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Montabaur - 22 - blattes bekanntgegeben.

Interessenten wollen sich bitte den og. Termin vormerken. Der Vorstand

Einladung

zu einer Mitgliederversammlung des SPD Ortsvereines Welschneudorf am Samstag, den 15. Sept. 1973, 19. 3o Uhr im Gasthaus "Merz".

Tagesordnung

Aufstellung der Kandidatenliste für die Kommunalwahl im März 1974

Wir bitten um vollzähliges Erscheinen.

gez. C. Rücker, Schriftführer

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HOLLER UND NACHBARGEMEINDEN

HOLLER

Gelbachhöhen = Holler und Nach gemeinden

Man rätselt schon herum, was eigentlich das obige Indikativ - Symbol f.Holler und Nachbargemeinden, also für die Gemeinden Holler, Untershausen, Stahlhofen und Daubach bedeute. Ein Spaßvogel meinte gar, da habe jemand die Erd­gas Pipeline angezapft und nun lodere die Flamme.

Nein, dieses Zeichen symbolisiert, leider aber ganz un- typisch, eine der prächtigen, unter Naturschutz stehenden Linden rund um die Wendelinus-Kapelle, das Wahrzeichen dieser Gegend, weithin sichtbar, von der Autobahn und vom Oberwesterwald ebenso wie vom Taunus.

Nicht ohne Grund hat die Verbandsgemeindeverwaltung die Meldungen aus den Gemeinden Holler, Untershausen, Stahl hofen und Daubach hier zusammengefaßt. Diese Gemeinden bilden be;eits in der Nahbereichsplanung eine Einheit, wer­den zukünftig noch wesentlich enger als bisher Zusammen­arbeiten und höchstwahrscheinlich auch eine neue Großge­meinde bilden.

Landesplaner Dr. Scholz, der zur Zeit für die Verbands ge­meinde Montabaur die Nahbereichsuntersuchungen durchführt, hatte diesen Raum bisher nach seiner Lage zum Mittelzent­rum Montabaur mit dem Arbeitstitel "Süd-Ost-Gemeinden" bezeichnet, eine Notlösung, die eine neue Namensgebung verlangte.

Ein Vorschlag lautete, man könne die Gemeinden Holler, Untershausen, Stahlhofen und Daubach nach dem oben beschriebenen Symbol unter dem Sammelnamen "Wende­linus-Gemeinden" zusammenfassen, da die Wendelinus- Linden herausragender Mittelpunkt dieser 4 Dörfer seien. Dieser Name stieß jedoch bei der Verbandsgemeindever­waltung auf wenig Gegenliebe: Er rieche zu sehr nach dem Wendelinus-Pulver gegen Hühnerläuse.

Man einigte sich daher vorläufig auf den geographisch recht klaren Begriff "Gelbachhöhen, und dieser Name ist auch bereits in der letzten Verbandsgemeindesitzung durch den Landesplaner Dr. Scholz verwandt worden.

In der Tat liegen alle 4 Gemeinden in den Mulden oder auf den Höhen von zum Gelbachtal hinaubführenden Seiten­tälern. Mit "Gelbachhöhen" wäre damit zwar kein histo­risch wachsender oder volkstümlicher Name gefunden worden, aber dennoch eine einprägsame, klare Lajebe- zeichnung.

Bleibt nur die Frage, ob er auch von der Bevölkerung an­genommen wird.

Volksschule Holler

Ferienordnung für das Schuljahr 1973/74

D folgenden Daten geben jeweils den ersten und den letzten Ferientag an:

Herbstferien: 15. - 22. Io. 1973

Weihnachtsferien: 22.12.1973 - 5.1.1974

Osterferien: 25.3. - 16.4.1973

Pfingstferien: 1. - 4. 6.1973

Sommerferien: 2o. 6. -31.7.1974

Zusätzlich sind die folgenden Tage unterrichtsfrei:

Rosenmontag, 25. 2. 1974

Fastnachtdienstag, 26.2. 1974

Weißer Montag, 22.4.1974

Neuer Schulelternbeirat

Für die Volksschule Holler wurde ein neuer Schulelternbei­rat gewählt.

Schulelternbeirats Vorsitzende wurde Fraue Helga Hild. Wei­tere Mitglieder sind Herr Wolf Bodo Munk und Frau Christ. Zu Ersatzmitgliedern wurden Herr Alfred Kilian, Herr Udo Christ und Frau Pebl gewählt.

DAUBACH

Entwicklungsbedingungen der Gemeinde Daubach

3. Fortsetzung und Schluß

6. Flächen, Objekte und Versorgungsleitungen m. Schutzbe- summangen

Der gesamte Gemarkungsbereich wird vom Landschaftsschutz­gebiet "Naturpark Nassau" erfaßt. Wasserschutzgebiete (§

111 LWG), ebenso die Schutzabstände der Hoch- und Mittel Spannungsleitungen, sind in den Bauleitplan aufzunehmen. Für die 2o-KV-Leitungen ist nach den VDE-Vorschriften ein Schutzstreifen von 7. 5o m beiderseits der Leitungsachse er­forderlich.

7. Zusammenfassung

Aus den materiellen Grundsätzen der Raumordnung (§ 2 LPIG), aus dem Landesentwicklungsprogramm und vorbe­haltlich der noch zu konkretisierenden Ziel im regionalen Raumordnungsplan und der angelaufenen Nahbereichsunter­suchung ergeben sich für den Bereich der Gemeinde Dau­bach in Zusammenfassung der vorstehenden Ausführungen fol­gende Ziele der Raumordnung und der Landesplanung, die gern. § 1 (3) BBauG bei der B^uleitplanung zu beachten sind:

a) Die künftige Zweckbestimmung der Gemeinde:

WOHNEN

vorbehaltlich der endgültigen Festlegung im regionalen Raum ordnungsplan Westerwald.

b) Ausrichtung der Bauleitplanung auf eine Einwohnerzahl von etwa 31o als Eritwicklungsziel für 1985, d.h. Auswei­sung von 1 ha Wohnbaufläche.

c) Weitere Verbesserung der Agrarstruktur unter besonderer Berücksichtigung der landwirtschaftl. gut geeigneten Nutz- flächen(gem. § 2 Abs. 4 Satz 3 LP1G).

d) Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Ortsdurch­fahrt mit Teilverlegung der L 326.

e) Die Gemeinde sollte bestrebt sein, im Hinblick auf ihre Lage im Naturpark Nassau und wegen ihrer Nähe zum vor­handenen Hochwildschutzpark Fremden- und Erholungsver- kehr mit dem Ziel zu entwickeln, bei einer späteren Fort­schreibung des Raumordnungsplanes Westerwald mit der Funktion E = Erholung versehen zu werden.

f) Pflege des Orts- und Landschaftsbildes unter besonderer Berücksichtigung d,.Lage im Naturpark Nassau.

Neue Teerdecke für die Ortsdurchfahrt

Das Straßenbauamt Diez läßt z. Zt. auf die L ;'. : 2S zwischen