Ausgabe 
26.1.1973
Seite
2009
 
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Montabaur - 4 -

Die Beictiwerde ist ln der Zeit bis zum Ablauf des 21. 3. 1913 beim vorbezelchneten Finanzamt schriftlich in zwei­facher Ausfertigung einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Bei der Einlegung der Beschwerde soll die Entscheidung bezeichnet werden gegen die sich die Beschwerde richiet Es soll angegeben werden, inwieweit die Entscheidung angefochten und ihre Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden.

Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Beschwer­de werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unan­fechtbar, soweit nicht Beschwerde eingelegt ist.

Der Vorsteher des Finanzamts gez. Unterschrift

Bekanntmachung

des Oberversicherungsamtes für Rheinland-Pfalz

bei der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz in Mainz -

(auszugsweise Abschrift)

über die Neufestsetzung der Ortslöhne ab 1. Januar 1973

1 .

Auf Grund der §§ 149 ff RVO in Verbindung mit der Vier­ten Verordnung über die Festsetzung der Ortslöhne in der Sozialversicherung vom 21. November 1972 (BGBl. I S. 2149) werden ine Ortslöhne wie folgt festgesetzt:

A. pp.

B. f ür die Bezirke der übrigen Versicherungsämter:

a) für männliche Versicherte im Altei. von

21 Jahren und darüber 24. 9o

16 bis unter 21 Jahren 21.2o

14 bis unter 16 Jahren 16.2o

unter 14 Jahren 12. 5o

DM

DM

DM

DM

b) für weibliche Versicherte im Alter von

21 Jahren und darüber 21. 6o

Ui ols unter 21 Jahren 18.4o

14 bis unter 16 Jahren 14. Io

unter 14 Jahren lo. 8o

DM

DM

DM

DM

11 .

Diese Neutestsetzung gilt mit Wirkung vom 1. Januar 1973. Die mit Bekanntmachung vom 9. Dezember 197o (Staatsanzeiger Nr. ho vom 21.12.197o) ab 1. Januar 1971 lestgesetzten Ortslöhne gelten nur noch bis 31. Dezember 1972.

Mainz, den 19. Dezember 1972

Oberversicherungsamt für Rheinland-Pfalz bei der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz gez. Rahner

Unsere Dörfer sind schöner geworden!

Landrat Dr. Heinen ehrte die schönsten Dörfer im Kreis.

Gerade diese "Grüne Charta von der Mainau" habe vielleicht Bestrebungen mit ausgelöst, nach denen eine gesetzliche Hilfe für die Reinhaltung unserer Landschaft geschaffen wurde. Er denke dabei insbesondere an die Be­stimmungen über die Abfallbeseitigung. Wer die Ent­wicklung unserer Dörfer in den letzten Jahren beobachtet hat, fuhr Landrat Dr. Heinen fort, wird erkennen, daß gerade der Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden wesentlich mit dazu beigetragen hat, das dörfliche Le­ben positiv zu wandeln. Im Rahmen der vielseitigen Be­mühungen um die Dorferneuerung habe sich der Wettbe­werb zu einer erfolgreichen Maßnahme entwickelt. Ge­rade hier habe der Lebenswille der Bürger die Initiative ergriffen und die Neuordnung des Dorfes aus eigener Kraft begonnen und zum Teil bereits zur vollsten Zufrieden' heit gelöst. Vielfach sei auch der Wettbewerb Anlaß ge­wesen, Bauleitpläne, Landschafts- und Grünordnungspläne aufzustellen, Höfe auszusiedeln und die Flurbereinigung einzuleiten. Jede Gemeinde müsse aber noch mehr als bisher unter Beachtung der Ziele einer übergeordneten Raumordnung und Landesplanung klare Vorstellungen Uber ihre künftige Entwicklung erarbeiten. Dabei sei im besondere festzustellen, welche kommunalen Aufgaber überörtlich mit den Nachbargemeinden erfüllt werden könnten.

