Ausgabe 
28.4.1972
Seite
1599
 
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Die Vogelschutzgruppe Montab. wandert

Am 1. Mai wandert die Vogelschutzgruppe Montabaur unter Führung von Herrn Oberforstmeister Volkening am frühen Morgen durch Wald und Flur. Es ist reichlich Gelegenheit, die verschiedenen Vogelstimmen zu hören und die Vögel zu beobachten, da die Masse der Zug­vögel aus dem Süden zurückgekehrt ist.

Treffpunkt:

7.00 Uhr am Pfarrzentrum (Gelbachstraße); der Weg führt an den Stendebach'sehen Mühlen vorbei, über den sogenannten Stationenberg nach Wirzenborn, und zurück durch's Gelbachtal.

Dauer:

ca. 3 Stunden; festes Schuhwerk empfohlen; Ferngläser- soweit vorhanden, bitte mitbringen!

Alle Freunde der Vogelwelt sind herzlich eingeladen!

Pfingsten in Paris

In Verbindung mit der VHS Montabaur wird vom 19. - 23. Mai eine Studienfahrt nach Paris durchgeführt. Das Programm bietet eine Stadtrundfahrt mit ganztägiger Führung, sowie einen Halbtagsausflug nach Versailles. Abfahrt Freitag, 19.5. , lo.3o Uhr am FUrstenweg und am Rathaus.

Preis: DM 195, -, darin sind enthalten 4 Übernachtungen mit Frühstück;

^|(Alle Zimmer haben Dusche und WC,) die Fahrt sowie die Stadtrundfahrt und die Führungen.

Einzelzimmerzuschlag DM 6o,.

Anmeldungen umgehend erbeten im Rathaus, Zimmer 7. oder beim Leiter der Studienfahrten O. St.Rat Dr. Wenzel, Montabaur.

Eine Vorbesprechung zu der Fahrt findet am Donnerstag,

4. Mai, abends 2o Uhn im Hotel Schlemmer statt.

LVR Kreis Westerwald

| ACHTUNG LEICHTATHLETEN!

iAn alle Sportvereine des Kreises Westerwald Petr.: KREISMEISTERSCHAFT am 1. Mai in Montabaur.

IAus technischen Gründen ist es nicht möglich, die iKreismeisterschaft am 1. Mai auf dem Sportplatz in iMontabaur durchzuführen. Sie wird daher in das Moos- Ibergstadion nach Höhr-Grenzhausen verlegt. Beginn 13 Uhr.

gez. Krings, Kreisfacbw .

[Mitteilungen Kreisverwaltung Uww.

[Großsporthalle für Montabaur

Den Bau einer dreifach teilbaren Großsporthalle im zu­künftigen Schulzentrum Montabaur durch den Unterwester- Waldkreis hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 24.4.

1972 beschlossen. Die Dreifachhalle soll über ein Spiel- ^eld mit den Maßen 27 x 45 m verfügen, das mit Hilfe [»Weier faltbarer Raumteiler innerhalb kürzester Zeit in | e i Spielfelder mit den Maßen 15 x 27 m verwandelt förden kann, so daß gleichzeitig für drei Schulklassen Sportunterricht erteilt werden kann. Ein Gymnastikraum ,lt( * zusätzlich zur Verfügung stehen.

'Das

u.»! nun beschlossene Projekt, für das der Kreistag im 0 neu! üfui 1 au ^ eror dentlichen Haushaltsplan des Unterwester- T (re * ses die Mittel bereitgestellt hat, stellt nach den rfe * en von Ländrat Dr. Heinen die erste Stufe des zu- rnit dem Schulzentrum Montabaur geplanten Portzentrums dar. Im Endausbau soll das Sportzentrum \ lt vom Sportstättenleitplan für den Unterwesterwaldkreis gewiesenen lo Halleneinheiten neben mehreren Anlagen umfassen.

