Montabaur - 7 -
Richterin am Amtsgericht Gertrud Hartmann im Ruhestand
Mit Ablauf des Monats Juli 1973 ist Frau Richterin am Amtsgericht, Gertrud Hartmann, die zugleich Stellvertreterin des aufsichtsführenden Richters des Amtsgerichts Montabaur war, nach Vollendung des 62. Lebensjahres in den Ruhestand getreten.
Dreizehn Jahre lang, nämlich seit dem 1,2.196o war Frau Richterin Hartmann bei dem Amtsgericht Montabaur tätig.
Zuvor hatte sie bei dem Landgericht in Koblenz sowie bei den Amtsgerichten in Altenkirchen und Mainz als Richterin amtiert. Am 1.11,197o war sie zur Oberamtsrichterin und damit zur Stellvertreterin des Aufsichtsrichters des Amtsgerichts in Montabaur befördert worden. Zu ihrer Verabschiedung hatte sich der Präsident des Landgerichts in Koblenz Dr. Anheier in Montabaur eingefunden; in einer Ansprache würdigte er das Wirken von Frau Hartmann als Richter und sprach ihr den Dank der Justizverwaltung aus. Im Rahmen eines Abschiedsempfanges für die Anwälte und Notare des Amtsgerichtsbezirkes Montabaur verabschiedete sich Frau Richterin Hartmann dann von diesen Organen der Rechtspflege, die ihr für das gezeigte Verständnis und die gute Zusammenarbeit dankten. Schließlich folgte im Rahmen eines gemütlichen Beisammenseins am letzten Tage ihres Dienstes der Abschied von den Kollegen und Mitarbeitern des Amtsgerichts Montabaur. Der aufsichtsführende Richter Dr. Rüb zeichnete in seiner Dankadresse an Frau Richterin Hartmann deren beruflichen Werdegang und Lebensweg noch einmal nach. Dabei hob er hervor, man habe Frau Hartmann nicht mit Unrecht als ”Richterin mit Herz” apostrophiert; denn sie habe gar nicht anderes gekonnt als ihr Herz bei ihrem richterlichen Tagewerk mitsprechen zu lassen. Daraus sei auch ihr Engagement für die Schwachen und Hilfsbedürftigen unserer Gesellschaft erwachsen, denen sie ihre Zeit und Kraft nur allzuoft auch über die Stunden des Dienstes hinaus zur Verfügung gestellt habe. Für ihre Mitarbeiter aber sei die von ihr ausstrahlende menschliche Wärme und Herzensgüte immer da und täglich neu zu erfahren gewesen. Dr. Rüb schloß seine Ausführungen mit dem herzlichen Wunsch für einen gesunden und • ungetrübten Ruhestand, damit Frau Hartmann nach Herzenslust ihren Neigungen insbesondere künstlerischer Art nachgehen könne.
ln bewegten Worten bedankte sich Frau Richterin Hartmann bei allen Mitarbeitern für das gute Zusammenwirken an der gemeinsamen Aufgabe und stellte in Aussicht, die Verbindung mit dem Amtsgerich Montabaur auch im Ruhestand nicht ab
reißen zu lassen.
Frau Hartmann wird Montabaur demnächst verlassen und im milden Klima der Kurstadt Wiesbaden ihren Ruhestand verbringen.
Die Verwaltung informiert
Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Montabaur
für das Rechnunsjahr 1973
1 .
1. Einwohnerzahl (Wohnbevölkerung) der Verbandsgemeinde
a) nach der Fortschreibung des Stat. Landesämtes vom 3o.6. 1972 -29.7o9
b) nach der Fortschreibung zum 31.12.1972 (davon mit 1. Wohnsitz: 3o.46o) - 31.454
2. Zahl der verbandsangehörigen Gemeinden - 25
3. Gesamtfläche des Verbandsgemeindegebietes - 15.117 ha
4. Ortsklasse der Stadt Montabaur u. der verbandsangeh- Gemeinden - S
II.
Grundlagen für die Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage Steuerart Steuerkraftzahl DM
Grundsteuer A lo5.495,~
Grundsteuer B 478.28o,~
Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital 2.ol 1.923,-
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2.585.295,--
Schlüsselzuweisungen des RJ.
1972 (75 %) 815.179,—
Gesamtsoll 5.996.172 -
Steuerart
Umlagesatz v.H.
Uml.i.DM
Grundsteuer A
24,341
25.678,-
Grundsteuer B Gewerbesteuer nach Er
24,341
116.418-
trag u.Kapital Gemeindeanteil an der
24,341
489.722 -
Einkommensteuer Schlüsselzuweisungen des
24,341
629.286,-
RJ. 1972 (75 %)
24,341
198.422.-
Gesamtsoll
1. 459.526.-
III.
Höchstbetrag der Kassenkredite DM 492.ooo,- Gesamtbetrag der Darlehen im a.o. Haushalt . / .
Haushaltssatzung d. Verbandsgemeinde Montabaur
Kreis Unterwesterwald? für das Rechnungsjahr 1973 vom 2o.3.1973
Aufgrund des § 17 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 16.7.1968 (GVB1. S. 1 32) Teil B - Verbandsgemeindeordnung - in Verbindung mit §§ 96 ff. Teil A - Gemeindeordnung - wird nach dem Beschluß der Verbandsgemeindevertretung vom 15.2.1973 für das Rechnungjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen.
§ 1
Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Rechnungsjahr 1973 wird im
außerordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf -,- DM
in der Ausgabe auf -,- DM
ordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 2.952.55o DM
in der Ausgabe auf 2.952.55o DM
festgesetzt. 1 I' tiq‘

