Amtsblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
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Jahrgang 1 Freitag, den 7. September 1973 Nummer lo/36
- Fortsetzung des Berichtes -
ZUR BILDUNG DER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR
in der Ausgabe Nr. 9/35 vom 31.8.1973
Gegen die Übertragung der Kraftfahrzeugzulassung auf die Verbandsgemeinden wurden von verschiedenen Seiten Bedenken erhoben (siehe Hinweise in der Tagespresse). Das führte dazu, daß der zuerst für die Übertragung vorgesehene Termin vom 1.2.1972 (damals auf die Verbandsgemeinden der Regierungsbezirke Koblenz und Trier) auf den 1.4.1974 verschoben wurde. Dagegen und gegen die Übertragung überhaupt sind erneut Bedenken erhoben worden, die ich nachdrücklich unterstütze. Zu den Warnern gehört auch der Rechnungshof Rheinland-Pfalz, der auch nach Modellversuchen in den Kreisen Altenkirchen und Cochem-Zell die Meinung vertritt, daß die Kraftfahrzeugzulassung bei den Landrats- ämtem verbleiben solle (siehe Westerwälder Zeitung vom 7.7.1973, Seite “Blick ins Land“). Die Verlagerung würde zu komplizierterer Verwaltung und Vermehrung des Personalbedarfs führen. Bei den Verbandsgemeinden entsteht eine Zulassungsstelle, bei den Landratsämtem bleibt mindestens eine Koordinationsstelle, im Endeffekt wird bei den Verbandsgemeinden weit mehr Personal notwendig sein, als beim Landratsamt eingespart werden kann! Weshalb überhaupt Verlagerung? Ein Auto läßt man üblicherweise nicht jedes Jahr zu. Die vorübergehende Abmeldung für die Wintermonate gibt es kaum noch. Wer sich aber kurzfristigen Wechsel seines Fahrzeuges leisten kann, dem ist auch die Fahrt zur Zulassungsstelle beim Landratsamt zuzumuten. Übrigens nehmen die Autohändler ihren Kunden in der Regel die Formalitäten bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle ab! Wollen wir hoffen, daß der Landtag als Gesetzgeber demnächst beschließt, es beim alten zu belassen!
Am Horizont steht noch die Absicht, die Bauaufsicht von den Landratsämtem auf die Verbandsgemeinden zu übertragen. Wollte man das verwirklichen, müßte die personelle Besetzung der Bauämter bei den Verbandsgemeinden wesentlich verstärkt werden; das bei den Kreisbauämtem freiwerdende technische Fachpersonal würde, das kann heute schon mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden, nicht ausreichen. Am Ende ständen eine Vermehrung des Personals und damit höhere Belastung des Haushalts durch Personalkosten. Dabei ist für den Kenner der Verhältnisse so gut wie sicher, daß die erforderlichen Fachingenieure bzw. Diplomingenieure nicht zu finden sein werden. Schon heute ist zu erkennen, daß Planung und Ausführung von baulichen Aufgaben in den verbandsangehörigen Gemeinden vom Bauamt der Verbandsgemeinde nicht bewältigt werden können.
Eine gute und ausreichende Planung und Bauausführung in den verbandsangehörigen Gemeinden ist aber im finanziellen Interesse der verbandsangehörigen Gemeinden dringend notwendig und vorrangig. Es wäre m.E. nachteilig, wenn durch Verlagerung der Bauaufsicht vom Kreis auf die Verbandsgemeinden die einheitliche Linie für den Bereich des Kreisgebietes verloren ginge, was durchaus möglich wäre, trotz entsprechender Weisungen, Dienstbesprechungen usw.
Verwaltungsreform sollte frei bleiben von sog. Prestigedenken. Verbandsgemeinden sollten nicht in den Fehler verfallen zu denken, was Andere können, das können wir auch. Verwaltungsaufgaben sollten zentral erledigt werden, wenn das sinnvoll und wirtschaftlich ist, dezentralisiert, das heißt verlagert von einer oberen Ebene auf die Verbandsgemeinde, wenn das der Verwaltungskraft der Verbandsgemeinde entspricht, für den Bürger von tatsächlichem, erkennbaren Nutzen ist und nicht zu noch höheren Verwaltungskosten und damit zu höheren Umlagen auf Kosten der Gemeinden und der Allgemeinheit führt. Wir müssen immer daran denken, daß höhere Verwaltungskosten letzten Endes dazu führen, daß für Sachaufgaben und Sachausgaben zu Gunsten gemeindlicher Einrichtungen weniger Mittel verbleiben.
«ff.
Emil Witte
Vorsitzender der SPD-Fraktion d.Verb.Gem.Montabaur

