Ausgabe 
13.7.1973
Seite
2258
 
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Montabaur -4- gende Grundstücke:

Hauptstraße 35 bis 37, Hauptstraße 44 bis 6 o, Korngasse 1. Eine entsprechende Kontrolle wird nach Ablauf der o.g.

Frist von dem Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur in Verbindung mit der Gemeinde Großholbach durchgeführt. In das Abwassernetz dürfen nach § 4 der vorgenannten Sat­zung nicht einge'eitet werden:

a) Stoffe, welche die Leitung verstopfen können, z.B. Schutt, Sand, Asche, Kehricht, Lumpen, Dung, Schlacht-und Küchen­abfälle und andere f este Stoffe,

b) feuergefährliche, zerknallfähige oder andere Stoffe, welche das Abwassernetz oder die darin Arbeitenden gefährden können (z.B. Benzin, Benzol, Karbid u.a.m.),

c) schädliche oder giftige Abwässer, insbesondere solche, welche schädliche Ausdünstungen oder üble Gerüche verbrei­ten oder die Baustoffe der Abwasserleitungen angreifen oder den Betrieb der Entwässerung,und die Reinigung oder Ver­wertung der Abwässer stören oder erschweren können,

d) Abwässer aus Ställen und Dunggruben,

e) Abwässer, die wärmer als 33° C sind,

f) pflanzen- oder bodenschädliche Abwässer.

Sollten hierzu noch Unklarheiten bestehen, steht Ihnen das Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur zwecks Aufklä­rung zur Verfügung.

Zuwiderhandlungen gegen Gebote und Verbote der vorge­nannten Satzung können mit Geldbuße bis zu DM 1 .ooo,-- ge­ahndet werden.

Gemeinde Großholbach gez. Metternich, Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung HEILBERSCHEID

der Gemeinde Heilberscheid, Kreis Unterwesterwald, für das Rechnungsjahr 1973

I. Aufgrund der §§96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinl.- Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung vom 29. Mai 1973 für das Rechnungsjahr 1973 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1973 wird im

ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 189.329,-DM

in der Ausgabe auf 189.329,-DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 1 6 . 000 ,- DM

in der Ausgabe auf 1 6 . 000 ,- DM festgesetzt.

§ 2

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- u. forstwirtschaftl. Betriebe (A), Hebes. 22o v.H.

b) für Grundstücke (B), Hebesatz 24o v.H.

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und -kapital, Hebesatz 32o v.H.

3. Hundesteuer jährlich

1. Hund DM 36,-, 2. Hund DM 54,-, jeder weitere Hund DM 72,-.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemein­dekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf DM 1 0 . 000 ,-festgesetzt.

In diesem Höchstbetrag sind -,- DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus­

gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf DM 8.72o,- festgesetzt.

Er soll nach dem Haushaltsplan für folgenden Zweck verwen­det werden:

Ausbau der Ortskanalisation.

§5

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Jan. 1973 in Kraft.

II. Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs^ 3 GO eine Woche lang und zwar v. 16.7. - 23.7.1973 während der Dienststunden montags - freitags täglich von I 8.00 - 21.00 Uhr im Dienstzim­mer des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Heilberscheid, den 29.5.1973

L.S. Gemeindeverwaltung Heilberscheid gez. Bendel, Bürgermeister

III. Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rech­nungsjahr 1973 wird hiermit erteilt:

I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer

a) f. land- u. forstwirtschaftl. Betriebe (A) Hebesatz 22o v.H,

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 24o v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und - kapital, Hebesatz 32o v.H.

II. Zur Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite auf DM 1 0 . 000 ,.

III. Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von DM 8.72o,-.

Die Genehmigung zu III gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur rechtswirksamen Aufnahme der einzelnen Darlehen gern.

§ 91 GO.

543 Montabaur, den 25. Juni 1973 Landratsamt des Unterwesterwaldkreises L.S. Im Aufträge: gez. Wilhelm.'

Sitzung des Gemeinderates HEILIGENROTH

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, den 17.7.1973 im Sitzungsraum der Gemeinde statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.

Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung

1. Nachtragsplan über die Aufforstung von Ödlandparzellen

2. Stellungnahme bzw. Zustimmung zu der Neugliederung u. Abgrenzung der Forstämter u. Forstreviere

3. Beschluß über einen Nachlaß der Fa. Koch KG für den Ka­nal in der Neustr.

4. Beratung u. Ausschreibung Straßenbauarbeiten (Deckschicht) in der Winkelgasse, Brunnenstr., Mittelstr., Neustr.

II. Nichtöffentliche Sitzung

gez. Manns, Bürgermeister Gemeindeverwaltung Heiligenroth

Sitzung des Gemeinderates NIEDERERBACH

Betr.: Gemeinde Niedererbach

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 2o. Juli 1973 im Sitzungssaal statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein. Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung

1. Verlesung des letzten Protokolls

2. Gestattungsvertrag der Kath. Kirchengemeinde Eschborn auf Aufstellung eines Pavillons auf der Parzelle 9/9 in Flur 14

3. Aufnahme von langfristigen Darlehen

4. Vertrag zwischen der Gemeinde Niedererbach u. Frau Gerda Hagn

5. Abgrenzung von Forstämtern u. Forstrevieren

6 . Verunreinigung des Sandbachs und des Erbachs durch fremde Abwässer