Montabaur - 22 - blattes bekanntgegeben.
Interessenten wollen sich bitte den og. Termin vormerken. Der Vorstand
Einladung
zu einer Mitgliederversammlung des SPD Ortsvereines Welschneudorf am Samstag, den 15. Sept. 1973, 19. 3o Uhr im Gasthaus "Merz".
Tagesordnung
Aufstellung der Kandidatenliste für die Kommunalwahl im März 1974
Wir bitten um vollzähliges Erscheinen.
gez. C. Rücker, Schriftführer
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HOLLER UND NACHBARGEMEINDEN
HOLLER
Gelbachhöhen = Holler und Nach gemeinden
Man rätselt schon herum, was eigentlich das obige Indikativ - Symbol f.”Holler und Nachbargemeinden”, also für die Gemeinden Holler, Untershausen, Stahlhofen und Daubach bedeute. Ein Spaßvogel meinte gar, da habe jemand die Erdgas Pipeline angezapft und nun lodere die Flamme.
Nein, dieses Zeichen symbolisiert, leider aber ganz un- typisch, eine der prächtigen, unter Naturschutz stehenden Linden rund um die Wendelinus-Kapelle, das Wahrzeichen dieser Gegend, weithin sichtbar, von der Autobahn und vom Oberwesterwald ebenso wie vom Taunus.
Nicht ohne Grund hat die Verbandsgemeindeverwaltung die Meldungen aus den Gemeinden Holler, Untershausen, Stahl hofen und Daubach hier zusammengefaßt. Diese Gemeinden bilden be;eits in der Nahbereichsplanung eine Einheit, werden zukünftig noch wesentlich enger als bisher Zusammenarbeiten und höchstwahrscheinlich auch eine neue Großgemeinde bilden.
Landesplaner Dr. Scholz, der zur Zeit für die Verbands gemeinde Montabaur die Nahbereichsuntersuchungen durchführt, hatte diesen Raum bisher nach seiner Lage zum Mittelzentrum Montabaur mit dem Arbeitstitel "Süd-Ost-Gemeinden" bezeichnet, eine Notlösung, die eine neue Namensgebung verlangte.
Ein Vorschlag lautete, man könne die Gemeinden Holler, Untershausen, Stahlhofen und Daubach nach dem oben beschriebenen Symbol unter dem Sammelnamen "Wendelinus-Gemeinden" zusammenfassen, da die Wendelinus- Linden herausragender Mittelpunkt dieser 4 Dörfer seien. Dieser Name stieß jedoch bei der Verbandsgemeindeverwaltung auf wenig Gegenliebe: Er rieche zu sehr nach dem Wendelinus-Pulver gegen Hühnerläuse.
Man einigte sich daher vorläufig auf den geographisch recht klaren Begriff "Gelbachhöhen”, und dieser Name ist auch bereits in der letzten Verbandsgemeindesitzung durch den Landesplaner Dr. Scholz verwandt worden.
In der Tat liegen alle 4 Gemeinden in den Mulden oder auf den Höhen von zum Gelbachtal hinaubführenden Seitentälern. Mit "Gelbachhöhen" wäre damit zwar kein historisch wachsender oder volkstümlicher Name gefunden worden, aber dennoch eine einprägsame, klare Lajebe- zeichnung.
Bleibt nur die Frage, ob er auch von der Bevölkerung angenommen wird.
Volksschule Holler
Ferienordnung für das Schuljahr 1973/74
D„ folgenden Daten geben jeweils den ersten und den letzten Ferientag an:
Herbstferien: 15. - 22. Io. 1973
Weihnachtsferien: 22.12.1973 - 5.1.1974
Osterferien: 25.3. - 16.4.1973
Pfingstferien: 1. - 4. 6.1973
Sommerferien: 2o. 6. -31.7.1974
Zusätzlich sind die folgenden Tage unterrichtsfrei:
Rosenmontag, 25. 2. 1974
Fastnachtdienstag, 26.2. 1974
Weißer Montag, 22.4.1974
Neuer Schulelternbeirat
Für die Volksschule Holler wurde ein neuer Schulelternbeirat gewählt.
Schulelternbeirats Vorsitzende wurde Fraue Helga Hild. Weitere Mitglieder sind Herr Wolf Bodo Munk und Frau Christ. Zu Ersatzmitgliedern wurden Herr Alfred Kilian, Herr Udo Christ und Frau Pebl gewählt.
DAUBACH
Entwicklungsbedingungen der Gemeinde Daubach
3. Fortsetzung und Schluß
6. Flächen, Objekte und Versorgungsleitungen m. Schutzbe- summangen
Der gesamte Gemarkungsbereich wird vom Landschaftsschutzgebiet "Naturpark Nassau" erfaßt. Wasserschutzgebiete (§
111 LWG), ebenso die Schutzabstände der Hoch- und Mittel Spannungsleitungen, sind in den Bauleitplan aufzunehmen. Für die 2o-KV-Leitungen ist nach den VDE-Vorschriften ein Schutzstreifen von 7. 5o m beiderseits der Leitungsachse erforderlich.
7. Zusammenfassung
Aus den materiellen Grundsätzen der Raumordnung (§ 2 LPIG), aus dem Landesentwicklungsprogramm und vorbehaltlich der noch zu konkretisierenden Ziel im regionalen Raumordnungsplan und der angelaufenen Nahbereichsuntersuchung ergeben sich für den Bereich der Gemeinde Daubach in Zusammenfassung der vorstehenden Ausführungen folgende Ziele der Raumordnung und der Landesplanung, die gern. § 1 (3) BBauG bei der B^uleitplanung zu beachten sind:
a) Die künftige Zweckbestimmung der Gemeinde:
WOHNEN
vorbehaltlich der endgültigen Festlegung im regionalen Raum ordnungsplan Westerwald.
b) Ausrichtung der Bauleitplanung auf eine Einwohnerzahl von etwa 31o als Eritwicklungsziel für 1985, d.h. Ausweisung von 1 ha Wohnbaufläche.
c) Weitere Verbesserung der Agrarstruktur unter besonderer Berücksichtigung der landwirtschaftl. gut geeigneten Nutz- flächen(gem. § 2 Abs. 4 Satz 3 LP1G).
d) Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Ortsdurchfahrt mit Teilverlegung der L 326.
e) Die Gemeinde sollte bestrebt sein, im Hinblick auf ihre Lage im Naturpark Nassau und wegen ihrer Nähe zum vorhandenen Hochwildschutzpark Fremden- und Erholungsver- kehr mit dem Ziel zu entwickeln, bei einer späteren Fortschreibung des Raumordnungsplanes Westerwald mit der Funktion E = Erholung versehen zu werden.
f) Pflege des Orts- und Landschaftsbildes unter besonderer Berücksichtigung d,.Lage im Naturpark Nassau.
Neue Teerdecke für die Ortsdurchfahrt
Das Straßenbauamt Diez läßt z. Zt. auf die L ;'. : 2S zwischen

