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Montabaur - 16 -

Kultur -und Verkehrsverein Buchfinkenland

Wir laden Sie zum angekündigten "Spieß bratenessen für kommenden Samstag, den 8.9.1973, ab 18.oo Uhr, beim Schießstand in Gackenbach freundlichst ein.

Die Musikkapelle "Heiligenroth" wird gegen 2o.oo Uhr für Ihre Unterhaltung sorgen»

Auf Ihren Besuch freut sich der Vorstand.

GACKENBACH

Bekanntmachung

Betr.: Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Gemeinde Gackenbach

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeinde­straßen und Bürgersteige (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffent liehen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung: "Im Nassen Stück" verlaufend

von bis: K 74 bis Einmündung "Alte Hohl"

Klassifizierung: Fahrbahn, Bürgersteige, Straßenbeleuchtung Tag der Verkehrs- Übergabe: 15.8.1973

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen d.ese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9, schrift­lich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstraße 7, schriftlich oder zur Niederscluift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.

Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kür­zere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unter­blieben ist.

Die Klage ist gegen die Gemeinde Gackenbach vertreten durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten.

Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegen­stand bezeichnen»

Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Gackenbach vom 26.6.1973 durch Veröffent- lichtung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben. Gemeinde Gackenbach gez.: Weidenfeller, Bürgermeister

Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 31.8.1973 auf­grund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.

196o in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Gackenbach vom 2o.3.1965 über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Er­schließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) die Fertigstel­lung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kos tenspaltung - Bezeichnung: "Im Nassen Stück"

verlaufend von bis K 74 bis Einmündung "Alte Hohl" Klassifizierung: Fahrbahn, Bürgersteige, Straßenbe­

leuchtung

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o. a. Teil-Er­

schließungsanlagen der 15. August 1973.

Gemeinde Gackenbach gez.: Weidenfeller, Bürgermeister

Verschmutzung

der Grünanlagen durch Hunde.

Wir stellen immer wieder fest, daß die Grünanlagen innerhalb des Ortes durch Hunde erheblich verunreinigt werden. Dieser unhygienische Zustand kann nicht länger ge­duldet werden. Es ist den Gemeindearbeitern auch nicht zuzumuten, anderer Leute Hundedreck wegzumachen.

Wir bitten die Hundehalter nochmals, darauf zu achten, daß unsere Grünanlagen sauber bleiben oder aber ggfl. den Hundedreck sofort selbst zu entfernen.

Parkwärterdienst am 9.9.1973

Morgens: Antonius Wilhelmi.

Nachmittags: Josef und Norbert Wilhelmi.

Wussten Sie schon.

..» daß in dem Geländestreifen vom Lindenhof über den Friedhof bis zu dem Schießplatz hin bei vielen Gewittern der Blitz einschlägt?

... daß hierbei schon oft Menschen, Tiere und Bäume Scha­den erlitten ?

... daß der Siedlerhof, besonders seit die vorbeiführende Hochspannungsleitung abgebaut ist, auch schon des öfteren getroffen und dabei elektrische Geräte beschädigt wur­den ?

... daß in diesem Geländestreifen in früheren Jahren an vielen Stellen nach Erz gegraben worden ist?

... daß diese Erzstollen und -schachte heute noch vorhan­den bezw. festzustellen sind?

HORBACH

Bekanntmachung

Wälirend des Urlaubs von Herrn Bürgermeister Meuer in der Zeit vom -5. - 22.9.1973 erledigt der 1. Beigeordnete,

Herr Clemens Noll, Horbach, die Geschäfte der Gemeinde 1 Iorbach.

Sprechstunde ist samstags von lo.3o - 12.3o Uhr.

HÜBINGEN

Diesjähriger Altennachmittag in Ettersdorf

Am Sonntag, dem 23. September 1973, findet ab 13.3o Uhr im Saale Brühl, Ettersdorf, der diesjährige Alten­nachmittag des Deutschen Roten Kreuzes statt.

Wir bitten alle über 7o Jahre alten Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde, die an diesem Altennachmittag teil­nehmen wollen, sich bis zum 12. September 1973 auf der GemeindeVerwaltung zu melden.

Diesen Termin bitten wir unbedingt einzuhalten, damit wir dem Ortsverein Daubach rechtzeitig die Zahl der Teilnehmer mitteilen können.

Probebetrieb der LS-Sirenen

Wir geben unseren Bürgern bekannt, daß kein Grund zur Beunruhigung besteht, wenn am Mittwoch, dem 26. September 1973, ab lo .00 Uhr die LS-Sirene am Gemeinde­haus aufheult. Es handelt sich um einen allgemeinen Pro­bebetrieb aller an das Warnnetz angeschlossenen Alarm­geräte.

Unbefugtes Ablagern von Müll

Wir haben festgestellt, daß in letzter Zeit laufend Müll von außerhalb mit Pkw's auf unserer Müllkippe abgelagert wird. Wir bitten alle Hübinger, uns bei den Ermittlungen behilflich zu sein. Sollten künftig verdächtige Fahrzeuge in der Nähe der Müllkippe bemerkt werden, bitten wir um Feststellung des Kfz-Kennzeichens, damit wir die be­treffenden Personen zur Rechenschaft ziehen können.

Lohring, Bürgermeister