Amtsblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
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Jahrgang 1
Freitag, den 2o. Juli 1973
Nummer 3/29
Amtl. Bekanntmachungen
Beim Fundamt der Verbandsgemeinde Montabaur
wurden gemeldet:
Tiere
1 brauner Dackel, zugelaufen in Ruppach-Goldhausen, Bo - denerweg 29
1 junger Schäferhund, zugelaufen in Neuhäusel, Römerstr.
1 Schaf, zugelaufen in Heiligenroth, Schlathweg 2 ferner
1 Klappfahrrad, 1 Herrenfahrrad "Herkules”, gefunden in Montabur
1 Fahrrad, gefunden in Niedererbach.
Die Eigentümer werden gebeten, sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabur - Fundamt - zu melden.
Montabur, den lo.7.1973
Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde
Darlehen für Instandsetzung und Modernisierung
von Alwohngebäuden, die vor dem 21.6.1948 als Wohngebäude bestanden haben und bezogen waren.
Aus Mitteln des Haushaltsplanes 1973 hat das Ministerium für Finanzen Rheinland-Pfalz in Mainz mit Erlaß vom 25.6.1973 einen Betrag für Darlehen zur Förderung von Instandsetzung - und Modernisierungsarbeiten an erhaltungswürdigen, vor dem 21.6.1948 bezugsfertig gewordenen Wohngebäuden zur Verfügung gestellt.
Die Mittel sind nur fiür natürliche Personen bestimmt und sollen zur Durchführung notwendigster Instandsetzungsarbeiten an erhaltungswürdigen Wohngebäuden, die vor dem 21. Juni 1948 bezugsfertig geworden sind, verwendet werden. Schönheitsreparaturen dürfen nur insoweit mitgefördert werden, als sie durch die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bedingt sind.
Die Mittel sind nur für den Personenkreis mit einem Einkommen im Sinne des § 25 II. WoBauG bestimmt (Einkommensgrenze):
jährlich
für den Haushaltsvorstand 12.ooo,-DM
für den Ehegatten (sofern kein eigenes
Einkommen von DM 9.ooo,--) 3.ooo,- DM
für einen sonstigen Angehörigen (sofern kein
eigenes Einkommen von 6 . 000 ,-) 3.ooo,- DM
Die Darlehen dürfen
a) bei Einfamilienhäusern 8 . 000 ,- DM
b) bei Zweifamilienhäusern 9. 000 ,- DM
c) bei Mehrfamilienhäusern je Wohnung 3.5oo,- DM nicht übersteigen.
Die Darlehen sind mit 1,5 v.H. jährlich zu verzinsen und innerhalb von 15 Jahren zu tügen. Außerdem ist ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von 1/2 v.H. jährlich und ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 v.H. je aus dem Ursprungsbetrag zu entrichten.
Die gewährten Darlehen sind grundbuchamtlich an bereitester Stelle abzusichern.
Anspruchsberechtigt sind nur die Hauseigentümer, bei denen eine dringende Instandsetzung des Wohnhauses erforderlich ist.
Die Anträge ordnungsgemäß ausgefüllt, müssen bis zum 1 .Sept. 1973 beim Landratsamt Montabaur vorliegen.
Dem Antrag auf Gewährung eines Instandsetzungs- und Modernisierungsdarlehens sind nachstehende Unterlagen beizufügen:
1. Antragsvordruck "Antrag auf Bewilligung eines öffentlichen Baudarlehens” (II a gelb). Dieser Vordruck ist im Schreibwarengeschäft Georg Radke, Montabaur, Kirchstr. 51 und bei der Buchhandlung P. Kaesberger, Montabaur, Bahnhofstr., erhältlich.
2. Ein unbeglaubigter Lageplan oder eine Lageskizze, auf der die Örtlichkeit von der Gemeindeverwaltung zu bestätigen ist.
3. Eine kurze Baubeschreibung, in der der derzeitige Zustand des Wohnhauses geschildert wird.
4. Spezifizierter Kostenvoranschlag von dem jeweiligen Handwerker.
5. Amtliche Nachweise über
a) Fremdmittel, sofern diese vom Kapitalmarkt aufgenommen werden,
b) Bargeld,
c) Arbeit in Selbsthilfe.
6 . Ein beglaubigter Grundbuchauszug nach neuestem Stand.
7. Bei Arbeitnehmern ist durch Vorlage einer Aufrechnungsbescheinigung der Invaliden- oder Angestelltenversicherung das Jahreseinkommen von 19 .. nachzuweisen. Es genügt auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, in der das Bruttojahreseinkommen bestätigt wird.
8 . Bei Rentnern ist das Einkommen durch Vorlage des Rentenbescheides bzw. einer Bescheinigung der Gemeindeverwaltung nachzu weisen.
9. Ein Personenstandsverzeichnis.
Sollten bereits Darlehen von einejn Kreditinstitut aufgenom- men und im Grundbuch in Abteilung III eingetragen sein, so ist eine Erklärung abzugeben, für welchen Zweck diese Darlehen verwendet worden sind. /Landratsamt des Unterwwkr.
Amtlich« Bekanntmachungen von d«n Kommunalverwaltungen. Verantwortlich fOr den Inhaiti Robert Degen.
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