Montabaur - 9 -
Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.
Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6.00 Uhr.
gez. Volkmann
Bekanntmachung DAUBACH
Sperrmüllabfuhr
Die nächste Sperrmüllabfuhr in Daubach erfolgt am Montag, dem 23.7.1973, in der bisher üblichen Form.
Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.
Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6.00 Uhr.
gez. Volkmann
Bekanntmachung STAHLHOFEN
Sperrmüllabfuhr
Die nächste Sperrmüllabfuhr in Stahlhofen erfolgt am Montag, dem 23.7.1973 in der bisher üblichen Form.
Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.
Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6.00 Uhr.
gez. Volkmann
UNTERSHAUSEN
Bekanntmachung
Die nächste Sperrmüllabfuhr in Untershausen erfolgt am Montag dem 23.7.1973, in der bisher üblichen Form.
Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.
Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6.00 Uhr.
gez. Volkmann
AHRBACHGEMEINDEN
BODEN
Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 27.6.1973
Der Gemeinderat beschließt, die Satzung über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser zu ändern. Die Gebühr für jeden cbm Wasser wird auf 1,00 DM festgesetzt. In diesem Betrag ist die Mehrwertsteuer enthalten. Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1.7.1973 in Kraft.
Gleichzeitig wurde auch die Beitrags-und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die gemeindliche Abwasseranlage mit Wirkung vom 1.7.1973 geändert. Die Kanalbenutzungsgebühren wurden für den cbm verbrauchten Frischwassers von 0,50 DM auf 0,70 DM angehoben.
HEIUGENR0TH
Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 26.6.1973
Der Gemeinderat beschließt die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr für die Breslauer- und Königsberger Straße.Als Zeitpunkt der Fertigstellung wird der 15.6.1973 festgesetzt. Gleichzeitig werden die Verkehrsflächen als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
IL
BUCHFINKENLAND
GACKENBACH
Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 8.6.1973
Die Gemeindevertretung Gackenbach beschließt sieh dem gemeinschaftlichen Kindergarten zusammen mit den Gemeinden Horbach und Hübingen unter der Trägerschaft des Familienfer: riendorfes Hübingen anzuschließen und sich an' den Bäu- und s Personalkosten entsprechend der noch zu regelndeniJCostenauf- teilung zu beteiligen. .'j.Jmic? .
Bekanntmachung .. w • -ri :•••,
Sperrmüllabfuhr .
Die nächste Sperrmüllabfuhr in Gackenbach erfolgt anuFreitag, dem 27.7.1973, in der bisher üblichen Form.
Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll. '
Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6.00 Uhr.
gez. Volkmann
Öffentliche Bekanntmachungen
der Gemeinde Gackenbach
Ist die Wasserversorgung unserer Gemeinde noch gesichert?
Trotz der anhaltenden Trockenheit steht in unserer Gemeinde bzw. im Bereich des Wasserzweckverbandes dank einer weitsichtigen Planung genügend Trink- und Brauchwasser zur Verfügung. Der vor ca. 6 Jahren gebohrte Tiefbrunnen bringt noch ausreichend Wasser. Darüber hinaus stehen die alten Quellen der Gemeinden Gackenbach und Hübingen zur Verfügung. Beide Quellen bringen täglich noch ca. 60 cbm gutes Wasser. Das ist bei dieser anhaltenden Trockenheit noch eine gute Leistung.
Die Horbacher Quelle ist i.ihrer Ergiebigkeit noch besser und bringt ca. 80 cbm. Leider ist dieses Wasser nicht einwandfrei und müßte in abgekochtem Zustand verwendet werden.
In Versorgungsschwierigkeiten kommen wir nur, wenn unvorhergesehene Fälle wie Rohrbrüche pp. auftreten. Die verhältnismäßig gute Versorgungslage soll uns aber nicht dazu verleiten, mit dem kostbaren Wasser zu hausen. Wenn es möglich ist, wollen wir Wasser sparen.
Sind unsere Abwassergebühren noch angemessen?
Für die Beseitigung des anfallenden Abwassers hat die Gemeinde vor Jahren eine Zentralkläranlage errichtet. An laufenden Abwas sergebühren werden 0,15 DM je cbm. verbrauchtem Frischwasser erhoben. Das jährliche Gebührenaufkommen liegt bei 2.200,00 DM.
Diesem verhältnismäßig geringen Gebührenaufkommen stehen Ausgaben in Höhe von über 4.000,00 DM gegenüber (Wartungskosten, Schuldendienst pp.). Aus allgemeinen Deckungsmitteln (Steuern usw.) müssen also rd. 1.800,00 DM für die Kläranlage aufgebracht werden.Das ist nach den bestehenden Bestimmungen unzulässig und auch gegenüber den Grundstückseigentümern der Ortsteile, die nicht an die Kläranlage angeschlossen sind, ungerecht. Da ausserdem Hausgrundstücke aus Nachbargemeinden an diese Kläranlage angeschlossen sind, ist es richtig, wenn kostendeckende Gebühren für diese Einrichtung erhoben werden.
Die Aufsichtsbehörden verlangen für die gemeindlichen Einrichtungen Gebühren in kostendeckender Höhe und halten

