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des Aufführungsbereiches der Landesbühne den niedrigsten Honorarsatz.
gez. Mangels, Bürgermeister.
Montabaur, den 8. Juli 1971
Öffentliche Sitzung VORLAGE
für die Sitzung des Stadtrates am 14. Juli 1971 Nr.239
Betr.: Zustimmung zur Durchführung der Nahbereichsuntersuchung.
Sachbearbeitende Abteilung: Stadtbauamt Berichterstatter: Stadtbaumeister Kaltenhäuser.
Antrag: Der Stadtrat wolle beschließen:
1. Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung zur Durchführung der Nahbereichsuntersuchung
2. Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Basis der Nahbereichsuntersuchung
3. Der Stadtrat erteilt seine Zustimmung zur Übernahme von Planungskosten, die durch Zuschüsse Dritter nicht gedeckt sind.
Begründung:
Die Nahbereichsuntersuchungen sollen im Parallelverfahren zum regionalen Raumordnungsplan Westerwald durch dasselbe Planungsinstitut durchgeführt werden. Die Untersuchungen können durch das Land bis zu 8o % bezu- schußt werden, allerdings nur bei Vorlage einer Bereitschaftserklärung der jeweils beteiligten Gemeinde zur Vornahme einer gemeinsamen Flächennutzungsplanung mit der Nahbereichsuntersuchung. Da sowieso der Flächennutzungsplan der Stadt Montabaur geändert werden muß, ist eine solche Verfahrensweise zweckmäßig. gez. Mangels
543 Montabaur, den 8.Juli 1971
Öffentliche Sitzung VORLAGE
für die Sitzung des Stadtrates am Mittwoch, dem 14. Juli 1971, Nr. 24o.
Betreff: Mitgliedschaft bei der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung. Sachbearbeitende Abteilung: Hauptabteilung Berichterstatter: Stadtamtsrat Gilles.
Antrag: Der Stadtrat wolle beschließen:
Die Stadt Montabaur tritt vom 1. Oktober 1971 an der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung in Köln-Marienburg bei.
Als Mitgliedsbeitrag wird je Einwohner und Jahr an diese Gebietskörperschaft -,o3 DM gezahlt.
Begründung: ■
Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsver- einfachung (KGSt) stellt ihren Mitgliedern regelmäßig und unentgeltlich Gutachten und Dienstdrucksachen zur Verfügung.
Sie übt damit eine beratende Funktion in allen Bereichen des kommunalen Dienstbetriebes aus. Die wachsenden Aufgaben der Verwaltung erfordern eine umfassende Übersicht und Kenntnis in allen Bereichen. Die Stadt Montabaur möchte deshalb, wie viele andere Gemeinden, die Beratung der Kommunalen Geschäftsstelle für Verwaltungsvereinfachung in Anspruch nehmen.
gez. Mangels
543 Montabaur, den 8. Juli 1971
Öffentliche Sitzung VORLAGE
für die Sitzung des Stadtrates am 14. Juli 1971,
Vorl. Nr. 241.
Betreff: Festlegung des Standortes für den Bau eines Mehrfamilienhauses für Einfachwohnungen.
Sachbearbeitende Abteilung: Finanzabteilung.
Berichterstatter: Stadtamtmann Piwowarsky
Antrag: Der Stadtrat wolle beschließen:
Der Stadtrat beschließt, auf dem stadteigenen Grundstück in der Flur 2o, Flurstück Nr. 337o/2 ein Mehrfamilienhaus (Einfachwohnungen) zu errichten.
Begründun g:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16. Juni 1971 beschlossen, das städtische Gebäude am Konrad-Adenauer- Platz (altes Amtsgericht) abzubrechen. Fü: die in dem Gebäude wohnenden Mieter müssen Ersatzwohnungen geschaffen werden. Nach dem Willen des Stadtrates sollen die derzeitigen 7 Mietparteien auf möglichst zwei verschiedene Standorte verstreut werden.
Alle Bemühungen der Verwaltung, im Stadtgebiet geeignete Baugrundstücke ausfindig zu machen, sind fehlgeschlagen. Die Verwaltung schlägt daher vor, das stadteigene Grundstück im Sauertal, in der Flur 2o, Flurstück Nr. 337o/2, (ehemaliges Grundstück Meuer) für das die Stadt bisher eine Kaufpreissumme (Rentenbasis) in Höhe von ca. 35.000,- DM aufbringen mußte, für diesen Zweck in Anspruch zu nehmen.
gez. Mangels
Montabaur, den 8.7.71
Öffentliche Sitzung VORLAGE
für die Sitzung des Stadtrates am 14.7.71 Nr. 242
Betr.: Beschlußfassung über den Ausbau der Elisabethenstraße sowie einen Teil der Sauertalstraße
Sachbearbeitende Abteilung: Stadtbauamt Berichterstatter: Stadtbaumeister Kaltenhäuser
Antrag: Der Stadtrat wolle beschließen.:
In Ergänzung des Beschlusses vom 22.3.1971 (Punkt 1/7) wird beschlossen, daß die Sauertalstraße in dem Bereich der Grundstücke Andreas Hoffmann/Katharina Bollentin bis zu den Grundstücken Josef Strunk/Franz Hisgen (einschließlich) ausgebaut wird.
Begründu ng:
In seiner' oVa. Sitzung hatte der Stadtrat beschlossen, außer der Elisabethenstraße auch die Sauertalstraße, und zwar vom Großen Markt bis zur Elisabethenstraße auszubauen.
Da jedoch der Ausbau der Sauertalstraße bis einschließlich der Häuser Josef Strunk/ Franz Hisgen erfolgen soll, muß der Beschluß entsprechend ergänzt werden.
gez. Mangels.
Aus dem Polizeibericht:
Tödlicher Ve r ke hr s u n f a 11 am 9.7.1971 ge- en 15.oo Uhr auf der Bundesstraße 49, m 31,415 in Neuhäusel
Am 9.7.1971 gegen 15. oo Uhr befuhr ein Pkw-Fahrer die B 49 aus Richtung Koblenz kommend in Richtung Montabaur. Bei km 31,415 erfaßte er mit seinem Pkw die Fußgängerin
Katharina M e r zb ac h geb, Schmidt, die die Fahrbahn von rechts nach links - in Richtung Koblenz gesehen - überqueren wollte, auf der rechten Fahrbahnhälfte in Fahrtrichtung des Pkw gesehen. Die Fußgängerin wurde zu Boden geschleudert und schwer verletzt. Sie wurde mit einem DRK-Wagen in das Krankenhaus -Evang.Stift, Koblenz- eingeliefert, wo sie laut telef.Mitteilung des
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