Ausgabe 
28.4.1972
Seite
1600
 
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4o-jähriges Feuerwehrfest in Eigendorf

Am kommenden Samstag, 29.4.72, begeht die Frei­willige Feuerwehr Eigendorf ihr 4o-j ähriges Jubiläum.

Das Festprogramm sieht vor.

15.oo Uhr: Schau-Übung

19.oo Uhr: Festzug m.Kranzniederlegung

2o.oo Uhr: Festabend im Gemeindesaal.

An der Programmgestaltung wirken mit:

der Musikverein Koblenz-Niederwerth

der Fanfarenzug Montabaur,

der Fanfarenzug Horressen und

der Männergesangverein Freundschaft, Eigendorf.

Es wird gebeten, die Häuser zu beflaggen.

Nach Ablauf des Porgramms kann nach Herzenslust getanzt werden. Es spielt dazu auf die Tanzkapelle unter Leitung von Emil Freitag.

Zu diesem Jubiläum lade ich alle Freunde und Gönner der Wehren, zumal die der näheren Umgebung , recht herzlich ein.

Der Wehrleiter.

Sprechtag

FÜR VERSICHERTE DER RENTENVERSICHERUNG DER ARBEITER EINSCHLIESSLICH HANDWERKER.

Der Überwachungsbeauftragte der Landesversicherungsan­stalt Rheinland-Pfalz, Zweigstelle Andernach, hält den nächsten Sprechtag am

DIENSTAG, dem 2. Mai 1972, von 8.3o - 12.oo Uhr

im Landrateamt (Erdgeschoß)

ab.

Die Auskunftssuchenden werden gebeten, alle Versiche­rungsunterlagen mitzubringen.

gez. Klersy,Kreisamtsrat

Bekanntmachung

ÜBER DIE EINSENDUNG DER LOHNSTEUERBELEGE 1971 AN DAS FINANZAMT

insbesondere in Spalte 9 des Abschn. VI der Lohnsteuer­karte 1971 die vollständige Anschrift des Arbeitgebers, die mit Firmenstempel und Unterschrift versehen sein muß, anzugeben.

Wegen der für 1971 durchzuführenden Lohnsteuerstatistik, die Grundlage für die Zerlegung der Lohnsteuer und für die Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer ist, kommt der rechtzeitigen und vollständigen Einsen­dung der Lohnsteuerbelege erhöhte Bedeutungzu.

Koblenz, im April 1972

Oberfinanzdirektion Koblenz

Gottesdienstordnung Eigendorf

5. Sonntag in der Osterzeit (3o.4. - 7.5.1972 SONNTAG

7,3o Uhr: Frühmesse i.d. Kirche als gestift.Jahr­

amt für verst. Eheleute Jakob Koch und Sohn Edmund.

I8..00 Uhr: Amt für Ludwig Ortseifen (B)

MONTAG, 1. Mai

9.oo Uhr: Amt für Eheleute Josef Müller (B)

19.3o Uhr: Eröffnung der Maiandachten.

DIENSTAG

7.45 Uhr: Hl. Messe für Jakob Letschert (B)

15.oo Uhr: Kommunionstunde

MITTWOCH

7.45 Uhr: Hl. Messe für Christian Josef Rüster (B)

2o. 15 Uhr: Elternabend für die Eltern der Kommu­

nionkinder im Schankraum

DONNERSTAG 14.oo Uhr: 18.00 Uhr:

18.3o Uhr:

2o.l5 Uhr:

K r anken ko mmun ion

Rosenkranz i.d. Anliegen der Kirche.

