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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Durchführung der Schluckimpfung
gegen Kinderlähmung mit Oral-Impfstoff Typ I/II/III (trivalent) im Winter 1971/72.
Nach dem Erlaß des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport vom 15.9.1971 ist in der Zeit vom 2.11. 1971 bis 1.3.1972 eine erneute Schluckimpfung in 2 Impfgängen durchzuführen.
Wie immer, ist die Impfung freiwillig und kostenlos.
Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:
a) die nachgeborenen Jahrgänge, d.h. die Kinder des Geburtsjahrganges 197o, soweit sie noch nicht vollständig geimpft wurden und der Jahrgang 1971 vom 4. Lebensmonat an,
b) alle noch nicht oder nicht vollständig geimpften Personen bis zum 2o. Lebensjahr,
c) alle Kinder des 4. Schuljahres. Diese sollen an einer Wiederholungsimpfung (Auffrischungsimpfung) teilnehmen, d.h. nur bei einem Impfgang
(1. oder 2. Impfgang) erscheinen.
Für die Stadtgemeinde Montabaur findet die 1. Impfung am DONNERSTAG, dem 18. November 1971 von lo.oo bis 12.oo Uhr und von 14.oo bis 16.3o Uhr, die 2. Impfung
am MITTWOCH, dem 19. Januar 1972 von lo.oo bis 12.oo Uhr und von 14. oo bis 16.3o Uhr im Staatlichen Gesundheitsamt, Montabaur, Tiergartenstraße 3, statt.
Wie bereits aus früheren Schluckimpfungen bekannt,müssen auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihre minderjährigen Kinder eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben bzw. für die schulpflichtigen Kinde? mitge ben.
Wir weisen besonders darauf hin, diese Einverständniserklärungen unterschrieben zum Impftermin mitzubringen und zwar für jeden Impfdurchgang eine.
Bereits vorhandene Impfbücher sind zum Impftermin mitzubringen. Sofern der Impfling kein Impfbuch besitzt, wird er bei der Impfung einen Impfpass erhalten. Montabaur, den 3. November 1971
Stadtverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister
Bekanntmachung
Wir geben hiermit bekannt, daß die Müllabfuhr infolge des Feiertages Buß- und Bettag von Mittwoch, den 17. November 1971 auf Donnerstag, den 18. November 1971 verlegt wird. Die Abholung erfolgt zur üblichen Zeit. Montabaur, den 9. Nov. 1971 Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister.
Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses für die Umlegung "Große Alberthöhe III" in der Gemarkung Montabaur
Für das Gebiet "Große Alberthöhe III", für das mit Beschluß des Stadtrates in Montabaur vom 15.4.1971 die Umlegung eingeleitet worden ist, liegen die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen der im Umlegungsgebiet vorhandene Altbesitz erfaßt ist , in der Zeit vom 26.11.1971 bis 27.12.1971 im Rathaus in Montabaur während der Dienststunden öffentlich aus. Die Einsichtnahme in die Spalten 8 und 9 des Bestandsverzeichnisses (Lasten und Beschränkungen) ist nur dem->£■ jenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. (Siegel) Montabaur, den 5. November 1971
Stadtverwaltung - Umlegungsausschuß- gez. Unterschrift, Obervermessungsrat
Bekanntmachung
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 15.4. 1971 folgenden Beschluß gefaßt:
Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o (BGBl.
I. S. 341) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 2o.l.l961 (GVB1. S. 23) wird für das Baugebiet "Große Alberthöhe III” die Umlegung eingeleitet.
Das Umlegungsgebiet ist in der Bestandskarte, die einen Bestandteil des Beschlusses bildet, besonders kenntlich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grundstücke:
Gemarkung Montabaur
Flurstück
Grundbuch
bezeichnung
Band
Blatt
4o59 tlw.
5
2ol
4o6o tlw.
5
2 ol
4o61 tlw.
5
2ol
4o7o tlw.
5
2ol
5874/1 tlw.
55
2278
5876/1 tlw.
55
2278
4525/1
52
2189
4528/1
55
2292
453o/2
54
2277
453o/4
51
216o
4531/2
54
2277
4532/3
51
2161
4532/4
45
1997
4534/6
lo
451
4534/7
2o
964 A
4535/5
37
1756
31/4542
2o
962
32/4542
23
lllo A
1/4543
55
2278
2/4543
55
2278
3/4543
55
2278
17/4544
55
2278
18/4544
24
1174
19/4544
42
1913
2o/4544
26
1289
21/4544
13
617 C
4545/1
55
2278
4546
24
1189 B
4547
55
2278
4548
42
19o2
4549
58
2379
455o
55
2278
4551
55
2278
4552
55
2278
4553
55
2278
4554
16
763
4555
26
1266
8/4556
55
2278
9/4556
55
2278
47/4556
55
2278
48/4556
55
2278
6o55/l
55
2278
6o56
55
2278
6o57
55
2278
6o58
55
2278
265/2
55
2278
266/2
55
2278
267/2
39
1798
268/2
41
1882
269/2
55
2278
27o
57
2362
Gemäß § 5o Abs. 1 des Bundesbaugesetzes wird dieser Beschluß hiermit bekanntgemacht.
Mit der Einleitung des Umlegungsverfahrens wird gemäß § 151 BBauG allen Beauftragten der zuständigen Behörden zur Vorbereitung und Ausführung von ihnen nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unterworfenen Grundstücke zuT>etreten, um Vermessungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten aus7"führen.

