Ausgabe 
24.8.1973
Seite
2427
 
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Montabaur - 23

III. Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestrei­tung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von 124. ooo,-- DM.

Montabaur, den lo. August 1973

Landratsamt

des Unterwesterwaldkreises (US.)

Im Aufträge: gez. Ruff

planes geprüft werden, ob Daubach nicht doch an der Entwicklung in den Umlandgemeinden partizipieren kann. Soweit sich hierzu Ansätze ergeben, kann später die Funktion der Gemeinde mit E = Erholung ergänzt werden.

Die Realsteueraufbringungskraft je Einwohner betrug 197o DM 33,97 und lag damit weit unter dem Durch­schnitt des Landkreises Unterwesterwald von DM 154,28.

Fußnote:

zu 1) Die Forstverwaltung schlägt zur Aufforstung die Feldflur westlich von Bitzegraben und Welschneudorfer Weg vor.

(Fortsetzung folgt!)

Volksschule Holler - Einladung zur Elternversammlung

Am Mittwoch, dem 29. August 1973, 2o. oo Uhr, wollen wir uns im Schulgebäude über aktuelle Fragen unserer Schule und des Unterrichts unterhalten. Der Elternbeirat soll neu gewählt werden.

Zunächst sind Klassenelternversammlungen; eine Schulel­ternversammlung wird sich anschließen.

Alle Eltern sind herzlich eingeladen.

gez. Hucke, Schulleiter

DAUBACH

Entwicklungsbedingungen der Gemeinde Daubach

1. Fortsetzung 4. Wirtschaft

UNTERSHAUSEN

Bericht

aus der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Untershausen vom 2. August 1973

Der Gemeinderat beauftragt die Kreisplanungsstelle in Montabaur, die zum Bebauungsplan "Im jungen Beul" von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Be­denken und Anregungen auszuräumen. Der Entwurf des Bebauungsplanes "Im jungen Beul" wird öffentlich ausge­legt.

Der Gemeinderat stimmt der Abgrenzung der Forstämter und Forstreviere gern, der Vorlage der Verbandsgemein­deverwaltung zu.

Die Landwirtschaft besitzt in der Gemeinde Daubach als_

Erwerbsquelle der Bevölkerung mit 9 Nebenerwerbsbetrie­ben (davon 2 auslaufend) nur noch untergeordnete Bedeu- STAHLHOFEN

tng. _ _ _

Die Gemeinde Daubach wurde in das Verzeichnis der von der Natur benachteiligten Gebiete aufgenommen, d. h., daß für diese Gebiete je nach Haushaltslage des Bundes und Landes die Förderung des landwirtschaftlichen.Sektors möglich ist.

Die landwirtschaftlich gut geeigneten Nutzflächen sollen im Flächennutzungsplan k amtlich gemacht werden.

Als Richtgröße für den landwirtschaftlichen Vollerwerbsbe­trieb wurden vom Ministerium für Landwirtschaft, Wein­bau und Forsten für das Gemarkungs gebiet bei "reiner Landwirtschaft" 18 ha festgelegt (Mindestgröße im Hin­blick auf die Auswirkungen der EG).

Inwieweit zur Verbesserung der Agrarstruktur im Gemeinde­gebiet Maßnahmen erforderlich sind, wird seitens der Ge­meinde bei der Planaufstellung zu prüfen sein.

Von der Gemarkungsfläche entfallen 114 ha = 45,5 % auf Wald.

Landwirtschaftliche Grenzertragsböden sollten weitgehend einer forstlichen Nutzung zugeführt werden. Ein entspre­chender Vorschlag hierzu wurde seitens der Forstverwaltung in der Übersichtskarte angegeben.

Nach der landesplanerischen Zielsetzung sind gewerbliche Arbeitsplätze künftig insbesondere in den zentralen Orten mit entsprechenden Standortvoraussetzungen bereitzustel­len. Das nahegelegene Montabaur/Heiligenroth ist im Lan­desentwicklungsprogramm als gewerblicher Entwicklungs­ort benannt und verfügt über ausreichende gewerbliche Flächen in verkehrsgünstiger Lage. Eine Ausweisung ge­werblicher Flächen für die Gemeinde Daubach entfällt

deshalb.

Frholungs- und Fremdenverkehr ist in der Gemeinde Dau­bach noch nicht vorhanden. Aufgrund der Lage im Natur­park Nassau und der Nähe des Hochwildschutzparkes in Gackenbach sollte bei der Aufstellung des Flächennutzungs-

Leichenhalle Stahlhofen

Nach zweijähriger Bauzeit (in Eigenleistung ) wurde die Leichenhalle der Gemeinden Stahlhofen und Daubach fertiggestellt und seiner Bestimmung übergeben.

§§||l|ll