Ausgabe 
26.1.1973
Seite
2007
 
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RUND L'M MONT A BAI R erscheint freitags jeder Woche.

Herausgeber: Druck und Verlag, Linus Wittich ' . .

54,11'Weitersburg, .Hauptstr. ,9, Tel. :'o2622 - 4o55./5ß.. v

Postanschrift; 5'413 Bertdorf, Postfach 12o5l - ..

Verantwortlich für den Inhalt:

GERHARD WOLF, 5411 Alsbach, Hauptstr. 38. Redaktioasschluß; dienstags 17. oo Uhr. Anzeigen-Annahmeschluß: dienstags 8. oo Uhr beim Verlag.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

VERBANDSGEMEINDE

Zahlung von Steuern und Abgaben

Mit Wirkung vom 1. 1,1973 hat die Verbandsgemeindever- waltung die Steuern und Abgaben für alle verbandsange­hörigen Gemeinden zu erheben.

Die Erhebung der Steuern und Abgaben erfolgt im Namen und Auftrag der Gemeinden. Das bedeutet, daß die Höhe der Steuern und Hebesätze wie bisher von den Gemeinden festgesetzt werden und ihnen die Einnahmen in voller Ilölie zufließen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung ist zur Zeit damit be­schäftigt, die Namen und Anschriften der Abgabenpflich­tigen mit ihren Steuerdaten von den Gemeinden zu über­nehmen und in den Computer einzugeben. Sie werden ver­stehen, daß dies bei etwa 21. ooo Steuer- und Abgaben­pflichtigen eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.

Wir möchten Sie daher bitten, Steuern und Abgaben für das RJ. 1973 erst zu leisten, wenn Sie einen Steuer- und AbgabenbeScheiU erhalten haben.

Jeder Abgabenpflichtige wird eine Hebe-Nummer erhalten, unter der künftig Einzahlungen und Überweisungen vor­zunehmen sind, damit Fehlbuchungen und Verwechslungen vermieden werden. Bis zur Zustellung des neuen Steuer- und Abgabenbescheides bitten wir von der Überweisung von Steuern und Abgaben abzusehen.

Wir dürfen uns für Ihr Verständnis bedanken. Für Rückfra­gen und Auskünfte steht Ihnen jederzeit die Steuerabtei­lung - Herren Becker und Jung - zur Verfügung.

543 Montabaur, den 16. Januar 1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur i. V. gez. Reusch (1. Verbandsbeigeordneter)

Amtliche Bekanntmachung

Bctr. : S CHLIESSUNG DES HALLENBADES MONTABAUR

Das Hallenbad der Stadt Montabaur muß wegen des z. Zt. noch andauernden Wassermangels bis auf Widerruf ge­schlossen bleiben.

543 Montabaur, den 16.1.1973

Verbandsgemeindeverwaltung Im Namen der Stadt Montabaur 1 Mangels, Verbandsbürgermeister

Brennholzverkauf 1973

Interessenten für Budienbrennholz werden gebeten, ihren Bedart bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 25, anzugeben. Eine öffentliche Versteigerung findet auch in diesem Jahr nicht statt.

Das Holz kommt zum Verkauf aus dem Stadtwald, Ab­teilungen 1 + 2 (Heckenrödchen) und Stadtteil Horressen,

A bteilungen 3 + 4.

Ebenso kommt Birken-, und Kaminholz zum Verkauf.

Stadtverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Betr. : Vollzug des Bundes-Seuchengesetzes (BSG)

- vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. lol2);

hier: Wiederholungsuntersuchungen gemäß § 18 -A bs. 2 BSG

Das Ministerium des Innern hat durch Anordnung vom 21.

Juli 1971 (MBI. Sp. 657) aufgrund des § 18 Abs. 2 Satz 1 des Bundes-Seuchengesetzes vom 18. Juli 1961 verfügt, daß Personen, die

a) in Molkereien, Rahmstationen und Sammelstellen mit der Behandlung und Bearbeitung der Milch, mit der Her­stellung, dem Ausformen und Abpacken von Butter und Käse und anderen Milcherzeugnissen sowie in Betrieben des Milch- und Lebensmittelhandels mit dem Inver­kehrbringen von Milch oder von Milcherzeugnissen in loser Form,

b) mit der gewerbsmäßigen Herstellung oder Behandlung von Speiseeis oder mit dem Inverkehrbringen von Speiseeis in loser Form,

c) mit der gewerbsmäßigen Gewinnung, Be- oder Verar­beitung von Fleisch- oder Fleischerzeugnissen oder mit dem Inverkehrbringen dieser Lebensmittel in loser Form.

d) in Kuchen von Gaststätten, Speisewirtschaften, Beher­bergungsbetrieben, Kantinen, Krankenhäusern oder sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung mit der Zubereitung von Speisen oder Getränken,

e) in Wasserversorgungsanlagen mit der Gewinnung, Auf­bereitung oder Verteilung von Trinkwasser

beschäftigt werden oder eine solche Tätigkeit ausüben, in Wiederholungsuntersuchungen darauf zu überprüfen sind, ob Hinderungsgründe nach § 17 BSeuchG vorliegen. Die Wie­derholungsuntersuchungen sind für die unter a) und b) enannten Personenkreise in jedem Kalenderjahr 1s zu dessen Ablauf und für die übrigen Personen (Buch­staben c) bis e) in jedem zweiten Kalenderjahr, bis zu dessen Ablauf durchzuführen.

Die betreffenden Personen können sich den Wiederholungs­untersuchungen entweder beim Gesundheitsamt oder bei einem vom Ministerium des Innern hierzu zugelassenen Arzt unterziehen.

Lassen sie eine Wiederholungsuntersuchung nicht vornehmen, so dürfen sie ihre Tätigkeit nicht weiter ausüben (§ 18 Abs.

2 Satz 2 BSeuchG). . ' . ,

Wer sich der Wiederholungsuntersuchung' beim Gesundheitsamt in Montabaur, Tiergar­tenstraße 3, unterziehen möchte, hat hierzu im Jahre 197 3 jeden Dienstag von 8. oo - ll.oo Uhr und von 14. oo - ,16. oo Uhr die Ge­legenheit.

Die Untersuchung der in Frage kommenden Personen sind in der Zahl sehr zurückgegangen. Insbesondere wurde festgestellt, daß die Betreuer (Wasserwärter) der Wasser­versorgungsanlagen zum Teil nicht untersucht wurden.

Wer gegen die Bestimmungen des Bundes-Seuchengesetzes verstößt, kann mit einer Geldbuße bis zu DM 5.ooo. -- belegt werden.

Montabaur, den 19. Januar 1973

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Verbandsbürgermeister

Mütterberatung!

Am Dienstag, dem 6. 2.1973, um 14.oo Uhr, findet in Montabaur, Gesundheitsamt, Tiergartenstr. 3, Mütterberatung statt.

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