Ausgabe 
13.7.1973
Seite
2263
 
Einzelbild herunterladen

Montabaur - 9 -

Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefah­ren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6.00 Uhr.

gez. Volkmann

Bekanntmachung DAUBACH

Sperrmüllabfuhr

Die nächste Sperrmüllabfuhr in Daubach erfolgt am Montag, dem 23.7.1973, in der bisher üblichen Form.

Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefah­ren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6.00 Uhr.

gez. Volkmann

Bekanntmachung STAHLHOFEN

Sperrmüllabfuhr

Die nächste Sperrmüllabfuhr in Stahlhofen erfolgt am Montag, dem 23.7.1973 in der bisher üblichen Form.

Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefah­ren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6.00 Uhr.

gez. Volkmann

UNTERSHAUSEN

Bekanntmachung

Die nächste Sperrmüllabfuhr in Untershausen erfolgt am Montag dem 23.7.1973, in der bisher üblichen Form.

Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefah­ren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6.00 Uhr.

gez. Volkmann

AHRBACHGEMEINDEN

BODEN

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 27.6.1973

Der Gemeinderat beschließt, die Satzung über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser zu ändern. Die Gebühr für jeden cbm Wasser wird auf 1,00 DM festgesetzt. In diesem Betrag ist die Mehrwertsteuer enthalten. Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1.7.1973 in Kraft.

Gleichzeitig wurde auch die Beitrags-und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den An­schluß an die gemeindliche Abwasseranlage mit Wirkung vom 1.7.1973 geändert. Die Kanalbenutzungsgebühren wurden für den cbm verbrauchten Frischwassers von 0,50 DM auf 0,70 DM angehoben.

HEIUGENR0TH

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 26.6.1973

Der Gemeinderat beschließt die bauliche Fertigstellung von Teil­erschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr für die Breslauer- und Königsberger Straße.Als Zeit­punkt der Fertigstellung wird der 15.6.1973 festgesetzt. Gleich­zeitig werden die Verkehrsflächen als Gemeindestraßen dem öf­fentlichen Verkehr gewidmet.

IL

BUCHFINKENLAND

GACKENBACH

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 8.6.1973

Die Gemeindevertretung Gackenbach beschließt sieh dem ge­meinschaftlichen Kindergarten zusammen mit den Gemeinden Horbach und Hübingen unter der Trägerschaft des Familienfer: riendorfes Hübingen anzuschließen und sich an' den Bäu- und s Personalkosten entsprechend der noch zu regelndeniJCostenauf- teilung zu beteiligen. .'j.Jmic? .

Bekanntmachung .. w -ri :,

Sperrmüllabfuhr .

Die nächste Sperrmüllabfuhr in Gackenbach erfolgt anuFreitag, dem 27.7.1973, in der bisher üblichen Form.

Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefah­ren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll. '

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6.00 Uhr.

gez. Volkmann

Öffentliche Bekanntmachungen

der Gemeinde Gackenbach

Ist die Wasserversorgung unserer Gemeinde noch gesichert?

Trotz der anhaltenden Trockenheit steht in unserer Gemeinde bzw. im Bereich des Wasserzweckverbandes dank einer weitsich­tigen Planung genügend Trink- und Brauchwasser zur Verfügung. Der vor ca. 6 Jahren gebohrte Tiefbrunnen bringt noch ausrei­chend Wasser. Darüber hinaus stehen die alten Quellen der Ge­meinden Gackenbach und Hübingen zur Verfügung. Beide Quel­len bringen täglich noch ca. 60 cbm gutes Wasser. Das ist bei dieser anhaltenden Trockenheit noch eine gute Leistung.

Die Horbacher Quelle ist i.ihrer Ergiebigkeit noch besser und bringt ca. 80 cbm. Leider ist dieses Wasser nicht einwandfrei und müßte in abgekochtem Zustand verwendet werden.

In Versorgungsschwierigkeiten kommen wir nur, wenn unvor­hergesehene Fälle wie Rohrbrüche pp. auftreten. Die verhältnis­mäßig gute Versorgungslage soll uns aber nicht dazu verleiten, mit dem kostbaren Wasser zu hausen. Wenn es möglich ist, wol­len wir Wasser sparen.

Sind unsere Abwassergebühren noch angemessen?

Für die Beseitigung des anfallenden Abwassers hat die Gemeinde vor Jahren eine Zentralkläranlage errichtet. An laufenden Abwas sergebühren werden 0,15 DM je cbm. verbrauchtem Frischwas­ser erhoben. Das jährliche Gebührenaufkommen liegt bei 2.200,00 DM.

Diesem verhältnismäßig geringen Gebührenaufkommen stehen Ausgaben in Höhe von über 4.000,00 DM gegenüber (Wartungs­kosten, Schuldendienst pp.). Aus allgemeinen Deckungsmitteln (Steuern usw.) müssen also rd. 1.800,00 DM für die Kläranlage aufgebracht werden.Das ist nach den bestehenden Bestimmun­gen unzulässig und auch gegenüber den Grundstückseigentümern der Ortsteile, die nicht an die Kläranlage angeschlossen sind, ungerecht. Da ausserdem Hausgrundstücke aus Nachbargemein­den an diese Kläranlage angeschlossen sind, ist es richtig, wenn kostendeckende Gebühren für diese Einrichtung erhoben wer­den.

Die Aufsichtsbehörden verlangen für die gemeindlichen Ein­richtungen Gebühren in kostendeckender Höhe und halten