16 ^andrat Dr. Heinen vor dem Kreistag ausführte, hat

daß W0 ^ kaum einmal einen Leitplan gegeben, der, kaum veröffentlicht sei, bereits in die Tat umgesetzt ' etl sei. Er wies in diesem Zusammenhang noch

einmal auf die besondere Bedeutung des Sportstättenleit­planes für den Unterwesterwald hin, den der Sozialmini­ster Dr. Geissler am 11. April, also vor 2 Wochen im Kreishaus offiziell der Öffentlichkeit übergeben habe.Mit diesem Sportstättenleitplan verfüge der Unterwesterwald­kreis, wie gerade das Projekt "Großsporthalle Montabaur zeige, Uber eine wesentliche Entscheidungshilfe. Gleichzeitig diene er aber auch als Modellplan den übri­gen Landkreisen im Lande Rheinland-Pfalz.

Die Dreifachsporthalle, mit deren Bau noch in diesem Jahre begonnen werden soll, wird, das sei der Klarheit halber noch erwähnt, nicht nur dem Schulsport alleine dienen, sondern wird auch dem Vereins- und Breiten­sport zur Verfügung stehen

Montabaur

WIRD STANDORT DES NEUBAUES DER GEWERBLICHEN BERUFSSCHULE

Die Stadt Montabaur soll nach dem Beschluß des Kreistages des Unterwesterwaldkreises vom 24.4.1972 Standort des Neubaues für die gewerbliche Berufsschule werden. Nachdem die interfraktionelle Berufsschul­kommission und der Berufsschulbeirat aufgrund eingehen­der Beratungen und Ermittlungen die Notwendigkeit eines Neubaues für die gewerbliche Berufsschule bestätigt haben, hat der Kreistag, der dem Neubau grundsätzlich bereits zugestimmt hatte, nunmehr beschlossen, daß die Stadt Montabaur Standort der neuen Schule werden solle.

Die Stadt Montabaur soll Standort für das Berufsbildungs­zentrum des Unterwesterwaldes werden. Nur im Rahmen des in Montabaur entstehenden Schul- und Sportzentrums kann neben wirtschaftlicher Raumausnutzung der notwen­dige Lehreraustausch stattfinden. Nur im Rahmen dieses gesamten Schulzentrums kann auch ein enger Kontakt zwischen Schülern aller Schularten gewährleistet werden. Wie Landrat Dr. Heinen in seiner Begründung des Ver­waltungsvorschlages ausführte, ergibt sich durch den Bau des Schulzentrums unter Einschluß des Berufsbildungs­zentrums für den Unterwesterwaldkreis und eines Sportzentrums in Montabaur der große Vorteil eines breiten schulischen Angebotes, das den Schülern die ganze Palette der schulischen und beruflichen Bildungs- we^ biete.

Sowohl aus schulorganisatorischen als auch aus praktischen und aus wirtschaftlichen Gründen sei die Konzentration der verschiedensten Schularten und des Sportzentrums in der Stadt Montabaur zu begrüßen.

Nach endgültiger Fertigstellung des Schul- und Sportzen­trums in Montabaur verfüge der Unterwesterwaldkreis über eine schulische Zentraleinrichtung, die es jedem Schüler gestatte, entsprechend seines Leistungswillens und seiner Leistungsfähigkeit seine Chancen für den weiteren Lebensweg zu ergreifen.

ELGENDORF

Amtl. Bekanntmachung

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1972 wurde aufsichtsbehördlich genehmigt. Gern. § 24 (4) i.V. mit § 99 (2) der GO wird hiermit die Satzung öffentlich bekanntgemacht:

Einnahme und Ausgabe ordentl.Haushalt = 412.134,-- Einnahme und Ausgabe außerordentl. " = 319.75o,--

2oo % 22o ö/o 26o <#> 4oo ö/o

6 . --

Hebesätze sind:

Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Lohnsummenst.

Gewerbemindest-St.

Hundesteuer:

1. Hund 18,--, 2. Hund 36,-- jeder weitere 36,- DM. Benutzungsgebühren lt. Ortssatzungen.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 1.5. bis 8.5.72 öffentlich im Bürgermeisteramt aus.

Winkenbach, Bürgerm.