Ausgabe 
26.1.1973
Seite
2008
 
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Montabaur - 3 -

| Einwohnerzahl

i d.er Vtrbandsgemeindeverwaltung Montabaur Stand vom 1. Januar 1973

^ Gemeinde

I. Wohnsitz

II. Wohns.

Einwohnerz,

Montabaur

lo.681

872

11. 553

Boden

441

--

441

Daubach

269

2

271

Eitelborn

1.962

1

1. 963

Gackenbach

372

37

4o9

^Girod

997

--

997

, Görgeshausen

61o

__

61o

Großholbach

6o9

--

6o9

Heilberscheid

437

--

437

Heiligenroth

1.128

3

1.131

Holler

816

2

818

Horbach

461

--

461

; Hibingen

352

--

352

. Kadenbach

937

--

937

Nentershausen

1.575

8

1.583

Neuhäusel

1.568

--

1.568

Niederelbert

1.524

lo

1. 534

Niedererbach

763

3

766

Nomborn

51o

2

512

Oberelbert

827

19

846

Ruppach-Goldhausen

1.117

--

1.117

Simmern

1.021

9

1. o3o

Stahlhofen

48o

--

48o

-i U ntershausen

324

9

333

Welschneudorf

679

17

696

3o.46o

994

31. 454

Verbandsgemeindeverwaltung unterwegs!

Anfang Januar 1973 wurde bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur eine Aktion gestartet, deren Ziel es ist, nähere Kontakte zwischen Verbandsgemeindeverwaltung einerseits und Bürgermeistern und Bürgern der verbandsange­hörigen Gemeinden andererseits aufzunehmen.

' Verbandsbürgermeister Mangels, der 1. Beigeordnete Reusch und die fünf Abteilungsleiter von der Verwaltung werden in dem Zeitraum von Januar bis April 1973 allen verbandsangehörigen Gemeinden einen Besuch abstatten, um sich gewissermaßen "vor Ort" Uber die Verhältnisse in den Gemeinden, über die Sorgen und Probleme der Bürgermeister und Ratsmitglieder zu informieren.

Die Ortsbesuche beginnen mit einer Ortsbesichtigung, bei der alle interessierenden Objekte Berücksichtigung finden, .wie etwa: Gemeindehaus, Schule, Kindergarten, Kinder­spielplätze, Wasserversorgung, Kläranlage, Friedhof, Sport­anlagen, Straßenbau, Neubaugebiete, Anlagen usw. , usw.

Am Abend wird dann eine Sitzung des Gemeinderates be­sucht, nachdem über die durchgeführte Ortsbesichtigung diskutiert wurde.

Auch die Bürger der Gemeinden sollen zu ihrem Wort kommen. In einer an die Gemeinderatssitzung anschließen- den Bürgerversammlung stehen die Vertreter der Ver- bandsgemeindeverwaltung jedem interessierten Bürger zu Auskünften jeglicher Art zur Verfügung.

Die Verbandsgemeindeverwaltung verspricht sich von diesen Ortsbesuchen, die bisher sehr interessant und aufschlußreich waren, einigen Erfolg in dem Bemühen um die Lösung der beiderseitigen Probleme und Schwie­rigkeiten und im Interesse einer guten Zusammenarbeit mit den Gemeinden.

Hochachtungsvoll

i. V. gez. Reusch, 1. Verbandsbeig.

A

Liebe, die von wenn sie gibt.

Herzen liebt, ist am reichsten, - Geibel -

SONSTIGE MITTEILUNGEN

_Jl. . . _

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet "Große Albert- höhe III" in der Gemarkung Montabaur ist am 16.1. 1973 mit Ausnahme der Ordnungsnummern 18, 23, 25 und 27 un­anfechtbar geworden.

Für die Ordnungsnummern 18 und 23 ist die Unanfecht­barkeit am 18.1.1973 eingetreten.

Von der Unanfechtbarkeit ausgeschlossen bleibt die Ord­nungsnummer 27 sowie das Flurstück 317, Flur 51, Ord­nungsnummer 25.

Gemäß § 72 BBauG wird mit dieser Bekanntmachung der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vor­gesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist tre­ten die rechtlichen Wirkungen am 27. Januar 1973 in Kraft.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteiiten Grund­stücke ein.

Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteil­ten Baugrundstücke wünscht, bitten wir, dies bis zum 1. Februar 1973 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur (Bauamt) anzuzeigen, damit in einem noch festzu­legenden Termin die örtliche Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschafts­katasters wird vom Umlegungsausschuß bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. 11 des beschreibenden Teiles zum Umlegungs­plan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umle­gungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Lei­stungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.

Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. 11 des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungs­pflichtige bis zum 26.1.1973 dem Umlegungsausschuß gegenüber nachweist, daß die Leistungen bei der Stadt Montabaur getilgt sind oder Vereinbarungen Uber die Til­gung getroffen wurden.

Montabaur, den 22. Januar 1973

Stadtverwaltung Montabaur

- Umlegungsausschuß -

gez. Unterschrift, Vors. d. Umlegungsaussch.

Bekanntmachung

des Finanzamtes Montabaur über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung

Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung gern.

§ 12 des Bodenschätzungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. io5o) - der Gemeinde Holler werden in der Zeit vom 22. 1. bis 21. 2.1973 in den Dienst­räumen des Finanzamtes Montabaur, in Montabaur,

Zimmer 12, während der Dienststunden von 8. oo - 12. 3o Uhr offengelegt.

Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungsbücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung- Nachschätzung - niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.

Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Grundbuch- oder Katasterauszüge bezw. Abfindungs­nachweise mitzubringen.

Rechts behelfs belehrung 1

Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke die Beschwerde zu.