Abendmesse: Jahramt für Frau Käthe

Hasdenteufel

Elternabend für die Eltern der Kinder vom 4. Schuljahr i. d. Verbandsschule

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die von ihnen ausgeschriebenen Lohnsteuerbelege 1971 (Lohn­steuerkarten, Lohnzettel, Lohnsteuerüberweisungsblätter), soweit sie nicht an den Arbeitnehmer ausgehändigt worden sind, an das Finanzamt einzusenden. Die Lohnsteuerkarten und Lohnzettel sind in der Zeit vom 31. Mai bis 15. Juni 19 7 2 an das Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 1972 ausgeschrieben wor­den ist. In den Fällen, in denen dieses Finanzamt nicht festgestellt werden kann, sind die Lohnsteuerbelege grund­sätzlich an das auf der ersten Seite der Lohnsteuer karte 197 1 bezeichnete Finanzamt einzusenden. Die Lohnsteuer­überweisungsblätter sind in dem vorstehend bezeichneten Zeitraum stets an das Finanzamt der Betriebsstätte einzu- senden. Bei Beachung dieses Einsendezeitraums wird in vielen Fällen die Ausfertigung eines vom Arbeitnehmer ge­wünschten Lohnsteuerüberweisungsblatts und ggf. Lohnzet­tels durch Aushändigung der Lohnsteuerkarte 1971 an den Arbeitnehmer erspart werden können.

Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegen ein kurzes An­schreiben mit der Angabe der Steuernummer des Arbeit­gebers beizufügen.

Die Arbeitnehmer, die sich im Besitz der Lohnsteuer- karte 19 7 1 befinden, sind ebenfalls verpflichtet, diese bis zum 15. Juni 1972 einzusenden, und zwar an das Finanzamt, in dessen Bezirk sie am 2o. September 1971 ihren Wohnsitz hatten. Sie haben dabei ihre Woh­nung am 2o. September 1971 anzugeben.

Die näheren Einzelheiten, die bei der Ausschreibung der Lohnsteuerbelege zu beachten sind, ergeben sich aus dem Erlaß des Ministeriums für Finanzen und Wiederaufbau in Mainz vom 11. Januar 1972 S. 2384 A - IV/3 (Ministerial­blatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 3/1972 Sp . 133 ff, Bundessteuerblatt 1972 I S. 22).

Es wird gebeten, auf die vollständige und sorgfältige Abfassung der Lohnsteuerbescheinigungen zu achten und

FREITAG 7.45 Uhr:

18.30 Uhr:

19.30 Uhr:

SAMSTAG 7.45 Uhr:

Hl. Messe für Frau Anna Klein (B) Beichtgelegenheit

Herz-Jesu-Amt für Gefallene, Vermißte und Verstorbene, nach Meinung der Spender zur Kollekte.

Hl. Messe für Josef Gerz (B)

SONNTAG

7.3o Uhr: Frühmesse für Katharina Haas

9.oo Uhr: Amt für Frau Katharina Wolf (B)

TSV Eigendorf

Abt. Tischtennis, 2. Mannschaft

4-Stunden-Match im Tischtennisgroßkampf. SV Seenplatte I - TSV Eigendorf II 6:6

In Begleitung zahlreicher Schlachtenbummler reiste Elg en dorfs 2. Mannschaft zum letzten Meisterschaftsspiel in die "Höhle des Löwen" nach Wölferlingen.

Nachdem der SV Seenplatte (3.Tabellenplatz) vor 3 Wochen dem neuen Meister TTG Augst I mit 7:2 klar das Nachsehen gab, waren die Gastgeber ebenso gegen den Vizemeister TSV Eigendorf II favorisiert.

Nach den beiden Eingangsdoppeln ging das Elgendorfer Team verheißungsvoll mit 2:o in Führung, wobei u.a. das Kreismeisterdoppel Klages/Schmidt gegen Seel/B° rn unterlagen: ebenso klar im Griff behielten Schardt/ Decker ihre Kontrahenten Müller/Born.

Ab diesem Zeitpunkt legte der SV Seenplatte furiosen Zwischenspurt ein, in dem er den o:2 in eine 6:2 Führung verwandelte und somit ganz klar auf der Siegerstraße schien, zumal zum Sieg nur nocn ein Pünktchen fehlte. ., {

Bis zu diesem Zwischenergebnis nahmen die Einzelsp^ 1 folgenden Ausgang: Schardt - Klages o:2,

einen

Rückstand