Montabaur - 6 -
II. Nichtöffentliche Sitzung
gez. Bendel, Bürgermeister
KADENBACH
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Gemeinde Kadenbach, Kreis Unterwesterwald, für das Rechnungsjahr 1973
I.
Aufgrund der §§96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung vom 13.6.1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ ! /
Der Haushaltsplan für das 'Rechnungsjahr 1973 wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in der Hinnahme auf 391.111,-DM
in der Ausgabe auf 391.111,-DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf S.ooo,-DM
in der Ausgabe auf 5.ooo,-DM
festgesetzt.
§ 2
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und fortwirtschaftl. Betriebe (A), Hebesatz 22o v.H.
b) für Grundstücke (ß) Hebes. 24o v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 32o v.H.
3. Hundesteuer jährlich
I. Hund DM 36,-, 2. Hund DM 54,-, jed. weitere Hund DM 72,-.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf DM festgesetzt.
In diesem Höchstbetrag sind -,- DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf -,— DM festgesetzt.
§5 '
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Jan. 1973 in Kraft.
II.
Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar vom 2o.7. - 27.7.1973 während der Dienststunden im Dienstzimmer des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Kadenbach, den 5. Juni 1973
L.S. Gemeindeverwaltung Kadenbach ’
gez. Karbach, Bürgermeister 1
III.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:
I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen):
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) Hebes.22o v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 24o v.H.
2. Gewerbesteuer .v.s '
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 32o v.H.
II. Zur Festsetzung des Höchslbetrages der Kassenkredite auf -,- DM
III. F ür den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von DM
Montabaur, den 28. Juni 1973
Landratsamt des Unterwesterwaldkreises j
L.S. Im Aufträge: gez. Wilhelmi
NENTERSHAUSEN Sitzung des Gemeinderates ~
Die nächSteSifzüng des Gemeinderates, findet am 2p. Juli 1973 um 2o.qo Uhr im Jugendheim statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein. ' ‘
Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Hauptsatzung - Form der öffentl. Bekanntmachungen -
2. Beratung u. Beschlußfassung über die Abgrenzung von l orstämtern und Forstrevieren.
II. Nichtöffentliche Sitzung
gez. Perne, Bürgermeister
Zur Person
Anton Hübinger, 2. ehrenamtlicher Verbandsbeigeordneter
Geboren am 17. Mai 1924 in Niederelbert, verheiratet, 5 Kinder. Nach dreijähriger Lehrlingstätigkeit im Bankfach 1942 zur Kriegsmarine einberufen, von 1945 - 1948 franz. Kriegsgefangenschaft; 195o in die Bundeszollverwaltung eingetreten, bis 1961 im Bezirk des Hauptzollamts Prüm/Eifel bei verschiedenen Dienststellen im Grenzaufsichtsdienst eingesetzt; 1962 in den Innendienst überführt, seither beim Hauptzollamt Koblenz tätig. Mitglied der SPD.
Seit- 1969 im Gemeinderat Niederelbert (Haüpt-und Finanzausschuß).

