Ausgabe 
28.9.1973
Seite
2553
 
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Amtsblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

Jahrgang 1 Freitag, den 28. September 1973 Nummer 13 / 39

DER WALD, EIN PROBLEM FÜR EINIGE GEMEINDEN

Mit dem Sprichwort:Der Wald ist die Sparkasse der Gemeinden, wurde in früheren Jahren die Bedeutung des Waldes zu Recht herausgestellt. Ein guter Waldbestand war stets ein guter Rückhalt für die finanziellen Maßnah­men der Gemeinden. Bedauerlicherweise hat sich diese positive Tatsache aus früheren Jahren heute zu Ungunsten der Gemeinden entwickelt Die Bewirtschaftung des Waldes und der Verkauf des Holzes wird immer schwe­rer. Im Laufe der Jahre hat sich auch die Tätigkeit der Farstbeamten grund­legend geändert. Galt früher der Holzeinschlag mit ortsansässigen Holzfäl­lern als normal, so muß der Forstbeamte heute mit ausländischen Holzfäl­lern zusammenarbeitea Diese Zusammenarbeit ist manchmal recht schwer. Ein besonderes Problem für die Gemeinden ist auch das Holz, welches nicht verkauft werden kana Meist bleibt es im Wald liegen und verunstal­tet den Wald. Daß die Gemeinden bei solchen Methoden Geld zusetzen, ist kaum verwunderlich, aber auf die Dauer untragbar. In den Gemeinden mit gutem Hochwald mag es im Moment nicht so tragisch sein, aber in den hie­sigen Gemeinden, die mit viel Niederwald gesegnet sind, ist die Waldbewirt­schaftung ein Problem und Zusatzgeschäft gewordea Es wird mit Sicher­heit der Tag kommen, an dem die Gemeinden erklären, daß sie nicht länger gewillt sind, die Unkosten für die Bewirtschaftung des Waldes zu tragen, da ja der Wald eine Regulierungsaufgabe in der Natur erfüllt, die allen Men­schen zugute kommt und nicht nur den Einheimischea Aus diesem Gran­de halte ich es für erforderlich, dafür einzutreten, daß das Land wenigstens die Aufforstungskosten den Gemeinden ersetzt. Die Forstverwaltung ver­sucht heute den Gemeinden Wege aufzuzeigen, die ihnen die Bewirtschaf­tung des Waldes erleichtern sollea Auch die Gemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde sind aufgerufen, sich zu einer Forstgemeinschaft zusam­menzuschließen. Das Merkblatt des Forstamtes Montabaur erläutert alle Vorzüge und die Vergünstigungen, die die Gemeinden bei Agrar- und Struk­turverbesserungsarbeiten erhalten können Zum Schluß möchte ich noch eine Bitte an die Gemeinden und Forstbeamten richten Denkt bei Auf­forstungen auch an die Pflanzung von jungen Eichen, da man heute beobachtet, daß doch sehr wenige junge Eichen gepflanzt werden Gewiß, ein Echenbestand braucht längere Zeit bis die Gemeinden einen finanziellen Nutzen bekommen, aber wo wären heute wertvolle Eichenstämme zu ha­ben, wenn unsere Großväter nur an ihre finanziellen Vorteile gedacht hätten. Ich meine, daß man unseren Urenkeln die deutsche Eiche erhalten sollte. Vor 5o bis 6o Jahren wurden große Flächen mit Eichen aufgeforstet und die Bestände mit Maschendraht eingezäumt. Wir erfreuen uns heute an den schön gewachsenen Eichenbäumen.

Josef Qrtseifen, Mitglied der Verbandsgemeindevertretung Montabaur - CDU -

Amtl. Bekanntmachungen

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur die Herstellung der West- und Brunnenstraße im Stadtteil Eigendorf öffentlich aus. Die Arbeit um faßt ^ie Herstellung von 3.3oo qm bituminöse Decke'und 1.4oo qm Bürgersteige aus Verbundsteinpflaster.

Termin für die Einreichung des Angebotes ist Donnerstag, der

11. Oktober 1973,9.3o Uhr.

Angebotsunterlagen für die vorgenannten Arbeiten können ab Freitag, dem 28. September 1973 beim Bauamt der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, Zimmer 1, wäh­rend der Dienststunden, soweit der Vorrat reicht, gegen eine Schutzgebühr von lo,- DM abgeholt werden.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt an das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 1, Gelbach­str. 1, einzureichen. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Die Angebotseröffnung findet zu

Amtlidie Bekanntmachungen von den Kommunalverwaltungen. Verantwortlich für den Inhaiti Robert Degen.

Herausgeber! Druck und Verlagi Verlag + Druck Linus Wlttlch, Weltersburg. POSTANSCHRIFT! 5413 Bendorf, Postfach 1205, Telefon (02622) 4055/56.