Ausgabe 
24.8.1973
Seite
2426
 
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Montabaur - 22

NOMBORN

Bericht

aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Nom - born vom 16.8.1973

Der Gemeinderat wählte Herrn Helmut Perne aus Nenters­hausen zum Schiedsmann. Im 2. Wahlgang wurde Herr Alois Diefenbach aus Nentershausen zum stellvertretenden Schiedsmann gewählt.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die anfal­lenden Fahrtkosten für den Transport der Kinder zum Kin­dergarten nach Nentershausen zur Hälfte zu übernehmen.

Die 2. Hälfte muß von den Eltern der Kinder getragen wer­den.

Sommerfest des MGV "Arion" in Nomborn

Der Männergesangverein "Arion Nomborn veranstaltet am 25. 8. ein Sommerfest auf dem Schulhof und lädt dazu recht herzlich ein.

Namhafte Vereine aus der Nachbarschaft wirken bei dem Chorkonzert mit. Beim anschließenden Tanz wird eine junge Band zum ersten Male ihr Können zu Gehör bringen. Natürlich kommen auch die älteren Gäste auf ihre Kosten. Kinderbelustigung ist für den Sonntagmorgen vorgesehen, gez. Bendel, Schriftführer

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HOLLER UND NACHBARGEMEINDEN

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HOLLER

Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Gemeinde Holler, Kreis Unter­westerwald, für das Rechnungsjahr 1973

I.

Aufgrund der §§96 ff. der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung vom 28. Juni 1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushalts­satzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 489. ooo, DM in der Ausgabe auf 489. ooo, DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 417.692, DM

in der Ausgabe auf 417.692, DM festgesetzt.

§ 2

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 22o v. H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 24o v. H.

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und

-kapital Hebesatz 3oo v. H.

b) Gewerbemindeststeuer jährlich 12, DM

3. Hundesteuer

jährlich

1. Hund 2o, DM

2. Hund 4o,-- DM

jeder weitere Hund 6o,-- DM

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25. ooo,-- DM festgesetzt.

In diesem Höchstbetrag sind -, DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufge­nommen und noch nicht zurückgezahlt sind.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 124. ooo, DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet wer­den:

1. Ausbau von Straßen 42. ooo, DM

2. Erweiterung der Kana­lisation 82, ooo, DM

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Jan. 1973 in Kraft.

II.

Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar in der Zeit vom 27. 8. bis 3.9. 1973 montags - freitags von 18. oo bis 21. oo Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Holler, den 17.8.1973

Gemeindeverwaltung Holler gez. Molsberger Bürgermeister (L. S.)

TU.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforder­liche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushalts­satzung für das Rechnungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:

I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 22o v. H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 24o v. H.

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 3oo v. H.

b) Gewerbemindeststeuer jährlich 12,-- DM

II. Zur Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf 25. ooo, DM .