Ausgabe 
27.8.1971
Seite
1160
 
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l 9 ,oo Uhr Jahramt für Elisabeth Puderbach und verst. Enkel Heinz.

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I SONNTAG, den 29.8.1971 - 22.Sonntag der Jahresreihe- ! Keine Frühmesse ! Kollekte für die Werke der Caritas 9.3o Uhr Familiengottesdienst

14 .oo Uhr Andacht

MONTAG, den 3o.8.1971 - Rosa - 7,oo Uhr Hl. Messe nach Meinung (br.)

DIENSTAG, den 31.8.1971

| 7,oo Uhr Hl. Messe für Anton Ferdinand und ver- | mißten Sohn

I

MITTWOCH, den 1.9.1971

19.15 Uhr 3. Seelenamt für Martha Mose

: DONNERSTAG, den 2.9.1971 j 7.oo Uhr Hl. Messe für Bernhard Bauch

| 17.oo Uhr Beichtgelegenheit

FREITAG, den 3.9.1971 Herz-Jesu-Freitag Schulgottesdienst - Pius X -

7.45 Uhr Hl. Messe für die Vermißten und Gefalle­nen.

19.3o Uhr Beichtgelegenheit

SAMSTAG, den 4.9.1971 - Mariensamstag 19.oo Uhr Amt für Leb. und Verst. des Jahrgangs 191o.

HORRESSEN

Sperrmüllabfuhr

Die Sperrmüllabfuhr für den Monat September findet am Mittwoch, dem 1. Sept. 1971 ab 7 Uhr morgens statt.

Sprechtag

des Überwachungsbeamten der BfA.

Für Versicherte der Rentenversicherung der Angestellten wird der nächste Sprechtag am Montag, dem 3o. Au­gust 1971 von 8.3o - 12.oo Uhr im Landratsamt abgehal­ten.

Grippe-Schutz-Impfung 1971

Die Grippe-Schutzimpfung durch die AOK Montabaur findet am 3.9.1971 um 14 Uhr im Bürgermeisteramt in Horressen statt.

Interessantes aus dem Dorfgeschehen

Seit Monaten sind wiederholt bei der Gemeindeverwal­tung sowohl schriftliche als auch mündliche Anträge auf Überlassung der freistehenden Mietwohnung im I. Stock des Kindergartens gestellt worden.

Die Antragsteller mußten leider immer wieder vertröstet werden, weil noch nicht feststeht, ob die Genehmigung zur Verwendung dieser Räume für Zwecke des Kinder­gartens durch die Bezirksregierung erteilt wird.

Dies gibt mir Veranlassung, auf das Kindergartenproblem in unserer Gemeinde einmal näher einzugehen.

Es ist kein Geheimnis, daß der bestehende Kindergarten weder personell noch räumlich voll den Mindestanforde­rungen entspricht, die das neue Kindergartengesetz des Landes verlangt.

Zur Zeit sind im Erdgeschoß vorhanden:

a) eine Gruppenzone mit 2 Gruppenräumen,

b) eine Sanitär- und Wirtschaftszone mit Küche, Toiletten usw.

c) eine Personalzone mit Arbeits- u. Besprechungs­zimmer und Toilette.

Es können zur Zeit maximal 6o Kinder untergebracht werden. Fernziel sind aber pro Raum und Gruppe

höchstens 25 Kinder, das sind zusammen nur 5o Kinder. Zur Zeit liegen noch so viele Aufnahmean­träge vor, daß zumindest ein 3 Gruppenraum gefüllt werden könnte. Auf Zuschüsse für einen weiteren Gruppenraum müßte allerdings verzichtet werden, weil die Gesamtkinderzahl im Vorschulalter nach den Richtlinien nicht ausreicht, um einen solchen Raum zu füllen. Das liegt an dem besonderen Berechnungsmodus, den das neue Kindergartengesetz vorsieht.

Die Schaffung weiterer Räume ist aber ohnedies wenig sinnvoll, solange das erforderliche Fachpersonal zur Betreuung der Kinder nicht einmal für die vorhandenen Räumlichkeiten zur Verfügung steht. Es fehlt seit langem eine voll ausgebildete Kindergärtnerin als Leiterin mit 2 angelernten erfahrenen Helferinnen. Es ist bedau­erlich, daß dieses Problem bisher nicht gelöst worden ist. Anscheinend sind sich die Verantwortlichen nicht im klaren darüber, welche Konsequenzen dies für unse­re Kinder hat. An gut gemeinten Ratschlägen, Vor­schlägen und Hinweisen hat es sicherlich nicht gefehlt.

Heute ist es nicht mehr damit getan, daß der Kinder­garten eine bessere Verwahranstalt ist, die die Beauf­sichtigung der Kinder für eine Weile den Eltern ab­nimmt.

Was unsere Kinder brauchen, das ist die Anleitung zu sinnvoller Beschäftigung, zum richtigen Spielen, Basteln, im späteren Stadium die Vorbereitung, Über­leitung und Einführung ins Schul alter , kurz umrissen eine vorschulische Erziehung.

Daran hapert es aber bei uns gewaltig. Der Weg zu einem Kindergarten mit Niveau führt nur über geeigne­tes geschultes Personal. Nur hierfür lohnen sich Investi­tionen in Form von Zuschüssen, Elternbeiträgen usw.

Geld, das für Zwecke ausgegeben wird, die offensicht­lich dieses Ziel nicht ansteuern, ist zum Fenster hinaus­geworfen und bedingt, daß der bestehende Notstand nicht behoben wird und der Abstand zu den übrigen europä­ischen Ländern auf diesem Gebiet zum Schaden unserer Kinder immer größer wird. Das hat der Landesgesetzge­ber richtig erkannt, und seine Zuschüsse im wesentlichen davon abhängig, gemacht, daß die personelle Besetzung den o.g. Anforderungen entspricht. Weil diese Voraus­setzungen in Horressen nicht vorliegen, erhält unsere Kirchengemeinde als Trägerin des Kindergartens keine Landeszuschüsse.

Es ist Sinn dieses Artikels, daß der Finger auf die wunden Stellen gerade in unserer Gemeinde gelegt wird, weil offensichtlich diesem Problem nicht die ihm zustehende Bedeutung beigemessen wird.

Nebeii dem Personalproblem als Hauptproblem gibt es leider auch noch räumliche Probleme. Das Raumpro­gramm des Kindergartengesetzes sieht nämlich neben den vorgenannten 3 Zonen eine weitere sogenannte Interaktionszone vor. Diese soll bestehen aus einem Gymnastik, Arbeits- und Stillbeschäftigungsraum. In dieser Zone soll neben der körperlichen Bewegung die Möglichkeit zu einer intensiven Schulung und Beschäf­tigung mit besonders ausgewählten kleineren Gruppen geschaffen werden.

Da eine Erweiterung der Räume im Erdgeschoß durch einen Anbau technisch schwierig und zu kostspielig ist, haben Gemeindeverwaltung und Gemeinderat der Trägerin des Kindergartens - der katholischen Kirchen­gemeinde- die leerstehenden Räume im I. Stock des Gebäudes zur Erweiterung des Kindergartens kostenlos angeboten und sich bereit erklärt, die Finanzierung des Umbaus bei Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Bezuschussung durch das Land, den Kreis und die Diö­zese zu übernehmen.

Auf Veranlassung der Zivilgemeinde sind bereits ent­sprechende Pläne ausgearbeitet und die erforderlichen Anträge auf Genehmigung und Bezuschussung gestellt worden.

Diese Pläne sehen einen direkten Zugang vom Flur