-5-
Die Umlegungsbeteiligten werden von dieser gesetzlichen
Regelung in Kenntnis gesetzt und haben zu dulden, daß Standesamt Montabaur die vorgenannten Arbeiten auf ihren Grundstücken ausgeführt ---—-—
werden. Pe r s o ne n s t and s f ä 1 le im Monat Oktober 1971
Nach § 48 BBauG sind in dem Umlegungsverfahren Beteiligte
1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke;
2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechtes an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht;
3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechtes an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das man Erwerb, Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt;
4. die Stadtgemeinde Montabaur.
Wechselt die Person eines Beteiligten während des Umlegungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnachfolger (§ 49) BBauG in dieses Verfahren in dem Zustande ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechts befindet.
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, sind innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Montabaur - Umlegungsausschuß - (Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur, Zimmer Nr.llo) anzumelden. Dies gilt auch für Miet- und Pachtrechte. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, oder nach Ablauf einer gemäß § 48 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes vom Umlegungsausschuß gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muß ein Berechtigter die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuß dies bestimmt. Der Inhaber eines Rechts, das aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muß die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetragenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
(§ 48 Abs. 3 lautet: Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so hat die Umlegungsstelle dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechtes zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechtes nicht mehr zu beteiligen).
Nach § 51 BBauG dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung des Umlegungsplanes im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses
1. Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem andern ein Recht zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteiles eingeräumt wird;
2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde, sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden;
3. nicht genehmigungsbedürftige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;
4. genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.
Gegen den Umlegungsbeschluß kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Montabaur -Umlegungsausschuß- (Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur, Zimmer Nr. llo) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
(Siegel) Montabaur, den 5. Nov. 1971
Stadtverwaltung-Umlegungsausschuß- gez. Unterschrift, Obervermessungsrat
a) GEBURTEN:
Gregor Roland Siegfried Braun, Niederelbert, Ringstr.12, Marcus Albiez, Eitelborn, Kellerweg 1,
Thorsten Jürgen Bastian, Montabaur, Dillstr. 2 Frank Klersy, Freilingen, Bergstr. 9 Martin Schmitt, Westerburg, Schubert Str. 9 Melanie Anita Hahn, Oberelbert, Wiesenstr.
Sven Wolfgang Normann, Staudt, Am kleinen Kramberg 4 Britta Barbara Blotz, Elz, Anlage Weg 13,
Michaela Schmidt, Niederahr, Hauptstr. 9 Bettina Müller, Horbach, Hauptstr. 69 Klaus Markus Baumann, Lochum, Nummer 35,
Carsten Glocksin, Montabaur, Eschelbacher Str. 31 Stephan Wagner, Montabaur, Barbarastr. 15 Danica Cubelic, Montabaur, Hint. Rebstock 26 Andree Schmidt, Montabaur, Mons-Tabor-Str. 38 Petra Karola Hildegard Karin Blümel, Montabaur. Alleestraße 5,
Jan Tiemen, Oortman, Montabaur, Kirchstr. 33 Kerstin Roth, Staudt, Bahnhofstr. 6 Tanja Höher, Niederelbert, Oststr. 1 Marco Gottfried Müller, Holler, Hauptstr. r Anke Witsch, Simmern, Hauptstr. 81 Inmaculada Vegas y Villegas, Wirges, Jahnstr. 14 Mike Joachim Köhn, Dreikirchen, Hauptstr. 56 Andrea Heibel, Ruppach-Goldhausen, Dammstr.
Sandro Vincenzo Pignotti, Dernbach, Peter Lieser Str.2 Christopher Ewerth, Hübingen, Schulstr. 7 Elke Roos, Eigendorf, Gartenstr. 16
Roberto Miray Sanchez, Ruppach-Goldhausen, Bergstr. 6
b) E HF SC H UE SS UNGEN:
Erich Anton Ferdinand, Niederelbert und Inge Veronika Wolf, Eigendorf
Franz-Josef Hoffmann, Montabaur und Adelheid Anna Lieselotte Noll, Girod.
Tiemen Oortman, Montabaur und Christel Becker geborene Homrich, Montabaur.
Bonifacio Rodriguez, Montabaur und Berta Roswitha Brouns, Montabaur
Johann Josef Rechner, Koblenz-Kesselheim und Monika Maria Girmann, Bladernheim.
Jürgen Lorenz Heyer, Niederahr und Gabriele Susanne Seel, Montabaur
Hans Wolfgang Emmerichs, Alflen und Marianne Lohr, Wirzenborn
Johann Nußbaum, Höhr-Grenzhausen und Monika Hildegard Müller, Wiesbaden.
Hermann Josef Klein, Thalheim und Christine Elisabeth • Maria Sabel, Montabaur.
c) STERBEFÄLLE:
Joseph Witzei, Montabaur, Ignatius-Lötschert-Str. 6, 75 J. Mathildis Weinand, geb. Gombert, Montabaur, Jahnstr.Io, 85 J.
Margaretha Ortseifen geb. Meuer, Wirzenborn, Nr. Io,
74 Jahre,
Thekla Theis geb. Schilling, Hellenhahn-Schellenberg Nr. 98, 73 Jahre,
Alexander Schmitz, Montabaur, Wiedstr. 15, 74 Jahre, Maria Caspari geb. Schmidt, Görgeshausen, Limburger Str. 17, 66 Jahre,
Elisabetha Baldus, geb. Menges, Rennerod, Koblenzer Str. 8, 76 Jahre,
Sidonia Martha Paula Isolde Bier geb. Peinl, Horressen,
59 Jahre.
\mms
KUNSTSTOFF TRANSPARENTE^.- AUTO BESCHRIFTUNG • ^
REKLAME FUÖ-fS--
SINZIG - LOH NDORF TEL 02*6^3386

