Ausgabe 
20.7.1973
Seite
2281
 
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Montabaur - 7 -

Richterin am Amtsgericht Gertrud Hartmann im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Juli 1973 ist Frau Richterin am Amts­gericht, Gertrud Hartmann, die zugleich Stellvertreterin des aufsichtsführenden Richters des Amtsgerichts Montabaur war, nach Vollendung des 62. Lebensjahres in den Ruhestand ge­treten.

Dreizehn Jahre lang, nämlich seit dem 1,2.196o war Frau Richterin Hartmann bei dem Amtsgericht Montabaur tätig.

Zuvor hatte sie bei dem Landgericht in Koblenz sowie bei den Amtsgerichten in Altenkirchen und Mainz als Richterin amtiert. Am 1.11,197o war sie zur Oberamtsrichterin und damit zur Stellvertreterin des Aufsichtsrichters des Amtsgerichts in Mon­tabaur befördert worden. Zu ihrer Verabschiedung hatte sich der Präsident des Landgerichts in Koblenz Dr. Anheier in Mon­tabaur eingefunden; in einer Ansprache würdigte er das Wir­ken von Frau Hartmann als Richter und sprach ihr den Dank der Justizverwaltung aus. Im Rahmen eines Abschiedsempfan­ges für die Anwälte und Notare des Amtsgerichtsbezirkes Monta­baur verabschiedete sich Frau Richterin Hartmann dann von diesen Organen der Rechtspflege, die ihr für das gezeigte Ver­ständnis und die gute Zusammenarbeit dankten. Schließlich folgte im Rahmen eines gemütlichen Beisammenseins am letz­ten Tage ihres Dienstes der Abschied von den Kollegen und Mitarbeitern des Amtsgerichts Montabaur. Der aufsichtsfüh­rende Richter Dr. Rüb zeichnete in seiner Dankadresse an Frau Richterin Hartmann deren beruflichen Werdegang und Lebens­weg noch einmal nach. Dabei hob er hervor, man habe Frau Hartmann nicht mit Unrecht alsRichterin mit Herz apostro­phiert; denn sie habe gar nicht anderes gekonnt als ihr Herz bei ihrem richterlichen Tagewerk mitsprechen zu lassen. Daraus sei auch ihr Engagement für die Schwachen und Hilfsbedürfti­gen unserer Gesellschaft erwachsen, denen sie ihre Zeit und Kraft nur allzuoft auch über die Stunden des Dienstes hinaus zur Verfügung gestellt habe. Für ihre Mitarbeiter aber sei die von ihr ausstrahlende menschliche Wärme und Herzensgüte immer da und täglich neu zu erfahren gewesen. Dr. Rüb schloß seine Aus­führungen mit dem herzlichen Wunsch für einen gesunden und ungetrübten Ruhestand, damit Frau Hartmann nach Herzens­lust ihren Neigungen insbesondere künstlerischer Art nachge­hen könne.

ln bewegten Worten bedankte sich Frau Richterin Hartmann bei allen Mitarbeitern für das gute Zusammenwirken an der gemeinsamen Aufgabe und stellte in Aussicht, die Verbindung mit dem Amtsgerich Montabaur auch im Ruhestand nicht ab­

reißen zu lassen.

Frau Hartmann wird Montabaur demnächst verlassen und im milden Klima der Kurstadt Wiesbaden ihren Ruhestand ver­bringen.

Die Verwaltung informiert

Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Montabaur

für das Rechnunsjahr 1973

1 .

1. Einwohnerzahl (Wohnbevölkerung) der Verbandsgemeinde

a) nach der Fortschreibung des Stat. Landesämtes vom 3o.6. 1972 -29.7o9

b) nach der Fortschreibung zum 31.12.1972 (davon mit 1. Wohnsitz: 3o.46o) - 31.454

2. Zahl der verbandsangehörigen Gemeinden - 25

3. Gesamtfläche des Verbandsgemeindegebietes - 15.117 ha

4. Ortsklasse der Stadt Montabaur u. der verbandsangeh- Ge­meinden - S

II.

Grundlagen für die Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage Steuerart Steuerkraftzahl DM

Grundsteuer A lo5.495,~

Grundsteuer B 478.28o,~

Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital 2.ol 1.923,-

Gemeindeanteil an der Ein­kommensteuer 2.585.295,--

Schlüsselzuweisungen des RJ.

1972 (75 %) 815.179,

Gesamtsoll 5.996.172 -

Steuerart

Umlagesatz v.H.

Uml.i.DM

Grundsteuer A

24,341

25.678,-

Grundsteuer B Gewerbesteuer nach Er­

24,341

116.418-

trag u.Kapital Gemeindeanteil an der

24,341

489.722 -

Einkommensteuer Schlüsselzuweisungen des

24,341

629.286,-

RJ. 1972 (75 %)

24,341

198.422.-

Gesamtsoll

1. 459.526.-

III.

Höchstbetrag der Kassenkredite DM 492.ooo,- Gesamtbetrag der Darlehen im a.o. Haushalt . / .

Haushaltssatzung d. Verbandsgemeinde Montabaur

Kreis Unterwesterwald? für das Rechnungsjahr 1973 vom 2o.3.1973

Aufgrund des § 17 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 16.7.1968 (GVB1. S. 1 32) Teil B - Verbandsgemeindeordnung - in Verbindung mit §§ 96 ff. Teil A - Gemeindeordnung - wird nach dem Beschluß der Verbands­gemeindevertretung vom 15.2.1973 für das Rechnungjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen.

§ 1

Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für

das Rechnungsjahr 1973 wird im

außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf -,- DM

in der Ausgabe auf -,- DM

ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 2.952.55o DM

in der Ausgabe auf 2.952.55o DM

festgesetzt. 1 I' tiq