Welche Resonanz die Aktion "Unser Dorf soll schöner wer­den" auch heute noch bei unseren Gemeinden findet, fuhr Landrat Dr. Heinen weiter fort, zeigt die Beteiligung von insgesamt 41 Gemeinden beim diesjährigen Kreiswettbe­werb. Von diesen Gemeinden starteten 13 in der Sonder­klasse und 28 in der Hauptklasse. In der Sonderklasse be­legten Bladernheim, Horressen und Horbach und in der Hauptklasse Kadenbach, Simmern und Daubach die vorde­ren Plätze. Landrat Dr. Heinen bezeichnete die Ehrung dieser sechs Gemeinden als einen Sieg auf der ganzen Linie für die Verbandsgemeinde Montabaur. Nicht zuletzt die Stadt Montabaur könne froh sein, daß die bisher selbständigen Gemeinden Bladernheim und Horressen in das Gebiet der Stadt Montabaur eingegliedert wurden.

Die eigentliche Siegerehrung begann Landrat Dr. Heinen damit, daß er den ehemaligen Bürgermeister der Gemein­de Bladernheim, Herrn Kaiser, zur Bühne bat und ihm zur schönsten Gemeinde des Wettbewers 1972 herzlich gratulier­te. Neben der Überreichung einer Ehrenurkunde erhielt Herr Kaiser das in diesem Jahr letztmals verliehene kunst­voll geschnitzte Holzschild mit der Aufschrift "Schönstes Dorf 1972". Auch für die Herren Bürgermeister der nächst- plazierten Gemeinden fand Landrat Dr. Heinen anerkennen­de Worte. Die Herren Bürgermeister Merz von Horressen und Wilhelmi von Horbach erhielten Ehrenurkunden.

Für den Sieger in der Hauptklasse nahm Bürgermeister Karbach für die Gemeinde Kadenbach die Glückwünsche des Landrates entgegen. Auch hier galt ein besonderer Dani der gesamten Bevölkerung der Gemeinde und nicht zu­letzt dem örtlichen Verkehrsverein. Die Herren Bürger­meister Schneider (Simmern) und Frink (Daubach) er­hielten aus der Hand des Landrats für ihre erfolgreiche Plazierung eine Ehrenurkunde.

Am 19. Januar d.J. wurden die Siegergemeinden im Kreiswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" des Jahres 1972 anläßlich eines festlichen Abends im Kol­pinghaus in Montabaur geehrt. Zur musikalischen Um­rahmung der Feierstunde trugen der Musikverein Simmern, das Mandolinenorchester "Wanderlust" Hor­ressen und der Männergesangverein Meldessohn-Bartholdy Montabaur, bei.

"Unser Dorf soll schöner werden! Auf diese Aktion möchte ich heute bei der Siegerehrung gleichsam als Antwort geben: Unsere Dörfer sind schöner geworden!" Das stellte unmißverständlich Landrat Dr. Heinen fest, als er den Siegern des diesjährigen Wettbewerbs zu ihrem Erfolg gratulierte. Landrat Dr. Heinen, der zunächst auf einige Grundsätze der seit nunmehr 11 Jahren in Rheinland-Pfalz durchgeführten Aktion "Unser Dorf soll schöner werden"

kurz einging, bezeichnete die "Grüne Charta von der Mainau", deren oberster Grundsatz es ist, das Leben auf dem Lande lebenswert zu gestalten, als die"Wiege der A ktion".

DANK AUCH AN DIE KOMMISSION

Ein besonderer Dank des Landrats galt den Mitgliedern der Kreisbewertungskommission, die eine schwierige Aufgabe zu lösen hatte. So wie von Jahr zu Jahr das Angebot in Quantität und Qualität größer geworden sei, so sei auch für die Bewertungskommission die Plazierung schwieriger geworden. Darum sei es hoch anzuerkennen, meinte Dr. Heinen, daß sie es sich bei ihrer Entscheidung nicht leicht gemacht habe und eine gerechte Auswahl traf.

Als äußeres Zeichen des Dankes überreichte Landrat Dr. Heinen jedem Kommissionsmitglied einen grau-blauen Krug mit dem Kreiswappen.

Als Vorsitzender der diesjährigen Bewertungskommission meinte Oberregierungsrat Balmes: "Es ist schon eine Bürde, in nur 6 Tagen 41 Gemeinden zu besichtigen und eine gerechte Plazierung vorzunehmen. Die Kommission wolle aber nicht nur beurteilen, sondern sie habe sich auch zur Aufgabe gemacht, die Gemeinden bei ihren Bemühungen um die Dorfverschönerung zu beraten. "

Im Namen aller Siegergemeinden bedankte sich Exbürger­meister Kaiser (Bladernheim) für die ihnen zutfeil geworden!