Ausgabe 
12.11.1971
Seite
1311
 
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Durchführung der Schluckimpfung

gegen Kinderlähmung mit Oral-Impfstoff Typ I/II/III (trivalent) im Winter 1971/72.

Nach dem Erlaß des Ministeriums für Soziales, Gesund­heit und Sport vom 15.9.1971 ist in der Zeit vom 2.11. 1971 bis 1.3.1972 eine erneute Schluckimpfung in 2 Impfgängen durchzuführen.

Wie immer, ist die Impfung freiwillig und kostenlos.

Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:

a) die nachgeborenen Jahrgänge, d.h. die Kinder des Geburtsjahrganges 197o, soweit sie noch nicht voll­ständig geimpft wurden und der Jahrgang 1971 vom 4. Lebensmonat an,

b) alle noch nicht oder nicht vollständig geimpften Personen bis zum 2o. Lebensjahr,

c) alle Kinder des 4. Schuljahres. Diese sollen an einer Wiederholungsimpfung (Auffrischungsimpfung) teilnehmen, d.h. nur bei einem Impfgang

(1. oder 2. Impfgang) erscheinen.

Für die Stadtgemeinde Montabaur findet die 1. Impfung am DONNERSTAG, dem 18. November 1971 von lo.oo bis 12.oo Uhr und von 14.oo bis 16.3o Uhr, die 2. Impfung

am MITTWOCH, dem 19. Januar 1972 von lo.oo bis 12.oo Uhr und von 14. oo bis 16.3o Uhr im Staatlichen Gesundheitsamt, Montabaur, Tiergarten­straße 3, statt.

Wie bereits aus früheren Schluckimpfungen bekannt,müs­sen auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihre minderjährigen Kinder eine schriftliche Einverständ­niserklärung abgeben bzw. für die schulpflichtigen Kinde? mitge ben.

Wir weisen besonders darauf hin, diese Einverständniser­klärungen unterschrieben zum Impftermin mitzubringen und zwar für jeden Impfdurchgang eine.

Bereits vorhandene Impfbücher sind zum Impftermin mit­zubringen. Sofern der Impfling kein Impfbuch besitzt, wird er bei der Impfung einen Impfpass erhalten. Montabaur, den 3. November 1971

Stadtverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister

Bekanntmachung

Wir geben hiermit bekannt, daß die Müllabfuhr infolge des Feiertages Buß- und Bettag von Mittwoch, den 17. November 1971 auf Donnerstag, den 18. November 1971 verlegt wird. Die Abholung erfolgt zur üblichen Zeit. Montabaur, den 9. Nov. 1971 Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister.

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses für die Umlegung "Große Alberthöhe III" in der Gemarkung Montabaur

Für das Gebiet "Große Alberthöhe III", für das mit Beschluß des Stadtrates in Montabaur vom 15.4.1971 die Umlegung eingeleitet worden ist, liegen die Bestands­karte und das Bestandsverzeichnis, in denen der im Um­legungsgebiet vorhandene Altbesitz erfaßt ist , in der Zeit vom 26.11.1971 bis 27.12.1971 im Rathaus in Mon­tabaur während der Dienststunden öffentlich aus. Die Einsichtnahme in die Spalten 8 und 9 des Bestandsver­zeichnisses (Lasten und Beschränkungen) ist nur dem->£ jenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. (Siegel) Montabaur, den 5. November 1971

Stadtverwaltung - Umlegungsausschuß- gez. Unterschrift, Obervermessungsrat

Bekanntmachung

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 15.4. 1971 folgenden Beschluß gefaßt:

Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o (BGBl.

I. S. 341) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landes­verordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 2o.l.l961 (GVB1. S. 23) wird für das Baugebiet "Große Alberthöhe III die Umlegung eingeleitet.

Das Umlegungsgebiet ist in der Bestandskarte, die einen Be­standteil des Beschlusses bildet, besonders kenntlich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grundstücke:

Gemarkung Montabaur

Flurstück

Grundbuch­

bezeichnung

Band

Blatt

4o59 tlw.

5

2ol

4o6o tlw.

5

2 ol

4o61 tlw.

5

2ol

4o7o tlw.

5

2ol

5874/1 tlw.

55

2278

5876/1 tlw.

55

2278

4525/1

52

2189

4528/1

55

2292

453o/2

54

2277

453o/4

51

216o

4531/2

54

2277

4532/3

51

2161

4532/4

45

1997

4534/6

lo

451

4534/7

2o

964 A

4535/5

37

1756

31/4542

2o

962

32/4542

23

lllo A

1/4543

55

2278

2/4543

55

2278

3/4543

55

2278

17/4544

55

2278

18/4544

24

1174

19/4544

42

1913

2o/4544

26

1289

21/4544

13

617 C

4545/1

55

2278

4546

24

1189 B

4547

55

2278

4548

42

19o2

4549

58

2379

455o

55

2278

4551

55

2278

4552

55

2278

4553

55

2278

4554

16

763

4555

26

1266

8/4556

55

2278

9/4556

55

2278

47/4556

55

2278

48/4556

55

2278

6o55/l

55

2278

6o56

55

2278

6o57

55

2278

6o58

55

2278

265/2

55

2278

266/2

55

2278

267/2

39

1798

268/2

41

1882

269/2

55

2278

27o

57

2362

Gemäß § 5o Abs. 1 des Bundesbaugesetzes wird dieser Be­schluß hiermit bekanntgemacht.

Mit der Einleitung des Umlegungsverfahrens wird gemäß § 151 BBauG allen Beauftragten der zuständigen Behörden zur Vorbereitung und Ausführung von ihnen nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unterworfenen Grundstücke zuT>etreten, um Ver­messungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten aus7"führen.