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Amtsblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

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Jahrgang 1 Freitag, den 7. September 1973 Nummer lo/36

- Fortsetzung des Berichtes -

ZUR BILDUNG DER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR

in der Ausgabe Nr. 9/35 vom 31.8.1973

Gegen die Übertragung der Kraftfahrzeugzulassung auf die Verbands­gemeinden wurden von verschiedenen Seiten Bedenken erhoben (siehe Hinweise in der Tagespresse). Das führte dazu, daß der zuerst für die Über­tragung vorgesehene Termin vom 1.2.1972 (damals auf die Verbandsge­meinden der Regierungsbezirke Koblenz und Trier) auf den 1.4.1974 ver­schoben wurde. Dagegen und gegen die Übertragung überhaupt sind er­neut Bedenken erhoben worden, die ich nachdrücklich unterstütze. Zu den Warnern gehört auch der Rechnungshof Rheinland-Pfalz, der auch nach Modellversuchen in den Kreisen Altenkirchen und Cochem-Zell die Meinung vertritt, daß die Kraftfahrzeugzulassung bei den Landrats- ämtem verbleiben solle (siehe Westerwälder Zeitung vom 7.7.1973, Seite Blick ins Land). Die Verlagerung würde zu komplizierterer Verwal­tung und Vermehrung des Personalbedarfs führen. Bei den Verbands­gemeinden entsteht eine Zulassungsstelle, bei den Landratsämtem bleibt mindestens eine Koordinationsstelle, im Endeffekt wird bei den Verbandsgemeinden weit mehr Personal notwendig sein, als beim Land­ratsamt eingespart werden kann! Weshalb überhaupt Verlagerung? Ein Auto läßt man üblicherweise nicht jedes Jahr zu. Die vorübergehende Abmeldung für die Wintermonate gibt es kaum noch. Wer sich aber kurzfristigen Wechsel seines Fahrzeuges leisten kann, dem ist auch die Fahrt zur Zulassungsstelle beim Landratsamt zuzumuten. Übrigens nehmen die Autohändler ihren Kunden in der Regel die Forma­litäten bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle ab! Wollen wir hoffen, daß der Landtag als Gesetzgeber demnächst beschließt, es beim alten zu belassen!

Am Horizont steht noch die Absicht, die Bauaufsicht von den Landratsämtem auf die Verbandsgemeinden zu übertragen. Wollte man das verwirklichen, müßte die personelle Besetzung der Bauämter bei den Verbandsgemeinden wesentlich verstärkt werden; das bei den Kreisbauämtem freiwerdende technische Fachpersonal würde, das kann heute schon mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden, nicht ausreichen. Am Ende ständen eine Vermehrung des Personals und damit höhere Belastung des Haushalts durch Personalkosten. Dabei ist für den Kenner der Verhältnisse so gut wie sicher, daß die erforderlichen Fachin­genieure bzw. Diplomingenieure nicht zu finden sein werden. Schon heute ist zu erkennen, daß Planung und Ausführung von bau­lichen Aufgaben in den verbandsangehörigen Gemeinden vom Bauamt der Verbandsgemeinde nicht bewältigt werden können.

Eine gute und ausreichende Planung und Bauausführung in den verbandsangehörigen Gemeinden ist aber im finanziellen Inter­esse der verbandsangehörigen Gemeinden dringend notwendig und vorrangig. Es wäre m.E. nachteilig, wenn durch Verlagerung der Bauaufsicht vom Kreis auf die Verbandsgemeinden die einheitliche Linie für den Bereich des Kreisgebietes verloren ginge, was durchaus möglich wäre, trotz entsprechender Weisungen, Dienstbesprechungen usw.

Verwaltungsreform sollte frei bleiben von sog. Prestigedenken. Verbandsgemeinden sollten nicht in den Fehler verfallen zu den­ken, was Andere können, das können wir auch. Verwaltungsaufgaben sollten zentral erledigt werden, wenn das sinnvoll und wirt­schaftlich ist, dezentralisiert, das heißt verlagert von einer oberen Ebene auf die Verbandsgemeinde, wenn das der Verwaltungs­kraft der Verbandsgemeinde entspricht, für den Bürger von tatsächlichem, erkennbaren Nutzen ist und nicht zu noch höheren Verwaltungskosten und damit zu höheren Umlagen auf Kosten der Gemeinden und der Allgemeinheit führt. Wir müssen immer daran denken, daß höhere Verwaltungskosten letzten Endes dazu führen, daß für Sachaufgaben und Sachausgaben zu Gunsten gemeindlicher Einrichtungen weniger Mittel verbleiben.

«ff.

Emil Witte

Vorsitzender der SPD-Fraktion d.Verb.Gem.Montabaur