Ausgabe 
12.11.1971
Seite
1312
 
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Die Umlegungsbeteiligten werden von dieser gesetzlichen

Regelung in Kenntnis gesetzt und haben zu dulden, daß Standesamt Montabaur die vorgenannten Arbeiten auf ihren Grundstücken ausgeführt ----

werden. Pe r s o ne n s t and s f ä 1 le im Monat Oktober 1971

Nach § 48 BBauG sind in dem Umlegungsverfahren Beteiligte

1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke;

2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechtes an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht;

3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechtes an dem Grundstück oder an einem das Grund­stück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das man Erwerb, Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks be­schränkt;

4. die Stadtgemeinde Montabaur.

Wechselt die Person eines Beteiligten während des Umle­gungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnachfolger (§ 49) BBauG in dieses Verfahren in dem Zustande ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechts befindet.

Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, sind innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Montabaur - Umlegungsausschuß - (Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur, Zimmer Nr.llo) anzumelden. Dies gilt auch für Miet- und Pachtrechte. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, oder nach Ablauf einer gemäß § 48 Abs. 3 des Bundes­baugesetzes vom Umlegungsausschuß gesetzten Frist glaub­haft gemacht, so muß ein Berechtigter die bisherigen Ver­handlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuß dies bestimmt. Der Inhaber eines Rechts, das aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muß die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetragenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteilig­te, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

(§ 48 Abs. 3 lautet: Bestehen Zweifel an einem angemel­deten Recht, so hat die Umlegungsstelle dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rech­tes zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechtes nicht mehr zu beteiligen).

Nach § 51 BBauG dürfen von der Bekanntmachung des Um­legungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung des Umlegungs­planes im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmi­gung des Umlegungsausschusses

1. Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem andern ein Recht zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteiles eingeräumt wird;

2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde, sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden;

3. nicht genehmigungsbedürftige, aber wertsteigernde bau­liche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;

4. genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.

Gegen den Umlegungsbeschluß kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Montabaur -Umlegungsausschuß- (Geschäftsstelle: Katasteramt Monta­baur, Zimmer Nr. llo) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

(Siegel) Montabaur, den 5. Nov. 1971

Stadtverwaltung-Umlegungsausschuß- gez. Unterschrift, Obervermessungsrat

a) GEBURTEN:

Gregor Roland Siegfried Braun, Niederelbert, Ringstr.12, Marcus Albiez, Eitelborn, Kellerweg 1,

Thorsten Jürgen Bastian, Montabaur, Dillstr. 2 Frank Klersy, Freilingen, Bergstr. 9 Martin Schmitt, Westerburg, Schubert Str. 9 Melanie Anita Hahn, Oberelbert, Wiesenstr.

Sven Wolfgang Normann, Staudt, Am kleinen Kramberg 4 Britta Barbara Blotz, Elz, Anlage Weg 13,

Michaela Schmidt, Niederahr, Hauptstr. 9 Bettina Müller, Horbach, Hauptstr. 69 Klaus Markus Baumann, Lochum, Nummer 35,

Carsten Glocksin, Montabaur, Eschelbacher Str. 31 Stephan Wagner, Montabaur, Barbarastr. 15 Danica Cubelic, Montabaur, Hint. Rebstock 26 Andree Schmidt, Montabaur, Mons-Tabor-Str. 38 Petra Karola Hildegard Karin Blümel, Montabaur. Allee­straße 5,

Jan Tiemen, Oortman, Montabaur, Kirchstr. 33 Kerstin Roth, Staudt, Bahnhofstr. 6 Tanja Höher, Niederelbert, Oststr. 1 Marco Gottfried Müller, Holler, Hauptstr. r Anke Witsch, Simmern, Hauptstr. 81 Inmaculada Vegas y Villegas, Wirges, Jahnstr. 14 Mike Joachim Köhn, Dreikirchen, Hauptstr. 56 Andrea Heibel, Ruppach-Goldhausen, Dammstr.

Sandro Vincenzo Pignotti, Dernbach, Peter Lieser Str.2 Christopher Ewerth, Hübingen, Schulstr. 7 Elke Roos, Eigendorf, Gartenstr. 16

Roberto Miray Sanchez, Ruppach-Goldhausen, Bergstr. 6

b) E HF SC H UE SS UNGEN:

Erich Anton Ferdinand, Niederelbert und Inge Veronika Wolf, Eigendorf

Franz-Josef Hoffmann, Montabaur und Adelheid Anna Lie­selotte Noll, Girod.

Tiemen Oortman, Montabaur und Christel Becker geborene Homrich, Montabaur.

Bonifacio Rodriguez, Montabaur und Berta Roswitha Brouns, Montabaur

Johann Josef Rechner, Koblenz-Kesselheim und Monika Maria Girmann, Bladernheim.

Jürgen Lorenz Heyer, Niederahr und Gabriele Susanne Seel, Montabaur

Hans Wolfgang Emmerichs, Alflen und Marianne Lohr, Wirzenborn

Johann Nußbaum, Höhr-Grenzhausen und Monika Hilde­gard Müller, Wiesbaden.

Hermann Josef Klein, Thalheim und Christine Elisabeth Maria Sabel, Montabaur.

c) STERBEFÄLLE:

Joseph Witzei, Montabaur, Ignatius-Lötschert-Str. 6, 75 J. Mathildis Weinand, geb. Gombert, Montabaur, Jahnstr.Io, 85 J.

Margaretha Ortseifen geb. Meuer, Wirzenborn, Nr. Io,

74 Jahre,

Thekla Theis geb. Schilling, Hellenhahn-Schellenberg Nr. 98, 73 Jahre,

Alexander Schmitz, Montabaur, Wiedstr. 15, 74 Jahre, Maria Caspari geb. Schmidt, Görgeshausen, Limburger Str. 17, 66 Jahre,

Elisabetha Baldus, geb. Menges, Rennerod, Koblenzer Str. 8, 76 Jahre,

Sidonia Martha Paula Isolde Bier geb. Peinl, Horressen,

59 Jahre.

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