Montabaur - 3 -
| Einwohnerzahl
i d.er Vtrbandsgemeindeverwaltung Montabaur Stand vom 1. Januar 1973
^ Gemeinde
I. Wohnsitz
II. Wohns.
Einwohnerz,
Montabaur
lo.681
872
11. 553
Boden
441
--
441
Daubach
269
2
271
Eitelborn
1.962
1
1. 963
Gackenbach
372
37
4o9
^Girod
997
--
997
, Görgeshausen
61o
__
61o
Großholbach
6o9
--
6o9
Heilberscheid
437
--
437
Heiligenroth
1.128
3
1.131
Holler
816
2
818
Horbach
461
--
461
; Hibingen
352
--
352
. Kadenbach
937
--
937
Nentershausen
1.575
8
1.583
Neuhäusel
1.568
--
1.568
Niederelbert
1.524
lo
1. 534
Niedererbach
763
3
766
Nomborn
51o
2
512
Oberelbert
827
19
846
Ruppach-Goldhausen
1.117
--
1.117
Simmern
1.021
9
1. o3o
Stahlhofen
48o
--
48o
-i U ntershausen
324
9
333
Welschneudorf
679
17
696
3o.46o
994
31. 454
Verbandsgemeindeverwaltung unterwegs!
Anfang Januar 1973 wurde bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eine Aktion gestartet, deren Ziel es ist, nähere Kontakte zwischen Verbandsgemeindeverwaltung einerseits und Bürgermeistern und Bürgern der verbandsangehörigen Gemeinden andererseits aufzunehmen.
' Verbandsbürgermeister Mangels, der 1. Beigeordnete Reusch und die fünf Abteilungsleiter von der Verwaltung werden in dem Zeitraum von Januar bis April 1973 allen verbandsangehörigen Gemeinden einen Besuch abstatten, um sich gewissermaßen "vor Ort" Uber die Verhältnisse in den Gemeinden, über die Sorgen und Probleme der Bürgermeister und Ratsmitglieder zu informieren.
Die Ortsbesuche beginnen mit einer Ortsbesichtigung, bei der alle interessierenden Objekte Berücksichtigung finden, .wie etwa: Gemeindehaus, Schule, Kindergarten, Kinderspielplätze, Wasserversorgung, Kläranlage, Friedhof, Sportanlagen, Straßenbau, Neubaugebiete, Anlagen usw. , usw.
Am Abend wird dann eine Sitzung des Gemeinderates besucht, nachdem über die durchgeführte Ortsbesichtigung diskutiert wurde.
Auch die Bürger der Gemeinden sollen zu ihrem Wort kommen. In einer an die Gemeinderatssitzung anschließen- ’ den Bürgerversammlung stehen die Vertreter der Ve’r- bandsgemeindeverwaltung jedem interessierten Bürger zu Auskünften jeglicher Art zur Verfügung.
Die Verbandsgemeindeverwaltung verspricht sich von diesen Ortsbesuchen, die bisher sehr interessant und aufschlußreich waren, einigen Erfolg in dem Bemühen um die Lösung der beiderseitigen Probleme und Schwierigkeiten und im Interesse einer guten Zusammenarbeit mit den Gemeinden.
Hochachtungsvoll
i. V. gez. Reusch, 1. Verbandsbeig.
A
Liebe, die von wenn sie gibt.
Herzen liebt, ist am reichsten, - Geibel -
SONSTIGE MITTEILUNGEN
_„Jl. . . _
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet "Große Albert- höhe III" in der Gemarkung Montabaur ist am 16.1. 1973 mit Ausnahme der Ordnungsnummern 18, 23, 25 und 27 unanfechtbar geworden.
Für die Ordnungsnummern 18 und 23 ist die Unanfechtbarkeit am 18.1.1973 eingetreten.
Von der Unanfechtbarkeit ausgeschlossen bleibt die Ordnungsnummer 27 sowie das Flurstück 317, Flur 51, Ordnungsnummer 25.
Gemäß § 72 BBauG wird mit dieser Bekanntmachung der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen am 27. Januar 1973 in Kraft.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteiiten Grundstücke ein.
Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir, dies bis zum 1. Februar 1973 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) anzuzeigen, damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird vom Umlegungsausschuß bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. 11 des beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. 11 des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zum 26.1.1973 dem Umlegungsausschuß gegenüber nachweist, daß die Leistungen bei der Stadt Montabaur getilgt sind oder Vereinbarungen Uber die Tilgung getroffen wurden.
Montabaur, den 22. Januar 1973
Stadtverwaltung Montabaur
- Umlegungsausschuß -
gez. Unterschrift, Vors. d. Umlegungsaussch.
Bekanntmachung
des Finanzamtes Montabaur über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung
Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung gern.
§ 12 des Bodenschätzungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. io5o) - der Gemeinde Holler werden in der Zeit vom 22. 1. bis 21. 2.1973 in den Diensträumen des Finanzamtes Montabaur, in Montabaur,
Zimmer 12, während der Dienststunden von 8. oo - 12. 3o Uhr offengelegt.
Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungsbücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung- Nachschätzung - niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.
Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Grundbuch- oder Katasterauszüge bezw. Abfindungsnachweise mitzubringen.
Rechts behelfs belehrung 1
Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke die Beschwerde zu.

