Ausgabe 
20.7.1973
Seite
2280
 
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Montabaur - 6 -

II. Nichtöffentliche Sitzung

gez. Bendel, Bürgermeister

KADENBACH

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Gemeinde Kadenbach, Kreis Unterwesterwald, für das Rech­nungsjahr 1973

I.

Aufgrund der §§96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung vom 13.6.1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ ! /

Der Haushaltsplan für das 'Rechnungsjahr 1973 wird im

ordentlichen Haushaltsplan

in der Hinnahme auf 391.111,-DM

in der Ausgabe auf 391.111,-DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf S.ooo,-DM

in der Ausgabe auf 5.ooo,-DM

festgesetzt.

§ 2

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und fortwirtschaftl. Betriebe (A), Hebesatz 22o v.H.

b) für Grundstücke (ß) Hebes. 24o v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 32o v.H.

3. Hundesteuer jährlich

I. Hund DM 36,-, 2. Hund DM 54,-, jed. weitere Hund DM 72,-.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemein­dekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf DM festgesetzt.

In diesem Höchstbetrag sind -,- DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus­gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf -, DM festgesetzt.

§5 '

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Jan. 1973 in Kraft.

II.

Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar vom 2o.7. - 27.7.1973 während der Dienststunden im Dienstzimmer des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Kadenbach, den 5. Juni 1973

L.S. Gemeindeverwaltung Kadenbach

gez. Karbach, Bürgermeister 1

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Ge­nehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:

I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen):

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) Hebes.22o v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 24o v.H.

2. Gewerbesteuer .v.s '

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 32o v.H.

II. Zur Festsetzung des Höchslbetrages der Kassenkredite auf -,- DM

III. F ür den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von DM

Montabaur, den 28. Juni 1973

Landratsamt des Unterwesterwaldkreises j

L.S. Im Aufträge: gez. Wilhelmi

NENTERSHAUSEN Sitzung des Gemeinderates ~

Die nächSteSifzüng des Gemeinderates, findet am 2p. Juli 1973 um 2o.qo Uhr im Jugendheim statt. Hierzu lade ich Sie höf­lich ein. '

Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Hauptsatzung - Form der öffentl. Bekanntmachungen -

2. Beratung u. Beschlußfassung über die Abgrenzung von l orstämtern und Forstrevieren.

II. Nichtöffentliche Sitzung

gez. Perne, Bürgermeister

Zur Person

Anton Hübinger, 2. ehrenamtlicher Verbandsbeigeordneter

Geboren am 17. Mai 1924 in Niederelbert, verheiratet, 5 Kinder. Nach dreijähriger Lehrlingstätigkeit im Bankfach 1942 zur Kriegsmarine einberufen, von 1945 - 1948 franz. Kriegsgefangenschaft; 195o in die Bundeszollverwaltung eingetreten, bis 1961 im Bezirk des Hauptzollamts Prüm/Eifel bei verschiedenen Dienststellen im Grenzaufsichtsdienst einge­setzt; 1962 in den Innendienst überführt, seither beim Haupt­zollamt Koblenz tätig. Mitglied der SPD.

Seit- 1969 im Gemeinderat Niederelbert (Haüpt-und Finanz­ausschuß).