldhausen
Gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Bezeichnung verlaufend Klassifizierung Tag der Ver- von bis kehrsüb ergäbe
Nordstraße
K 54 bis Feld- Fahrbahn weg Nr.2648
2.1.73
Mittelstraße
Dammstr. bis Fahrbahn Nordstr.
2.1.73
Gartenstr.
Mittelstr. bis Fahrbahn verl.Brunnenstr.
2.1.73
Dammstraße
Mittelstr. bis Fahrbahn verl.Brunnenstr.
2.1.73
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur • Bauamt - Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angesessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kanifkla- ge beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur
bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Stadt/Gemeinde Ruppach-Goldhausen vertreten durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppach-Goldhausen vom 4.8.1973 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben. Ruppach-Goldhausen, den 21.9.1973
Gemeinde Ruppach-Goldhausen gez. Luss, Bürgermeister
Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.9.1973 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Ruppach- Goldhausen vom 7.11.1966 und Satzung vom - zur Änderung der Satzung der Gemeinde - vom - über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung - Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung
Nordstraße K 54 bis Feldweg Fahrbahn
Nr. 2648
Mittelstraße Dammstr. bis Nordstr. Fahrbahn
Gartenstraße Mittelstr. bis verl. Fahrbahn
Brunnenstr.
Dammstraße Mittelstr. bis verl.
Brunnenstr. Fahrbahn
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungsanlagen der 2.1.1973.
Ruppach-Goldhausen, den 2o.9.1973 gez. Luss, Bürgermeister
AUGST
EITELBORN
Amtliche Bekanntmachung
Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den Llo.1973 um 2o Uhr im Gemeindehaus statt. Tagesordnung I. öffentliche Sitzung
1. Neugliederung der Forstämter u. Forstreviere
2. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
gez. Hümmerich, Bürgermeister
Freiwillige Feuerwehr Eitelborn
Das diesjährige Stiftungsfest der Freiwilligen Feuerwehr findet am Sonnabend, dem 27. Oktober d.J. im Vereinslokal statt. Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sowie deren Ehefrauen und Bräute sind dazu herzlich eingeladen. Wir bitten, sich diesen Termin vorzumerken. gez.Fries, Schriftführer

